25.07.2017

Auswege aus dem Förderdschungel – Ein Maßnahmenkatalog

Michael Raab hat rund 80 Startups bei der Einreichung von mehr als 120 Förderanträgen betreut. Für den Brutkasten hat er aufgeschrieben, wie die Fördersituation in Österreich mit einfachen Maßnahmen deutlich verbessert werden könnte.
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(c) fotolia.com - alphaspirit

Österreich kann im Startup-Bereich im internationalen Vergleich besonders mit einem breiten Angebot an öffentlichen Förderungen punkten. Die öffentliche Hand fördert Innovation, F&E sowie Investitionen von Unternehmen gerade in frühen Unternehmensphasen. Das im letzten Jahr beschlossene Startup-Paket sollte hier weitere Anreize setzten. Tatsächlich sind jedoch gerade Startups bei der Beantragung von Förderungen besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Das sind etwa der sehr komplexe Prozess der Antragstellung, lange Wartezeiten auf die Zu- oder Absage oder das finanzielle Loch, das entsteht, weil Förderungen erst nach erfolgreichem Projektabschluss ausbezahlt werden. Die meisten Herausforderungen könnten dabei durch geringfügige Adaptionen der jeweils zu Grunde liegenden Richtlinien beseitigt werden.

+++ Abgeschickt und nie angekommen? Sendungsverfolgung des Startup-Pakets der Bundesregierung +++

Beantragung: 200 Stunden für lauter ähnliche Formulare

Die Beantragung von Förderungen ist aufgrund unterschiedlicher Richtlinien der verschiedenen Institutionen und Ausschreibungen außerordentlich komplex und zeitaufwändig. Der Aufwand für ein Basisprogramm erreicht gerade für junge Gründer schnell die 200-Stunden-Marke. Selbst innerhalb der Institutionen unterscheiden sich Richtlinien hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Gesellschafterstunden, geförderten Kosten und Formularvorlagen deutlich. Ein Überblick über aktuelle Förderungen auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene ist de Facto nicht möglich. Auch der Förderkompass des bmvit (http://www.foerderkompass.at) ist nicht vollständig.

Die Antragsformulare für Zuschüsse und Unternehmen sind rein inhaltlich insgesamt über alle Institutionen und Programme hinweg ähnlich und mit einem ausführlichen Business Plan vergleichbar. Durch Formvorschriften sind Gründer jedoch gezwungen, denselben Inhalt aufwändig auf unterschiedliche Formulare anzupassen. Das ist ein unnötiger Mehraufwand für die antragstellenden Unternehmen.

Beispiel: Ein nicht nachvollziehbarer Unterschied

Im FFG Basisprogramm können pro am Projekt beteiligten Gründer bis zu 60.200 Euro pro Jahr (exklusive Gemeinkosten) als Personalkosten eingereicht werden. Das sind bei vier Gründern bis zu 240.800 Euro. Im FFG AT:net Programm sind es lediglich 60.200 Euro pro Unternehmen und Jahr. Die vier Gründer würden daher, selbst wenn sie alle Vollzeit in dem Projekt arbeiten, insgesamt nur 60.200 Euro an Personalkosten angerechnet bekommen. Gerade in Startups, die vom Arbeitseinsatz der Gründer leben, ist das eine nicht nachvollziehbare Einschränkung.

Lösungsvorschläge

  • Vereinheitlichung der Antragsformulare in der Struktur:
    • Förderungsspezifische Kriterien
    • Projektbeschreibung
    • Businessplan in einheitlicher Vorlage
  • Vereinheitlichung der anrechenbaren internen Personalkosten für am Projekt mitarbeitenden Gesellschafter über Institutionen und Förderprogramme hinweg.

ERP-Kredite: Nur für Investitionen

Das Volumen der Haftungen für geförderte Kredite (AWS/ÖHT) wurde im Rahmen des Startup-Pakets deutlich erhöht. Das einzige Problem: Die ERP-Kredite sind nur für materielle oder immaterielle Investitionen beantragbar, nicht jedoch für Betriebsmitel oder Personalkosten. Daher sind sie in der Regel für IT-Startups nicht abrufbar.

