02.11.2020

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

Was soll die angekündigte neue Gesellschaftsform Austria Limited können und was soll bei GmbH und AG reformiert werden? Keyvan Rastegar und Roman Rericha im Doppel-Interview.
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RPCK / Brandl & Talos: Keyvan Rastegar und Roman Rericha im Doppelinterview zur Austria Limited
(c) RPCK / Brandl & Talos: Keyvan Rastegar und Roman Rericha im Doppelinterview zur Austria Limited

Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited. Dabei ist keineswegs alles geklärt. Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen. Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

Roman, braucht es Deiner Ansicht nach die Austria Limited?

Rericha: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Einführung einer neuen Gesellschaftsform ein starkes Signal an – auch internationale – Gründer sein und den Wirtschaftsstandort entscheidend stärken. Österreich liegt in Rankings zur Attraktivität als Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich für Unternehmensgründungen und Investoren könnte sehr positive volkswirtschaftliche Effekte nach sich ziehen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Rechtsformen gerade für Startups mit zahlreichen Herausforderungen verbunden sind, die mit einer neuen Rechtsform beseitigt werden könnten.

Keyvan, du hast zuletzt den Standpunkt vertreten, dass man das Ziel auch mit einer umfassenden GmbH-Reform erreichen könnte…

Rastegar: Nach unserer Studie 2017 hatte der gesetzlich dafür geschaffene und unabhängige „austrian council“ die für die Regierung verbindliche Empfehlung ausgesprochen, dass dringender Reformbedarf bei den Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen besteht. Dazu gehört die Reform der GmbH und des Firmenbuchs und der ersatzlose Abbau von vielen bürokratischen und formellen Hürden. Der Regierungsbeschluss, eine neue Rechtsform einzuführen, ist eine ausgezeichnete Entwicklung.

Anders gesagt: es geht es weniger darum, ob die GmbH-Reform oder Austria Limited besser ist. Beide Ansätze sind gut und verfolgen gleiche Ziele, nämlich Bürokratie und Formerfordernisse abzuschütteln, das Firmenbuch grundlegend zu modernisieren und Eigenschaften für Kapitalgesellschaften vorzusehen, ohne die Unternehmen am modernen Wirtschaftsleben kaum sinnvoll teilnehmen können, wie das Schaffen von Anteilsklassen für Investoren und Mitarbeiter. Schließlich gibt es ein Bekenntnis zur englischen Sprache am Firmenbuch, die vollkommen logisch ist. Wer in einer global vernetzten Wirtschaft von der restlichen Welt verlangt, englische Dokumente beglaubigt auf Deutsch zu übersetzen, darf sich nicht wundern, wenn Österreich als Standort wenig attraktiv wirkt.

brutkasten-Roundtable zur Austria Limited

Im brutkasten-Interview hat sich Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer auch für eine GmbH-Reform ausgesprochen. Bei dir klingt das aber anders…

Rastegar: Das ist richtig. Eine der wesentlichen Empfehlungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung war, die notariellen Formvorschriften bei der GmbH weitestgehend abzuschaffen. Diese Empfehlung ist das logische Gegenteil der Position von Herrn Umfahrer.

Nun ist die Austria Limited laut Regierung beschlossene Sache. Was sollte Deiner Meinung nach unbedingt beachtet werden?

Rastegar: Das ist richtig, im Regierungsprogramm steht sowohl, dass eine neue Rechtsform einzuführen ist, als auch, dass die GmbH und AG zu reformieren sind. Die eigentliche Frage ist, was zuerst umgesetzt werden kann. Wie auch Justizministerin Alma Zadić im Interview mit dem Brutkasten klargestellt hat, wird das kein Schnellschuss sein. Der Begriff „Austria Limited“ war im Übrigen nur ein Arbeitstitel, und ein geschickter Ansatz, die Reform anzustoßen und dem üblichen Gegenwind den Wind aus den Segeln zu nehmen, wonach dieses oder jenes mit den bestehenden Rechtsformen nicht darstellbar wäre.

Zu Deiner eigentlichen Frage: Ganz wichtig ist, dass es nicht darum geht, was bei der Rechtsform erlaubt sein wird. Das ist das falsche Denken. Warum soll ausgerechnet im Gesellschaftsrecht das Meiste verboten sein und nur wenige Dinge erlaubt? Das ist ja auch sonst nicht so in der Rechtsordnung. Es muss – und bei den international erfolgreichen Rechtsformen ist das auch so – grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen und der Fokus sollte darauf liegen, welche Punkte man ausnahmsweise, beispielsweise um Gläubiger oder Minderheitseigentümer zu schützen, rechtlich so zwingend vorgibt, dass sie nicht vertraglich geändert werden können.

