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Infolge der Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank streichen auch viele Banken in Österreich die umgangssprachlich Strafzinsen genannten Verwahrgebühren für Firmenkunden. Zum Hintergrund: In Österreich dürfen Banken nur für Firmenkunden solche Negativzinsen für die Verwahrung größerer Summen verrechnen; Privatkunden sind davon anders als in Deutschland nicht betroffen. Der OGH untersagte in einem Urteil 2009 Negativzinsen für private Sparer in Österreich.
Die EZB hatte mit der jüngsten Zinserhöhung um 0,5 Prozent die Negativzinsen von zuvor eben minus 0,5 Prozent auf bei der Zentralbank geparkte Gelder für Banken gestrichen. Einige Institute hatten diese Zinsen in Form von Gebühren an Firmenkunden weitergegeben – immer mehr Institute kündigen nun an, genau das nicht mehr tun zu wollen.
Bank Austria und Erste Bank streichen demnächst
Bank Austria und Erste Bank gaben bekannt, die Verwahrgebühr, die bei institutionellen Kunden, Kunden aus dem öffentlichen Sektor und eben Firmenkunden bei größeren Summen – bei der Erste ab 100.000 Euro – anfielen, demnächst streichen zu wollen – ein konkretes Datum nannten die Banken bisher nicht.
Die VKB-Bank will die Gebühren ab 1. August “bis auf weiteres” streichen und die RLB Wien-Niederösterreich hat diesen Schritt für Ende August angekündigt. Medienberichten zufolge wollen auch die Volksbanken die Verwahrgebühren streichen, wobei dort derzeit je nach Volksbank unterschiedliche Regelungen gelten. In Deutschland hatte etwa die Deutsche Bank unmittelbar nach der Zinsentscheidung der EZB am 21. Juli 2022 angekündigt, das Verwahrentgelt noch im August abzuschaffen; die deutsche Commerzbank sogar rückwirkend zum 1. Juli.