Lösungsvorschlag

  • Generelle Öffnung der ERP Kleinkreditlinie zur Finanzierung von Personal und Betriebsmitteln für Startups

Wartezeit: Keine Prüfung vor Ende des Calls

Die meisten Förderungen sind in Calls organisiert. Das sind zeitlich begrenzte Einreichzeiträume, in denen eine Förderung beantragt werden kann. Während des offenen Fensters werden Anträge teilweise nicht einmal vorab geprüft. Erst nach Schließung des Calls werden die Anträge formal und inhaltlich geprüft und dann der Jury übergeben. Das kann in Extremfällen mitunter zu einem Zeitfenster von bis zu sechs bis neun Monaten zwischen Einreichung und Förderzu- bzw. Absage führen. Für Startups ist das ein nicht tragbarer Zeitraum, in dem das Unternehmen, das auf eine Förderung angewiesen ist, nur bedingt handlungsfähig ist. Das in der Zwischenzeit andere (internationale) Marktteilnehmer ähnliche Ideen voran treiben, ist nur ein resultierendes Risiko.

Beispiele: Nach einem halben Jahr noch mehr als 200 offene Anträge

FFG AT:net – 12. Ausschreibung 2016

  • Einreichfrist von Oktober 2015 bis Februar 2016
  • Übermittlung der Förderzusage: 12.5.2016
  • Eine Einreichung im Oktober hätte daher erst rund acht Monate später eine Zu-/ Absage bekommen

Startup-Einreichung bei AWS pre-seed

  • Einreichung 20.4.2016
  • Ablehnung formal am 6.10.2016

AWS Risikokapitalprämie

  • Einreichung Anfang Jänner 2017
  • Zusagen derzeit noch immer nicht vollständig versandt (aktuell mehr als 200 offene Anträge)

Lösungsvorschläge

  • Formale Vorabprüfung von Anträgen bereits während der laufenden Einreichfrist
  • Umstellung auf eine laufende Einreichmöglichkeit bei den zentralen Startup-relevanten Programmen mit regelmäßigen Jurysitzungen (z.B. monatlich) wie dies beim FFG Basisprogramm bereits übliche Praxis ist.
Redaktionstipps

Restfinanzierung: Eigenleistung der Gründer oft nicht anerkannt

Gerade die Restfinanzierung von eingereichten Projekten stellt für Early Stage-Startups eine zentrale Hürde dar. Förderungen werden zum überwiegenden Teil für innovative Produktentwicklungen gewährt. Business Angels wollen in den meisten Fällen einen Protoypen sehen, bevor sie in ein Startup investieren. Hier entsteht daher eine zeitliche Lücke, in der eine fehlende Förderung für die Protoypentwicklung auch die Aktivierung von Risikokapital verhindert.

Für die notwendige Restfinanzierung wird bei dem Großteil der Förderprogramme die Eigenleistung der Gründer nicht berücksichtigt. Gerade in Startups besteht der Großteil der eingereichten Projektkosten aus den Stunden der Gründer. Hier wird also eine Situation geschaffen, in der Gründer die Barmittel zur Bezahlung der eigenen Stunden nachweisen müssen, um diese dann gefördert zu bekommen.

Beispiel

Einreichung FFG Basisprogramm (realitätsnahes Berechnungsbeispiel)

  • Projektkosten 300.000 Euro
  • Davon rund 220.000 Euro in Form von 5000 Stunden der Gründer zu je 43,75 Euro (pauschal) sowie
  • 80.000 Euro an externen Kosten
  • Gefördert werden 70 Prozent der Projektkosten, also 210.000 Euro
  • Die Gründer müssen 90.000 Euro an Restfinanzierung in Form von Barmitteln darstellen, obwohl alle externen Kosten plus 130.000 Euro für eigene Stundenleistungen gefördert würden.

