26.07.2022

Banken in Österreich streichen „Strafzinsen“ für Firmenkunden

In Österreich wollen nach der Zinserhöhung der EZB immer mehr Banken die Negativzinsen für Firmenkunden streichen.
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Die 14 Meter hohe, 50 Tonnen schwere Euro-Skulptur ist sehr teuer in der Erhaltung
Die 14 Meter hohe, 50 Tonnen schwere Euro-Skulptur ist sehr teuer in der Erhaltung | (c) Adobe Stock - Peter Stein

Infolge der Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank streichen auch viele Banken in Österreich die umgangssprachlich Strafzinsen genannten Verwahrgebühren für Firmenkunden. Zum Hintergrund: In Österreich dürfen Banken nur für Firmenkunden solche Negativzinsen für die Verwahrung größerer Summen verrechnen; Privatkunden sind davon anders als in Deutschland nicht betroffen. Der OGH untersagte in einem Urteil 2009 Negativzinsen für private Sparer in Österreich.

Die EZB hatte mit der jüngsten Zinserhöhung um 0,5 Prozent die Negativzinsen von zuvor eben minus 0,5 Prozent auf bei der Zentralbank geparkte Gelder für Banken gestrichen. Einige Institute hatten diese Zinsen in Form von Gebühren an Firmenkunden weitergegeben – immer mehr Institute kündigen nun an, genau das nicht mehr tun zu wollen.

Bank Austria und Erste Bank streichen demnächst

Bank Austria und Erste Bank gaben bekannt, die Verwahrgebühr, die bei institutionellen Kunden, Kunden aus dem öffentlichen Sektor und eben Firmenkunden bei größeren Summen – bei der Erste ab 100.000 Euro – anfielen, demnächst streichen zu wollen – ein konkretes Datum nannten die Banken bisher nicht.

Die VKB-Bank will die Gebühren ab 1. August „bis auf weiteres“ streichen und die RLB Wien-Niederösterreich hat diesen Schritt für Ende August angekündigt. Medienberichten zufolge wollen auch die Volksbanken die Verwahrgebühren streichen, wobei dort derzeit je nach Volksbank unterschiedliche Regelungen gelten. In Deutschland hatte etwa die Deutsche Bank unmittelbar nach der Zinsentscheidung der EZB am 21. Juli 2022 angekündigt, das Verwahrentgelt noch im August abzuschaffen; die deutsche Commerzbank sogar rückwirkend zum 1. Juli.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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