08.10.2019

Das war die AVCO Annual Conference 2019 in Wien

Auf der 16. AVCO Jahrestagung in Wien konnten die rund 230 Teilnehmer den Vorträgen von 65 Experten aus dem In- und Ausland lauschen. Unter anderem präsentierte Volkswirt Christian Keuschnigg eine Studie über die volkswirtschaftliche Bedeutung von Wagniskapital.
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avco - Sorge um intransparente Vergabe bei VC-Fonds im Corona-Startup-Hilfspaket
Archiv: Rudolf Kinsky, Präsident der AVCO, und Business Angel Michael Altrichter (inzwischen Startup-Beauftragter) im Herbst 2019. (c) AVCO
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Bereits zum 16. Mal fand die Jahrestagung des österreichischen Dachverbandes für Private Equity und Venture Capital, AVCO, statt. Unter dem Motto „Private Capital – A Source for Economic Growth in Austria and CEE“ kamen 65 Experten aus dem In- und Ausland zu Wort. Die AVCO durfte über 230 Delegaten begrüßen. Aufgrund des großen internationalen Interesses fand die Tagung erstmals ausschließlich in Englisch statt. Das inhaltsreiche Programm setzte sich aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen, Panels und Startup-Präsentationen zusammen.

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„Österreich gehört zu den reichsten Industrienationen der Welt und konnte weltweit viele Jahrzehnte regelmäßig Spitzenpositionen in Wirtschaft, Forschung und Bildung erringen. Nun drohen wir den Anschluss an das Spitzenfeld zu verlieren“, sagt Rudolf Kinsky, Präsident der AVCO: „Besonders eklatant zeigt sich dies in den Bereichen der unternehmerischen Bildung, des Kapitalmarktes, der Finanzierung und Förderung von Gründerinnen und Gründern. Ein stabiler und kräftiger Kapitalmarkt ist eines der wesentlichen Elemente für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort.“ Junge Unternehmen sorgen für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Innovation. „Die Rolle des Staates ist es, wettbewerbsfähige und rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen und bürokratische Hindernisse zu entfernen. Das sollte eine zentrale Aufgabe der kommenden Bundesregierung sein. Wir stehen bereit, die neue Regierung mit konkreten Vorschlägen dabei zu unterstützen“, ergänzt Kinsky.

Video: VC-Erfahrungen aus dem Ausland und Learnings für Österreich

Studie: Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Wagniskapital

Volkswirt Christian Keuschnigg vom Wirtschaftspolitischen Zentrum in St. Gallen präsentierte die Ergebnisse einer Studie über die volkswirtschaftliche Bedeutung von Wagniskapital, die sich in Form eines statistischen Porträts mit der Position des Finanzplatzes Österreich auseinandersetzt.

Es zeigt auf, welche Reformen dafür notwendig sind und beinhaltet eine Zehn-Punkte-Strategie, um einen – auch im internationalen Vergleich – leistungsfähigen Finanzstandort für Wagniskapital zu schaffen. Keuschnigg schlägt unter anderem die Erstellung eines von österreichischen institutionellen Investoren gespeisten Dachfonds vor.

Christoph Boschan, CEO der Wiener Börse, machte zudem auf die Bedeutung des vorbörslichen Kapitalmarkts und dessen Mangel in Österreich aufmerksam. Weitere Keynotes wurden von Ingo Bleier (Erste Group Bank AG), Business Angel Michael Altrichter, Christian Helmenstein (Industriellenvereinigung) und Thomas Lanyi (Singapore Venture Capital & Private Equity Association) gehalten.

Ergänzt wurden die Erkenntnisse zur Bedeutung von Venture Capital für den Wirtschaftsstandort Österreich auch durch Einblicke in die Situation des CEE-Raums, wie dem nachfolgenden Video-Interview zu entnehmen ist.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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