Lösungsvorschläge

  • Die Eigenleistung in Form von Stunden der Gesellschafter von Startups sollen als Restfinanzierung anerkennbar sein.
  • Die Wirtschaftsagentur Wien handhabt dies bereits für Gesellschafter ab einem Prozent Unternehmensanteil entsprechend.

Nachschüssige Förderungen: komplette Kosten vorfinanzieren

Hand in Hand mit dem Thema Restfinanzierung gehen nachschüssige Förderungen. Das sind Förderungen, die erst nach erfolgreichem Projektabschluss ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass Startups die kompletten Projektkosten vorfinanzieren müssen. Hierbei handelt es sich um eine ausgesprochene Hürde gerade für Jungunternehmen, die in der Regel keine Zwischenfinanzierung von Banken bekommen.

Beispiele: Geförderte Lohnnebenkosten erst am Ende des Jahres zurück

Wirtschaftsagentur Wien Dienstleistungsaktion

  • Gefördert werden 35 Prozent der Projektkosten, jedoch erst nach Projektabrechnung, Prüfung und Audit. Ein Prozess, der mitunter mehrere Monate dauern kann (siehe nächster Abschnitt)

Lohnnebenkostenförderungen:

  • Gefördert werden verschiedene Prozentsätze (zwischen 100 und 33 Prozent, je nach Jahr und Programm) der tatsächlich bezahlten Lohnnebenkosten ausgehend von den Jahreslohnkonten im Nachhinein.
  • Das bedeutet, dass Startups trotz einer Förderzusage die vollen Lohnnebenkosten für bis zu drei MitarbeiterInnen des ganzen Jahres begleichen müssen.

Lösungsvorschläge

  • Automatischer Abzug der Lohnnebenkosten-Förderung über die monatliche Personalverrechnung ermöglichen (natürlich inklusive genauer Kontrollen auf Jahresbasis)
  • Generelle Umstellung auf Akontozahlung bei Projektbeginn von zu mindestens 50 Prozent des gewährten Zuschusses für Startups wie etwa beim FFG Basisprogramm bereits üblich.

Dauer bis zur Auszahlung: existenzbedrohende Wartezeit

Selbst wenn eine Förderung gewährt wurde, verzögern sich die Auszahlungen der Gelder teilweise bis zu sechs bis acht Monate. Für bestehende mittelständische Unternehmen ist das bereits eine Belastung. Für Startups kann eine solche Verzögerung existenzbedrohend sein.

Beispiele: Verfahren wegen Mitarbeiterwechsel nach vier Monaten neu aufgerollt

AT:net, 12. Ausschreibung

  • Einreichung der Zwischenabrechnung für 60.000 Euro Zuschuss am 31.1.2017.
  • Auszahlung Ende Juli 2017 noch immer nicht erfolgt.
  • Drei weitere bekannte Fälle in derselben Ausschreibung

Wirtschaftsagentur Wien – creative_project

  • Erstmalige Einreichung der Endabrechnung zur Abrechnung von 75.000 Euro Zuschuss Mitte Dezember 2016
  • Auszahlung Ende Juli 2017 noch nicht erfolgt.
  • In diesem Fall mussten außerdem mehrmals bereits übermittelte Unterlagen erneut gesendet werden. Nach einem Mitarbeiterwechsel wurde das Abrechnungsverfahren nach viermonatiger Bearbeitungszeit erneut von vorne aufgerollt.

Lösungsvorschlag

  • Gerade bei Zwischenabrechnungen Umstellung auf automatische Auszahlung der bereits zugesagten Teiltranchen mit parallelem Prüfungsverfahren für Startups.

Conclusio: kleine Änderungen – große Wirkung

Die skizzierten Lösungsvorschläge könnten einen signifikanten Beitrag zur Unterstützung der heimischen Startup-Szene leisten und Österreich damit noch stärker als Innovationsstandort am internationalen Markt etablieren. Dazu bedarf es, wie gezeigt, meist keiner großen Umwälzungen. Einerseits sind es Änderungen in den Regelungen, die dann auch in der Bearbeitung keinen erheblichen Mehraufwand darstellen würden. Andererseits sind es Änderungen in der Handhabung der Prozesse durch die Fördergeber, die sich im Hinblick auf die dann gesteigerte Effizienz definitiv auszahlen würden.

