29.07.2024
MENTAL HEALTH

Auszeit: Gründer:innen brauchen Urlaub

Gründer:in und dieses Jahr schon Urlaub gemacht? So richtig? Mit Ausschlafen, Abschalten, terminfrei und nicht erreichbar sein? Über längere Zeit? Ja? Dann ist gut. Denn Urlaub ist so wichtig, weiß instahelp CEO Bernadette Frech.
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EIne Frau sitzt auf einer Couch
Bernadette Frech, CEO von instahelp I (c) instahelp

Das eigene Unternehmen einfach mal sein lassen. Das kann Gründer:innen schon mal schwerfallen. Wer ein Unternehmen selbst aufgebaut hat, findet es oft schwierig, sich Urlaub und dabei eine echte Auszeit zu nehmen. Auszeit, das bedeutet: mehrere Tage hintereinander nichts für die Firma zu tun, weder schnell die E-Mails zu checken, noch den Rückruf zu erledigen und auch nicht das ganz kurze Online-Meeting abzuhalten.

Gründer:innen finden Urlaub schwierig

Bernadette Frech, CEO von instahelp, weiß so einiges über Arbeiten im Urlaub. Passend zum Artikel antwortet sie auf die brutkasten-Anfrage aus ihrem eigenen Urlaub. Sie erklärt, warum es als Unternehmerin schwierig ist, sich eine Auszeit zu nehmen: „Das Verantwortungsgefühl und die damit zusammenhängende Angst, in der Abwesenheit wichtige Dinge zu verabsäumen, tragen einen wesentlichen Teil dazu bei. Finanzielle Sorgen, die erhöhte Arbeitslast durch Personalmangel und die Angst vor Kontrollverlust spielen ebenso eine Rolle, wie die persönliche Identifikation mit dem Unternehmen, die ein Abschalten erschweren kann.“, benennt sie als Faktoren.

Von vielen Gründer:innen wird die eigene Arbeitszeit als wichtige Ressource verstanden, die scheinbar endlos ist und bereitwillig fast grenzenlos der Firma gewidmet werden kann. Durch den Stolz auf die eigene Arbeit und auch den Spaß daran lässt sich das auch eine Zeit lang gut aufwiegen. Vorübergehend. Denn der dauerhafte Verzicht auf Urlaub geht, so Bernadette Frech, „mit einem erhöhten Burnout-Risiko einher, verminderter Lebensqualität und sogar körperlicher wie psychischer Anfälligkeit für Erkrankungen.“, weiß die Gründerin des Mental Health Startups.

Urlaub ist keine Gönnung – sondern ein Must have

Sich einen Urlaub gönnen. Schon allein das Verb klingt nach Prasserei und Verschwendung. Dabei ist die Auszeit notwendig. In ihr liegt eine wichtige Kraft- und Energiequelle. Wer im Alltag viel Last trägt, Leistung erbringt, Entscheidungen trifft und Verantwortung hat, muss sich hin und wieder auch entlasten. Die Muskeln mal ruhen lassen, um so wieder Kraft zu sammeln und Energie aufzutanken. Frech sagt darüber „Erst dieser Ausgleich macht es möglich, auf Abstand zum Alltag zu gehen.“ Erholung tut dem Körper und der Seele also gut. Mehr als diese Begründung bräuchte es eigentlich nicht, um auf „Erhol dich mal“ zu hören.

Aber es gibt auch eine unternehmerische Begründung für Urlaub: Stressresilienz. Das ist auch in der Wissenschaft ein Thema, erklärt Bernadette Frech: „So zeigen Forschungen beispielsweise, dass während des Urlaubs Gehirnregionen weniger aktiv sein können, die mit Stress und Angst assoziiert sind, während Bereiche, die mit Freude und Zufriedenheit verbunden sind, aktiver werden.“ so die Geschäftsführerin und fügt hinzu „Regelmäßiger Urlaub erhöht auch die psychische Widerstandskraft – unsere Resilienz -, was dazu führt, in zukünftigen Stresssituationen weniger Stressreaktion wahrzunehmen und zu zeigen.“ so Frech.

Eine Frau sitzt lachend auf einem Schreibtisch mit einem Schwimmreifen und einem Cocktail in der Hand
Auch Gründer:innen brauchen Auszeit vom Unternehmen I (c) Adobe Stock / Andrey Popov

Durch die Auszeit entlastet und flexibel

Für viele Gründer:innen schwingt beim Gedanken an Urlaub auch die Angst vor Produktivitätsverlust mit. Die Sorge, dass ob der eigenen Abwesenheit Dinge schief gehen könnten und Wichtiges verpasst wird, bringt so manche:n Gründer:in dazu, den Laptop mit in den Koffer zu packen. Dabei ist die Auszeit auch für die eigene Produktivität wichtig und damit für das Unternehmen selbst. Nur wer ausgeruht ist, kann kreativ, lösungsorientiert und innovativ sein. Das sind wichtige Eigenschaften für das Führen von Unternehmen und sie sollten erhalten bleiben.

Urlaub hilft dabei, denn er hat laut Bernadette Frech verschiedene positive Effekte. „Dazu zählt sowohl die emotionale Entlastung, die dazu beitragen kann, aufgestauten Druck abzubauen, als auch die psychologische Distanz, die durch eine Reise geschaffen wird und welche manchmal einen Perspektivenwechsel erlaubt, der bei der Lösungsfindung helfen und die Flexibilität steigern kann“, weiß die Geschäftsführerin.

Den idealen Urlaub gibt es nicht, aber Empfehlungen dafür

Eine ideale Urlaubsgestaltung im Bezug auf Aktivitäten und Dauer ließe sich nicht festmachen findet Bernadette Frech, denn „während manche Menschen durch Abenteuer und neue Erfahrungen Entspannung erleben, brauchen andere ruhige und erholsame Aktivitäten“, so Frech. Laut ihr würden die meisten Expert:innen zu einer Auszeit von mindestens 14 Tagen raten, aber auch kürzere und über das Jahr verteile Pausen würden beim Stressabbau helfen. Bei aller individuellen Gestaltung lässt sich aber sagen, dass um die Vorteile einer Auszeit zu nutzen, Gründer:innen auf folgendes achten sollten: „Reduzierte Erreichbarkeit, Pause von digitalen Geräten und sozialen Medien, Zeit in der Natur sowie eine gute und stimmige Mischung aus Planung und Spontanität.“ Außerdem rät die Expertin zu einem sanften Übergang zwischen Urlaub und Arbeit „Wenn möglich, ist es zudem sinnvoll, nach der Reise ein bis zwei Tage zu Hause einzuplanen, bevor man wieder in den Arbeitsalltag zurückkehrt.“, so Bernadette Frech.

Die eigene Leistungsfähigkeit ist also mit der Fähigkeit verbunden, den Müßiggang gehen zu können. Praktisch, dass sich diese Produktivitätssteigerung nebenbei im Urlaub ergibt und dafür tun Gründer:innen am besten: gar nichts.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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