Diese Flexibilität beim Ausgestalten einer Gesellschaft ist eine der notwendigen Bedingungen einer erfolgreichen modernen Wirtschaft und damit auch einer blühenden Venture Capital- und Startup-Szene.

Roman, worauf sollte Deiner Meinung nach besonders geachtet werden?

Rericha: Die Gründung einer Austria Limited sollte möglichst einfach und schnell möglich sein. Besonders wichtig wäre auch, dass der Gesellschaftsvertrag in englischer Sprache abgeschlossen werden darf, um die Austria Limited auch international attraktiv zu machen. Bei der Festsetzung des Mindeststammkapitals sollte darauf geachtet werden, dass wir uns im EU-Umfeld nicht zu weit abheben, wir stehen ja schließlich im harten Wettbewerb um die besten Gründer.

Schließlich müssen wir auch endlich attraktive gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Mitarbeiteranteilen schaffen, um in Österreich weiter wettbewerbsfähig sein zu können. Die Einführung von stimmrechtslosen Anteilen gepaart mit Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht wären ein pragmatischer Lösungsansatz.

Und warum ginge das nicht mit einer Reform der bestehenden Gesellschaftsformen?

Rericha: Die angestrebte Signalwirkung wäre mit einer GmbH-Reform wohl nicht zu erreichen. Vor allem aber haben sich gerade auch mittelständische Unternehmen für die GmbH entschieden, weil für sie die bei der GmbH vorhandenen Vorgaben passen. Würde man die GmbH nun weitgehend umbauen, würde man deren Erwartungshaltung enttäuschen und sie im Nachhinein zwangsverpflichten. Um das zu vermeiden, sollte bewusst eine neue Rechtsform geschaffen werden.

In der öffentlichen Diskussion wurde gegen eine neue Rechtsform vorgebracht, dass diese viel Rechtsunsicherheit bringen würde. Ich gehe davon aus, dass man sich bei der Austria Limited nicht vehement an der UK oder US Limited orientieren, sondern auf bestehende Regelungsprinzipien, die das österreichische Recht kennt, zurückgreifen wird und im Ergebnis viele – in der Praxis – geübte Prinzipien der GmbH – etwa betreffend Kapitalerhaltung – zur Anwendung gelangen werden. Damit wird man auch auf der vorhandenen Rechtsprechung und Lehre zur GmbH und AG weitestgehend aufbauen können.

Und welche Punkte müsste man bei den bestehenden Kapital-Gesellschaftsformen reformieren, damit es „fair“ bleibt?

Rastegar: Wie gesagt steht beides im Regierungsprogramm und ist tatsächlich alles längst überfällig. Man muss die GmbH flexibilisieren und die AG auch. Man muss das Steuerrecht reformieren und fairer gestalten. Man muss das Firmenbuch umfassend reformieren, das betrifft alle Rechtsformen. Wichtig ist, dass zeitnah etwas geschieht, ungeachtet der Reihenfolge.

Rericha: Das ist nicht unbedingt eine Frage der Fairness. Schon jetzt gibt es in Österreich unterschiedliche Gesellschaftsformen, die unterschiedliche Regelungsansätze verfolgen und für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können. Ziel der neuen Gesellschaftsform sollte es sein, für eine besondere Zielgruppe, nämlich innovative Gründer, eine auf deren spezifische Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsform zu schaffen. Wo dies angebracht erscheint, könnten natürlich auch Regelungen, die sich in der neuen Rechtsform bewähren, bei anderen Kapitalgesellschaftsformen implementiert werden. Ein Beispiel dafür wären etwa die Regelungen zur virtuellen Gesellschafterversammlung, die sich gerade im vergangenen halben Jahr bewährt haben und sicherlich auch bei der GmbH und der AG dauerhaft verankert werden könnten. Dabei sollte es jedoch, wie erwähnt, zu keinem kompletten Umbau der bestehenden Gesellschaftsformen kommen, weil diese in vielen Fällen weiterhin gut passen werden.        

Die Austria Limited ist ja dezidiert für Startups gedacht. Wenn es mit dem starken Wachstum klappt, bleibt dann die spätere Umwandlung in eine AG ein Thema?

Rericha: Wie bereits für die GmbH sollte es auch für die Austria Limited möglich sein, eine Umwandlung in eine AG vorzunehmen.

Rastegar: Es ist wie erwähnt so, dass der Regierungsbeschluss auch eine Startup-gerechte Rechtsform vorsieht. Richtig umgesetzt kann die Reform für alle Unternehmer nützlich sein. Also sowohl für innovative Startups als auch für alle bestehende Unternehmen. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und schafft unsere Arbeitsplätze. Jeder Unternehmer verdient diese Reformen.