+++ Vergaberecht: “Startups! Versteckt euch nicht vor öffentlichen Aufträgen” +++


Die genannten Herausforderungen und Lösungsvorschläge resultieren aus Erfahrungen, die Michael Raab mit seiner Firma Minted gemacht hat. Inzwischen hat er rund 80 Startups aus den Bereichen IKT, IoT, FinTech und anderen bei der Einreichung von mehr als 120 Förderanträgen bei der AWS, FFG, der Wirtschaftsagentur Wien und der ÖHT betreut. Darunter waren etwa JobRocker, Baningo und Bitpanda, die jeweils sechsstellige FFG AT:net-Förderungen erhalten haben. Ab August 2017 wird Michael Raab in einem monatlichen Förderblog auf startablish.at Tipps und Tricks zum Thema Förderungen in Österreich verraten.

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Die EU fördert neue Wasserstoffprojekte in Serbien. Deutschland sieht in dem Land gar einen möglichen Lieferanten für Europa. Vor Ort zeigt sich: Es fehlen Strom aus Wind und Sonne, klare Regeln und eine Verwaltung, die sie umsetzt. Chancen für die internationale Wirtschaft gibt es trotzdem, nur nicht dort, wo man sie zuerst vermutet.
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Ein Elektrobus der Belgrader Verkehrsbetriebe lädt an einer Schnellladestation von Siemens. | (c) Alexandra Polic

Belgrad steht. Auto an Auto schiebt sich durch die Stadt, dazwischen fahren Busse, die ihr erstes Leben woanders verbracht haben: in Deutschland oder in Österreich zum Beispiel. Manche tragen noch die alten Aufkleber. „Notausstieg” steht da auf Deutsch auf einem Fenster, mitten in Serbiens Hauptstadt.

Es verwundert also wenig, dass einem in neun Tagen in Serbien nur eine einzige Haltestelle mit E-Bussen auffällt. Immerhin gab es die zu Lebzeiten der nun serbischen Busse in deutschsprachigen Ländern kaum. Aufhalten lassen sich ausländische Firmen dadurch nicht. In Belgrad verkauft etwa der chinesische Konzern BYD Elektroautos. Nur: Auf der Straße sieht man kaum welche. Trotzdem sollen ausgerechnet hier, in einem Land mit fossilem Antrieb, neue Wasserstoffprojekte entstehen, gefördert aus europäischen Ländern, zum Teil sogar aus Mitteln der EU. Woran liegt das?

Europas große Wette auf grünen Wasserstoff

Zum einen drängen die Ziele: Bis 2030 will die EU zehn Millionen Tonnen grünen Wasserstoff selbst produzieren und ebenso viel importieren. So steht es im REPowerEU-Plan. Es ist eines der ambitioniertesten industriepolitischen Vorhaben der Union und ein zentrales Werkzeug, um im Wettbewerb mit den USA und China zu bestehen. Der Draghi-Report 2024 nennt hohe Energiekosten und Importabhängigkeit als Hauptgrund, warum Europas Industrie zurückfällt. Seine Forderung: dekarbonisieren.

Grüner Wasserstoff kann dabei helfen. Er funktioniert dort, wo direkte Elektrifizierung an Grenzen stößt, etwa in Stahl, Chemie, Schifffahrt und Schwerlastverkehr, und ersetzt fossile Importe. Er ist Klima-, Industrie- und Souveränitätspolitik in einem. Hergestellt wird er in Elektrolyseuren: Anlagen, die Wasser mithilfe von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff spalten. Grün ist er nur, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne oder Wasserkraft stammt.

