05.09.2023

Autonoma: Siebenstellige Finanzierung für OÖ-Industrie-Startup u.a. von eQventure

Das oberösterreichische IndustrialTech-Startup Autonoma hat sich ein Investment des Grazer VCs eQventure gesichert. Dazu kommen eine stille Beteiligung der oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft sowie eine FFG-Förderung.
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Das Team von Autonoma
Das Team von Autonoma | Foto: Autonoma

Oberösterreich ist ein Industrieland – und dementsprechend sind auch viele Startups aus dem Bundesland in diesem Bereich aktiv. Eines davon ist Autonoma Technologies. Florian Bauernfeind, Florian Haslhofer und David Gumpinger gründeten das Unternehmen 2021, nachdem sie zuvor beruflich einige Jahre in – erraten – der Industrie tätig waren.

Das mittlerweile acht Personen starke Unternehmen holte sich nun eine “siebenstellige Wachstumsfinanzierung”, wie das Startup in einer Presseaussendung mitteilt. Diese setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen: Einerseits steigt die von Herbert Gartner gegründete Venture-Capital-Gesellschaft eQventure mit Senior Partner Franz Fuchsberger bei Autonoma ein. Dazu kommt noch eine Förderung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) sowie eine stille Beteiligung der oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. (UBG).

Geld soll in weiteren Marktaufbau und Internationalisierung fließen

Zusammengenommen beläuft sich die Finanzierung auf einen siebenstelligen Eurobetrag. Wie sich der Betrag auf die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente aufteilt, kommmunizierte das Unternehmen nicht.

Investiert werden soll das Geld jedenfalls in den weiteren Marktauftbau und in die Internationalisierung. Im Rahmen des FFG-Basisprogramms forscht und entwickelt das Unternehmen außerdem gemeinsam mit den Partnern Danube Dynamics Embedded Systems GmbH und dem Software Competence Center Hagenberg (SCCH) am Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Industriemaschinen.

Autonoma entwickelt “Digital Customer Platform”

die drei Autonoma-Gründer David Gumpinger, Florian Haslhofer, Florian Bauernfeind (v.l.n.r, vorne) mit den Investoren Franz Fuchsberger und Bernhard Ungerböck von eQventure (hinten)

Autonoma ist darauf spezialisiert, Maschinen- und Anlagenbauer bei der Digitalisierung ihrer Produkte und Prozesse zu unterstützen. Dazu hat das Startup eine digitale Plattform entwickelt, die “Digital Customer Platform” (DCP). Diese hilft beispielsweise bei der Erfassung von Maschinendaten oder bietet digitalen Service für Inbetriebnahme und Wartung von Maschinen.

Die Plattform können die Mitarbeiter:innen der Unternehmen selbst bedienen und erweitern. Technisches Fachwissen ist dafür nicht nötig. Aktuell ist die Plattform bereits bei mehreren Maschinen- und Anlagenbauern im Einsatz.

“Mit unserer skalierbaren Technologieplattform sind Maschinenbauer somit in der Lage, digitale Projekte innerhalb von Tagen anstatt Monaten bis Jahren umzusetzen und ihr Geschäftsmodell mit digitalen Services zu erweitern”, erläutert Autonoma-Gründer David Gumpinger.

Lösung sorgt dafür, “dass Rad je Maschine nicht ununterbrochen neu erfunden” werden muss

Formal gegründet wurde das Unternehmen 2021. Entwickelt wird die Plattform allerdings schon länger. Zwei der Gründer, Florian Bauernfeind und Florian Haslhofer, haben bereits 2017 damit begonnen, nebenberuflich an dem zu arbeiten, was später die Grundlage für Autonoma wurde, wie CEO Gumpinger im Gespräch mit brutkasten erzählt. Er selbst kam dann 2020 an Bord.

Die Gründer sorgen mit ihrer Lösung dafür, dass “das Rad je Maschine und Kunden nicht ununterbrochen neu erfunden werden muss”, kommentiert eQventure-Senior-Partner Franz Fuchsberger.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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