Und ja, dass eine neue Kapitalgesellschaftsform Umgründungen wie eine Umwandlung können muss, ist selbstverständlich. Die Aktiengesellschaft muss attraktiver werden. Derzeit erfolgen Umwandlungen in AGs meist nur dann, wenn es sein muss, und die Flucht ins Ausland ist ein realer Trend. Die AG ist leider nicht so toll im Rennen – die ca. 1300 Aktiengesellschaften werden weniger und weniger. 2019 wurden nur sechs Stück neu gegründet. Genau deshalb muss auch die AG dringend reformiert werden, nicht zuletzt um unsere Börse zu stärken.

Abschließend: Es herrscht nicht überall Zuversicht, dass es mit der tatsächlichen Umsetzung der Austria Limited so schnell geht. Was glaubt ihr, wann damit zu rechnen ist?

Rericha: Wie schnell die Einführung einer neuen Rechtsform möglich ist, hängt wohl auch entscheidend vom politischen Willen ab. In Anbetracht der momentanen wirtschaftlichen Lage sollten jedenfalls rasch Maßnahmen ergriffen werden. Die Einführung der Austria Limited wäre jedenfalls eine sinnvolle Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Je früher sie gesetzt wird, desto besser.

Rastegar: Das wird schon seine Zeit benötigen, aber ich bleibe nach wie vor vorsichtig optimistisch, dass hier ein ernsthafter politischer Wille da ist, Reformen umzusetzen, die offenkundige Wettbewerbs- und Standortnachteile für unsere Unternehmen beseitigen, so auch für unsere Venture Capital- und Startup-Szene. Von Vorteilen ist da noch lange keine Rede. Wichtig ist, dass inhaltlich auch wirklich etwas bewegt wird und viele Hindernisse und historische Altlasten ersatzlos abgeschafft werden, und nicht nur minimale Anpassungen als Reformen verkauft werden. Ich gehe aber davon aus, dass alle interessierten Marktteilnehmer am Ball bleiben und fordern werden, dass die Reformbestrebungen vorankommen und Ergebnisse erzielt werden.

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Giacomo Benassi (Kinsect), Matthäus Kircher (Solos) und Manuel Mairinger (Reploid) zeigen, wie Startup-Kollaboration funktionieren kann. © NOI Techpark/Marco Parisi

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Es wurlt in der Larvenkiste des österreichischen Scaleups Reploid: Larven der Schwarzen Soldatenfliege werden hier seit einigen Tagen gemästet. Sie ahnen natürlich nicht, dass sie bald eine wichtige Rolle im Kreislaufkonzept dreier Jungunternehmen spielen werden.

Zuerst aber dorthin, wo alles begonnen hat: an den NOI Techpark in Bozen, Südtirol. Auch hier wurlt es, nur bringen statt Insektenlarven Startups Leben in das 12 Hektar große Innovationsviertel. Aktuell arbeiten 76 Unternehmen, 37 Startups, drei Forschungsinstitute, vier Fakultäten der Freien Universität Bozen und insgesamt 2.400 Menschen hier gemeinsam für nachhaltigen Fortschritt. Man tüftelt in den Laboren an Prototypen, vernetzt sich auf Events, feilt beim Spaziergang über den 2017 eröffneten Campus, der sich inzwischen stark vergrößert und weiterentwickelt hat, an der nächsten Idee. Was Gründer:innen hier aber am meisten schätzen: das weitreichende Netzwerk.

Nicht gesucht – trotzdem gefunden

„Wer am NOI Techpark Fuß fasst, bekommt Zugang zu etablierten Akteuren und Investoren in Südtirol“, erklärt Manuel Mairinger, Managing Director und CEO von Reploid Italia. Das ursprünglich aus Österreich stammende Insekten-Scaleup hat sich bei der Expansion nach Italien wegen der hervorragenden Lage zwischen Österreich und Mailand für das Acceleration & Scale-up Programme des NOI Techpark als Launchpad entschieden. „Das NOI baut als renommierter Partner die Brücke zu potenziellen Kund:innen und Partner:innen, ganz ohne die Hilfe von Plattformen wie LinkedIn“, fügt der Reploid-Italia-CEO hinzu.