Aber der Hochlauf stockt. Die Produktion ist teuer, die Infrastruktur fehlt. 2024 waren in der EU laut European Hydrogen Markets Monitoring Report 308 Megawatt Elektrolysekapazität installiert. Vorgesehen waren 6.000. Bis 2030, so sieht es die EU-Wasserstoffstrategie vor, sollen es 40.000 werden.

Serbien: Ein Kandidat ohne Plan

Während Spanien als Vorreiter gilt und in Österreich mit 140 Megawatt die bisher größte Elektrolyseanlage des Landes entsteht, versuchen europäische Akteure auch den serbischen Markt zu erschließen. Dabei fehlt Serbien bis heute eine nationale Wasserstoffstrategie.

Politisch ist das Land seit 2012 EU-Beitrittskandidat und aktuell so weit von einer Mitgliedschaft entfernt wie lange nicht. Im jüngsten Fortschrittsbericht attestierte die EU-Kommission Serbien das schlechteste Zeugnis aller Kandidaten, die Reformen seien zum Stillstand gekommen. Proteste, Korruptionsvorwürfe und Neuwahlen Ende Oktober halten das Land in Aufruhr. Kann aus einem Beitrittskandidaten ohne Strategie ein Energiepartner werden? Und was heißt das für alle, die dort investieren wollen?

Im Navigator Business Center in Novi Beograd sind zahlreiche Unternehmen und Startups angesiedelt. | (c) Alexandra Polic

Keine Nachfrage für Wasserstoff

„Alle vier Jahre wird Wasserstoff zum wichtigsten Thema, und dann verschwindet er wieder von der Agenda. Gerade sind wir eher unten auf der Kurve. Die Investitionen rund um Wasserstoff sind so niedrig wie seit Jahren nicht”, sagt Rahul Mishra, Co-Founder von The Energy Bridge. Die Wiener Plattform bringt Forscher:innen, Unternehmer:innen und Investor:innen zusammen. „Serbien ist auf jeden Fall ein interessanter Ort für erneuerbare Energien. Was grünen Wasserstoff betrifft, bin ich mir allerdings nicht so sicher”, sagt Mishra. Grüner Wasserstoff mache nur dort Sinn, wo es bereits einen hohen Anteil an erneuerbarer Energie gebe.

Aber von Serbiens heimischer Energieproduktion entfielen laut Daten der Internationalen Energieagentur (IEA) 2024 rund 70 Prozent auf fossile Brennstoffe, während Sonne, Wind und andere Erneuerbare zusammen nur etwa 1,4 Prozent beitrugen. Damit fehlt genau die Voraussetzung, die Mishra nennt. Dazu kommt ein Richtungswechsel in Brüssel: Mit ihrem im Juli präsentierten Elektrifizierungsplan setzt die EU-Kommission stärker auf Strom als auf Wasserstoff.

Tiefschwarz

Viele Menschen in Serbien sagen unabhängig voneinander das Gleiche: dass das Land tiefschwarz ist. Schwarz steht in diesem Fall für Kohle. Wasserstoff ist in Serbien ein Thema für einen kleinen Kreis von Fachleuten. Selbst manche Institutionen zeigten sich auf Anfrage überrascht, dass es solche Projekte im Land gibt. Das serbische Energieministerium hat auf Anfragen nicht reagiert.

Warum Projekte feststecken

Dabei haben in den vergangenen Jahren vor allem deutsche Firmen versucht, den serbischen Wasserstoff-Sektor aufzubauen. Laut Informationen der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer (AHK) steckt ein Pilotprojekt gerade wegen regulatorischer Probleme in der Planung fest. Selbst für Pilotprojekte fehlen also Verordnungen, etwa zur Sicherheit.

Erst im Jänner hat Serbien ein nationales Gesetz zu CO₂-Emissionen eingeführt, das dem EU-Emissionshandel entsprechen soll. Wasserstoff fehlt darin, obwohl er unter den EU-Grenzausgleich CBAM fällt. Die Kammer hatte dessen Aufnahme in der öffentlichen Konsultation gefordert, blieb damit aber erfolglos.

