11.01.2021

Welchen Stellenwert hat Bargeld im Zeitalter der Digitalisierung?

In der aktuellen Serie mit Münze Österreich Generaldirektor Gerhard Starsich gehen wir der Frage nach, welchen Stellenwert Bargeld im Zeitalter der Digitalisierung hat – angefangen vom pädagogischen Aspekt über die gesellschaftliche Inklusion bis hin zur Vorsorge in Krisenzeiten.
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Bargeld
Münze Österreich Generaldirektor Gerhard Starsich | (c) der brutkasten

Trotz der zunehmenden Digitalisierung im Payment-Sektor wächst die Bedeutung von Bargeld, so Münze Österreich Generaldirektor Starsich in der aktuellen Serie des Brutkastens, die sich zum Ziel gesetzt hat, rund um das Thema „Bargeld“ aufzuklären.

In insgesamt fünf Episoden geht Münze Österreich Generaldirektor Gerhard Starsich auf grundlegende Fragestellungen ein. Diese umfassen beispielsweise die inklusive Funktion von Bargeld für eine Gesellschaft oder der pädagogische Aspekt von Bargeld. Doch nicht nur das: Starsich beleuchtet zudem aktuelle Fragestellung rund um die Coronakrise und räumt mit dem Mythos auf, dass der Coronavirus sich über Bargeld verbreitet.

Episode 1: Bargeld und Finanzbildung

In der ersten Episode geht Münze Österreich Generaldirektor Gerhard Starsich auf folgende zwei Fragen ein:

  • Wie lernt man mit Geld umzugehen?

Laut Starsich erfüllt das Bargeld einen wichtigen pädagogischen Aspekt. Mit Taschengeld beispielsweise können Kinder anschaulich und spielerisch den Umgang mit Geld erproben. Bargeld ist konkret und Kinder lernen den Umgang besser, wenn sie etwas physisch aus der Hand geben. Ein Grund dafür: Je näher der Zeitpunkt des Konsums und der Zahlung ist, desto stärker wird uns Menschen bewusst, was wir eigentlich tun.

Taschengeld ist zudem das erst eigene Vermögen mit dem Kinder haushalten lernen. „Bargeld gibt man vorsichtiger aus, da man hautnah sieht, dass es weniger wird. Kreditkarten geben kaum unmittelbares Feedback, so Starsich. Zudem verweist er auf eine 2018 durchgeführte Studie zum pädagogischen Mehrwert von periodischem Taschengeld, die von der Universität Wien durchgeführt wurde.

  • Wem gehört unser Geld?

Weiters geht Starsich in der ersten Episode auf die Frage ein, wem das Bargeld gehört. Die Antwort: Das physische Bargeld gehört der Republik Österreich. Die Gewinne, die aus der Herstellung von Münzen gemacht werden, kommen somit wieder der Allgemeinheit zu Gute. „Die Gewinne, die wir machen, fließen zu 100 Prozent in den Staatshaushalt zurück und wir mindern somit die Steuerlast“, so der Generaldirektor. Dies trifft laut Starsich bei digitalen Zahlungsmitteln nicht zu.

Zudem erfüllen Münzen eine identitätsstiftende Funktion, da sie zeigen, worauf wir in Österreich unter anderem stolz sind: Edelweiß, Enzian, die Primel, Mozart, Stephansdom, Belvedere, die Secession und Bertha von Suttner, die Friedensnobelpreisträgerin aus Österreich.


Episode 2: Bargeld: Transparenz und Kontrolle

In der zweiten Episode geht Münze Österreich Generaldirektor Gerhard Starsich auf folgende zwei Fragen ein:

  • Muss ich alles offenlegen?

„Die Anonymität ist der große Vorteil des Bargelds“, so Starsich, der das Argument „Bargeld dient für kriminelle Machenschaften“ so nicht stehen lassen möchte. Denn auch wer nichts zu verbergen hat, möchte keine lückenlose Dokumentation seines Geldlebens. Zudem werden auch elektronische Zahlungsmethoden für kriminelle Transaktionen genutzt. Stichwort: Darknet.

