28.05.2024
ZUGESTELLT

Dank Grazer Startup Nuki liefert die Post ab Juli in die Wohnung

Nicht angetroffen, aber geliefert. So soll der neue Vorzimmer-Service des Grazer Startups Nuki und der Österreichischen Post funktionieren.
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(v.l.): Martin Pansy, Gründer und CEO, Nuki Home Solutions, mit Peter Umundum, Vorstandsdirektor für Paket & Logistik, Österreichische Post AG (c) Chiara Milo, Österreichische Post AG

„Wir haben Sie leider nicht angetroffen.“ Wenn Pakete nicht zugestellt werden, landen sie meist im nächsten Paketlager des liefernden Logistikpartners. Für Zustellende und Empfangende sind dies Mehrwege, die Alltag, Zeit und Geduld häufig strapazieren.

Die Lösung: Das Paket doch einfach gleich ins Vorzimmer legen? Diese Idee testeten die Österreichische Post und das Grazer Startup Nuki schon 2021. Pakete werden dabei direkt ins Vorzimmer zugestellt, wenn niemand daheim ist – brutkasten berichtete. Damals wurden erste Testpersonen gesucht – das Interesse war groß: Innerhalb kürzester Zeit soll es 2.000 Anmeldungen gegeben haben.

Nun geht die Post gemeinsam mit Nuki in medias res: Mit Juli sollen die ersten 200 Nutzer:innen in den Genuss der Vorzimmer-Zustellung kommen. Diese werden aus allen eingegangenen Anmeldungen freigeschalten.

200 Nutzende bekommen Schloss geschenkt

Anmeldungen sind ab sofort bis zum Dienstag, den 4. Juni 2024, möglich. Die ersten 200 Registrierungen erhalten Zugang zum Vorzimmer-Service. Die Zustellung geht nur, wenn Haus- oder Wohnungstür mit einem Smart Lock des Grazer Startups Nuki ausgestattet sind. Wer unter den ersten 200 Nutzenden noch kein Nuki Smart Lock besitzt, der bekommt dieses von der Post kostenlos zur Verfügung gestellt. In den Folgemonaten sollen kontinuierlich weitere Nutzende freigeschaltet werden.

Zustellende klingeln und können mithilfe des elektronischen Türschlosses von Nuki und ihrem mobilen Gerät die Wohnungs- oder Haustüre öffnen, wenn Empfangende nicht zuhause sind, und das Paket schließlich auf eine eigene Paketmatte im Eingangsbereich ablegen. Anschließend wird Haus oder Wohnung wieder verlassen und die Türe versperrt.

Das Ganze geht natürlich nur, wenn entsprechende Zutrittsberechtigungen von Empfangenden erteilt wurden – und die Empfangenden nicht zuhause sind. Berechtigungen werden via Nuki App erteilt – diese fungiert als Zustellpartnerin für die Öffnung der Haus- oder Wohnungstüre.

Haustiere von Vorzimmer fernhalten

Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine Zustelladresse in Österreich und die Kompatibilität des Türschlosses mit dem Nuki Smart Lock. Ein Installationscheck lässt sich auf der Website des Österreichischen Post durchführen.

Außerdem sollten freilaufende Haustiere vom Eingangsbereich während des Zustellzeitfenters ferngehalten werden, heißt es. Und: Der Zutritt zum Wohnhaus soll für Post-Zustellende auch dann möglich sein, wenn Empfangende nicht zu Hause sind. Die zur Vorzimmer-Zustellung notwendige Hardware kann für 289 Euro einmalig erworben werden. Pakete im Vorzimmer zu empfangen sei in der Folge immer kostenlos, heißt es.

Pakete werden auch aus dem Vorzimmer abgeholt

Es geht allerdings nicht nur ins Vorzimmer, sondern auch wieder raus: Nutzende der Vorzimmer-Zustellung durch Nuki und die Österreichische Post können auch einen Abholservice aus ihrem Vorzimmer beanspruchen. Dafür müssen Pakete auf der speziell notwendigen grauen Fußmatte platziert werden, damit Zustellende und Abholende wissen, welche Sendungen mitzunehmen sind. Auch hier erhalten die ersten 200 Nutzenden Gutscheine zum kostenlosen Ausprobieren, heißt es.

Ausgewählte Comfort-Empfänger:innen erwartet indes noch ein Schmankerl: Da die Vorzimmer-Zustellungen nur von der Österreichischen Post angeboten werden, bekommen die ersten 200 Nutzenden zudem einen Gutschein für ein AllesPost-Jahresabo. Damit ließe sich die Zustellung ins Vorzimmer auch unabhängig vom Transportdienst abwickeln.

Gefördert wurde die Nuki-Post-Kooperation aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und wird im Rahmen des Programms Logistikförderung durch die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) abgewickelt.

Elektronische Schlösser sollen „Selbstverständlichkeit werden“

Dass Elektronik und Technologie auch im Haus- und Wohnbereich zum Alltag gehören sollten, unterstreicht Martin Pansy, Gründer und CEO von Nuki Home Solutions: „Bei Nuki sehen wir uns als Vorreiter in dem, was wir tun: elektronische Türschlösser zu einer Selbstverständlichkeit machen und so Millionen Menschen in Europa und darüber hinaus den Alltag erleichtern. Wir freuen uns sehr, dass die innovative Technologie von Nuki es Österreicher:innen jetzt erstmals im Regelbetrieb ermöglicht, sich von der Post Sendungen bis ins Vorzimmer zustellen zu lassen.“ Langfristig soll der Vorzimmer-Zustellservice tausenden österreichischen Haushalten den Alltag erleichtern, so Pansy.

„Absolute Marktneuheit“

Dass der Vorzimmer-Service tatsächlich neuartig ist, weiß Peter Umundum, Vorstandsdirektor für Paket & Logistik der Österreichischen Post AG: „Bei der Vorzimmer-Zustellung von Post und Nuki handelt es sich um eine absolute Marktneuheit, die in Europa bis heute noch nie über die Pilotphase hinausgekommen ist. Wir wagen diese Innovation und bieten die Vorzimmer-Zustellung nun erstmals als Regelservice an.“

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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