Viele Ankündigungen, wenig Umsetzung

Ilija Batas-Bjelić forscht am Institut für Technische Wissenschaften der Serbischen Akademie der Wissenschaften und Künste (SANU). Er modelliert Energiesysteme, mit dem seines Landes hat er sich umfassend auseinandergesetzt. Sein Fazit: „Im Grunde gibt es hier kein System.” Ein echtes Energiesystem verbindet viele verschiedene Komponenten zu einem funktionierenden Ganzen: Kraftwerke, Netze, Verbraucher:innen sowie unterschiedliche Sektoren wie Strom, Wärme und Transport. In Serbien fehlt diese Verzahnung bisher.

Laut Batas-Bjelić liegt das Land in der Energiewende rund zwanzig Jahre zurück, weil Kohle für das Finanzministerium die zentrale Einnahmequelle bleibt und notfalls sogar importiert wird. Das Energieministerium habe zwar viel Arbeit in Regulierung und Gesetzgebung gesteckt, aber für die Umsetzung fehle alles: das Geld, das Fachpersonal und die Infrastruktur. „Es gibt viele Ankündigungen, aber es passiert nichts”, sagt er.

Wer trotzdem baut

„Generell halte ich Wasserstoff für diese Region für etwas zu teuer”, sagt der Forscher. „Von Fall zu Fall kann sich Wasserstoff wirtschaftlich lohnen und für Banken finanzierbar sein”, erklärt er. Den Anstoß erwartet er vor allem von kleineren Unternehmen. Solarstrom und PV-Anlagen seien billig, die Gasversorgung bleibe unsicher. Wer eine eigene PV-Anlage betreibt, könne damit auch vor Ort Wasserstoff erzeugen.

Die Theorie bestätigt sich in der Praxis. Nach Informationen aus dem Umfeld der deutschen Entwicklungsbank KfW kommt derzeit nur ein Wasserstoffprojekt im Land wirklich voran: das eines privaten Transportunternehmens nahe Belgrad. Es will Strom aus einer eigenen Solaranlage in Wasserstoff für die eigenen Lkw umwandeln, die Tankstelle soll bis Mitte 2027 in Betrieb gehen. Das Projekt ist aus Eigenmitteln finanziert. Der Aufwand für Förderungen stand in keinem Verhältnis zur Summe. Wer in Serbien auf Wasserstoff setzt, ist bisher auf sich allein gestellt. Aber was heißt das für jemanden, der investieren will?

Wo der Markt wirklich liegt

Die Gesprächspartner:innen zeigen alle in dieselbe Richtung, und sie zeigt nicht auf Wasserstoff. Batas-Bjelić beobachtet, dass derzeit ausschließlich kleine Solarprojekte tatsächlich gebaut werden, während größere Vorhaben liegen bleiben, und erwartet den Anstoß von Unternehmen selbst. Wer in Serbien in Erneuerbare investieren will, muss also kleiner denken: bei Anlagen für den Eigenverbrauch von Betrieben.

Die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer verweist auf eine konkrete Lücke, die auch für österreichische Investor:innen interessant sein könnte: Deutsche Firmen haben in Serbien längst selbst Photovoltaik installiert und ihre Prozesse optimiert, um auf das CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM der EU vorbereitet zu sein. Ihre kleineren serbischen Zulieferer haben das nicht. Deren Emissionen schlagen nämlich auf die Klimabilanz ihrer internationalen Abnehmer durch. Und genau dort sei Raum für Investitionen.

Für alle Bereiche rät Daniel Schaub von The Energy Bridge, lokale Akteure einzubeziehen. „Wenn die Community rund um ein Projekt dagegen ist, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern. Die Community einzubinden, senkt dieses Risiko, und das ist bei Investitionen wichtig.” Wissenstransfer und lokale Arbeitsplätze gehören für ihn dazu.

Bei grünem Wasserstoff ist Serbien noch nicht so weit. Wer dort trotzdem investieren will, sollte beim Fundament anfangen, gemeinsam mit den Menschen vor Ort.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026″ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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