Bargeld erscheint laut Starsich vielen immer noch sicherer als elektronische Zahlungen und garantiert die Privatsphäre seiner Nutzerinnen und Nutzer. Laut einer aktuellen Studie von Price Waterhouse meinen 55 Prozent der Konsumenten, dass Bargeld die sicherste Form des Bezahlens ist. Zudem sind sich 77 Prozent nicht sicher, ob bei mobilen Bezahlen, ausreichend sorgsam mit ihren Daten umgegangen wird. Zudem verweist Starsich auf die große Skepsis in der Bevölkerung gegenüber einen Überwachsungsstaat, wie ihn George Orwell in seinem Roman 1984 beschreibt. „Wir sagen immer, dass Bargeld geprägte Freiheit ist, da Münzen geprägt werden müssen“, so Starsich.

Weiters vergleicht er in der Episode die Kosten von Bargeld und elektronischen Zahlungsmittel. Für letztere bedarf es einer teuren Infrastruktur. Und auch wenn man es auf einen ersten Blick nicht glauben möchte: Elektronische Zahlungsmittel haben laut Starsich höhere Betrugskosten als Bargeld.

  • Wie behalte ich die Kontrolle?

Zudem würden laut dem Generaldirektor Nutzerinnen und Nutzer mit Bargeld nicht so schnell in die Schuldenfalle tappen, wie mit Bargeld. „Bei Bargeld sehe ich sofort, ob mein Geldbörsel voll oder halb leer ist“, so Starsich.

Die Kreditkartenkultur in anderen Ländern hat eindeutig zu höherer privater Verschuldung geführt und das gilt es laut dem Generaldirektor zu verhindern. Einer Umfrage zufolge fürchten 73 Prozent der Österreicher, dass mobiles Bezahlen Geldausgeben allzu leicht macht. An dieser Stelle gibt er einen Tipp mit: Besser ist es, regelmäßig eine gewisse Summe vom Konto abzuheben und in bar zu bezahlen.

3. Episode: Hilflos ohne Bargeld?

In der dritten Episode geht Münze Österreich Generaldirektor Gerhard Starsich auf folgende zwei Fragen ein:

  • Was mache ich, wenn nichts mehr geht?

„Wenn es einen Blackout gibt, können sie nur mehr mit Bargeld zahlen, daher ist es emepfehlenswert immer ein wenig Bargeld zu Hause zu haben“, so Starsich über die Vorzüge des Bargelds in Krisenzeiten. Der Grund: Im Unterschied zu elekronischen Zahlungsmethoden bedarf es bei Bargeld keiner komplexen Infrastruktur. Zudem ist laut dem Generaldirektor Bargeld nicht durch Cybercrime angreifbar.

  • Wie klappt es immer?

Mit Bargeld klappt Bezahlen immer, so Starsich. Das gilt nicht für digitale Zahlungsmittel, denn Hightech ist labiler. Digitale Systeme sind störanfällig und stundenlange Ausfälle betreffen auch das Bankomatsystem. Aber auch zerkratzte Magnetstreifen auf der Kreditkarte, leerer Smartphone-Akku, defekte Kartenlesegeräte, Strom-, Telefon- oder Internetausfall: Schon ist bezahlen mit der Karte nicht mehr möglich! Wer mit vollem Einkaufswagerl bei der Kassa in der Schlange steht und zurück an den Start geschickt wird, ist dann schnell genervt, so Starsich.


4. Episode: Inklusion und Werterhalt

In der vierten Episode geht Münze Österreich Generaldirektor Gerhard Starsich auf folgende zwei Fragen ein:

  • Welchen Stellenwert hat Bargeld für den Werterhalt?

Um den Stellenwert von Bargeld für den Werterhalt zu thematisieren, stellt Starsich in der vierten Episode die unterschiedlichen Eigenschaften von Immobilien, Aktien, Edelmetallen gegenüber und geht dabei auf die jeweiligen Vor- und Nachteile ein.