Mairinger weiß genau, wovon er spricht. Reploid Italia ist eines von drei am NOI inkubierten Jungunternehmen, die zeigen, wie Startup-Kollaboration funktionieren kann. Initiiert hat die Zusammenarbeit Sonja Tetter vom Team des Start-up Incubator. „Wir arbeiten sehr eng mit unseren Startups zusammen, kennen ihre Geschäftsmodelle, Technologien und Herausforderungen. Deshalb sehen wir relativ früh, wo eine Kooperation wirklich Mehrwert schaffen könnte“, erläutert Tetter. Gemeinsam wollen die drei Unternehmen zur regionalen Kreislaufwirtschaft in Bozen beitragen. Und hier kommt die Larve der Schwarzen Soldatenfliege wieder ins Spiel.

Die Schwarze Soldatenfliege als Gamechanger

Die Larve der Schwarzen Soldatenfliege wird rund 25 Millimeter groß. © Reploid/Fabian Fallend

Nach nur einer Woche sind die Larven laut Reploid mit rund 25 Millimetern ausgewachsen und überzeugen mit innerer Größe: Sie sind sehr reich an tierischem Protein. Das aus ihnen gewonnene Mehl kann einen Proteingehalt von über 62 Prozent aufweisen.

Das macht die Larven zum potenziellen Proteinersatz, vor allem im Futtermittelbereich, etwa für Fische. „Wir züchten Welse, das sind Fleischfresser“, erklärt Matthäus Kircher, Gründer von Solos. Das Südtiroler Startup betreibt Aquaponik und verbindet Fischzucht mit dem Anbau von Kräutern und Salat.

Das Prinzip dahinter: Die Fische reichern das Wasser durch ihre Ausscheidungen mit natürlichen Nährstoffen an, ein Biofilter leitet es ins Pflanzenbecken, wo Salat und Kräuter die Nährstoffe aufnehmen und das Wasser reinigen, bevor es zurück zu den Fischen fließt. So entsteht ein geschlossener Kreislauf im Zeichen der Nachhaltigkeit.

Ein Punkt war Kircher dabei allerdings von Anfang an ein Dorn im Auge: das mit Fischmehl angereicherte Futter. „Bereits vor vier Jahren haben wir uns gefragt, wie wir tierische Proteine ohne Fischmehl verfüttern können“, erzählt er. Insekten bildeten schließlich die Lösung. Eine Studie ergab: Futtermischungen auf Insektenmehlbasis, angereichert mit Spirulina-Algen, lassen den Omega-3-Gehalt im Fischfilet höher ausfallen als bei herkömmlich gefütterten Tieren.

Aus Reststoffen wird Futtermittel

Insektenlarven werden durch die Kooperation zu nachhaltigem Fischfutter © NOI Techpark/Marco Parisi

Hier kommt Reploid ins Spiel: Das Unternehmen implementiert modulare Anlagen, die sogenannten „ReFarm-Units“. Dort verarbeiten Larven der Schwarzen Soldatenfliege regionale Reststoffe zu Insektenprotein und -fett für Futtermittel- sowie Industrieanwendungen. Ein weiteres Nebenprodukt ist der Insektenfraß, also die Ausscheidungen, aus denen organischer Dünger entsteht. Den dritten Baustein liefert Kinsect: Das italienische Startup entwickelt Technologien für die industrielle Zucht der Fliege und liefert Eier sowie Junglarven.

Am Standort von Solos in Tramin greifen so die unterschiedlichen Kompetenzen ineinander: Die von Kinsect bereitgestellten Larven werden in einer Insektenmastanlage von Reploid mit Lebensmittelnebenprodukten wie Apfeltrester, Kartoffelschalen oder Altbrot gefüttert. Solos nutzt sie anschließend als nachhaltiges Futtermittel in der Fischzucht. So soll Fischmehl ersetzt, sollen organische Reststoffe sinnvoll verwertet werden. Neben den ökologischen Vorteilen ergeben sich durch das Vorzeigeprojekt und den realen Usecase natürlich auch wirtschaftliche Vorteile, von denen die drei Startups profitieren.

Drei Ansätze, ein gemeinsamer Nenner

Es ist eine Kooperation im Namen der Kreislaufwirtschaft, die ohne den NOI Techpark nie zustande gekommen wäre. „Am NOI Techpark konnte diese Synergie organisch entstehen“, fasst Kinsect-CEO Giacomo Benassi zusammen. „Dank der Zusammenarbeit im selben Ökosystem konnten wir viel schneller Vertrauen zueinander aufbauen.“ Der NOI Techpark ermöglicht damit nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch branchenübergreifende Vernetzungen, die Startups entscheidend weiterbringen.

Und so wurlt es weiter am NOI Techpark. Jedes Jahr kommen neue Startups zur NOI-Community dazu. Für den Herbst-Batch kann man sich noch bis zum 5. Oktober bewerben – vielleicht entsteht daraus bald die nächste erfolgreiche grenzüberschreitende Startup-Kooperation.

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AI Summaries

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
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Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
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