Obwohl Immobilien ein geeigneter Wertspeicher für das längerfristige Anlegen von Kapital ist, haben sie auch ihre Nachteile. Stichwort: mangelnde Kleinteiligkeit. Zudem muss man sich, um die Instandhaltung der Immobilie kümmern. Aktien unterliegen hingegen einer gewissen Volatilität und erfordern ein gewisses Know-How, um die Märkte zu verstehen. Gold ist laut dem Generaldirektor ein geeignetes Mittel, da es natürlich begrenzt und unzerstörbar ist. Im Gegensatz zu Aktien erhält man allerdings keine Dividende.

Und nun zum Bargeld: Dieses hat den Vorteil, dass es keinen Kursschwankungen unterliegt. „Ich würde Bargeld einem jedem Portfolio beimischen“, so Starsich. Zudem entfallen auf Bargeld keine Spesen. 50 Prozent des Bargeldes gilt für Konsumenten als Wertspeicher und wird demnach an einem sicheren Ort aufbewahrt.

  • Wie kann jeder am Geldleben teilnehmen? 

Zudem geht Starich in der vorletzten Episode auf die Frage ein, welche inklusive Funktion Bargeld für die Nutzer erfüllt. „Jeder der nur ein bisschen Bargeld hat, kann am Wirtschaftsleben teilnehmen. Er braucht dafür keinen PC, er braucht nur Geld in der Hosentasche.“ Dies würde insbesondere für ältere Menschen eine essentielle Rolle spielen, da Bargeld niemanden von seiner Nutzung ausschließt. Dies trifft aber auch auf Menschen zu, die aufgrund von mangelnder Kreditwürdigkeit über kein Bankkonto verfügen. Genau aus diesen Gründen hätten skandinavische Länder von ihrem Vorhaben einer „bargeldlosen Gesellschaft“ wieder Abstand genommen.


Folge 5: Bargeld abschaffen?

In der fünften Episode geht Münze Österreich Generaldirektor Gerhard Starsich auf folgende zwei Fragen ein:

  • Macht uns Bargeld krank?

In der letzten Episode räumt Starsich mit dem Vorurteil auf, dass über Bargeld Viren und Bakterien übertragen werden. Diese Befürchtung bestand am Beginn der Pandemie, die allerdings vom Direktor des Instituts für Virologie an der Berliner Charité, Christian Drosten, widerlegt wurde. Zudem hat auch die Münze Österreich eine Studie durchführen lassen, die gezeigt hat, dass der Corona-Virus nicht über Bargeld übertragen wird. „Wir haben an Hotspots, wie Bahnhöfen, Münzen untersuchen lassen. Es wurde auf keiner einzigen ein Coronavirus gefunden“, so Starsich. Zudem wirke das Metall der Münzen auch antibakteriell.

  • Wollen wir Bargeld abschaffen? 

71 Prozent der Bevölkerung sagen laut Starsich ja zu Bargeld, wobei er sich auf eine aktuelle Umfrage der ING-DiBa beruft. Dieser Wert sei eindeutig, trotz Covid-bedingter Aufrufe in vielen Handelsunternehmen kein Bargeld zu verwenden. Weder eine Pandemie noch der zunehmende Onlinehandel rütteln groß an der Tatsache, dass Österreich das Land der Bargeldzahler ist.

Abschließend betont Starsich, dass jede Transaktion eine passende Zahlungsmethode hat. Ein Wohnungskauf mit Bargeld macht wenig Sinn, im Gegensatz zu Zahlungen des alltäglichen Bedarfs. 80 Prozent der Transaktionen werden nach wie vor mit Bargeld getätigt. Zudem werden die Transaktionskosten von elektronischen Zahlungen oftmals unterschützt. Abschließend spricht sich Starsich für die Koexistenz von elektronischen Zahlungen und Bargeld aus.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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