23.10.2020

Austria Limited: Versprechen mit vielen Fragezeichen

Die angekündigte neue Gesellschaftsform Austria Limited hat nicht nur Anhänger. Die Argumente in der Diskussion sind sehr unterschiedlich gelagert.
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Austria Limited - brutkasten Roundtable
(c) Adobe Stock / somartin / Stanislau

Viele Jahre lang gab es von mehreren Playern der Startup-Szene, darunter etwa den großen Organisationen AustrianStartups, aaia und AVCO, die Forderung, eine besonders für Startups geeignete neue Gesellschaftsform zu schaffen. Diese oft als „AG Light“ bezeichnete Rechtsform sollte unter anderem deutlich weniger bürokratisch in der Handhabung sein und Anteilsübertragung und Mitarbeiterbeteiligung erheblich vereinfachen. Diesen Sommer war es soweit: Der Bundeskanzler persönlich kündigte die Schaffung der „Austria Limited“ an.

Austria Limited, oder doch GmbH-Reform? Und was dann?

Doch damit ist die Diskussion nicht beendet – im Gegenteil. Denn noch ist es ein Versprechen mit vielen Fragezeichen. Dass in Wirklichkeit noch überhaupt nichts beschlossene Sache ist, wurde spätestens klar, als Justizministerin Alma Zadić kürzlich Vertreter der Startup-Szene zu einem informellen Austausch zum Thema einlud. Dort ging es nicht nur um die unterschiedlich ausgeprägten Wünsche an die Austria Limited, sondern generell um den anstehenden Reformbedarf im Gesellschaftsrecht. Im Anschluss stellte sie Ministerin auch im brutkasten-Gespräch klar, das noch nichts fix ist und nun Experten – „mit Hochdruck“ – am Zug sind. Tatsächlich steht noch eine weitere Option im Raum: Die Adaptierung der bestehenden Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG.

Diese Variante wird von verschiedenen Playern aus sehr unterschiedlichen Gründen favorisiert. Ins Treffen geführt wird etwa, dass eine neue Gesellschaftsform nicht ausreichend Rechtssicherheit bieten würde, weil viele Fragen zunächst noch nicht ausjudiziert wären. Andere Reform-Befürworter glauben schlicht nicht daran, dass die Schaffung einer Austria Limited in absehbarer Zeit tatsächlich realistisch wäre. Während die einen gerne gar keine allzu großen Änderungen sehen würden, hätten die anderen gerne eine grundlegend neue Struktur, die eben auch die bestehenden Kapitalgesellschaftsformen betrifft. Andernfalls „drohe“ die Austria Limited nicht halten zu können, was sie verspricht. Sprich: Es gibt auch große Differenzen bei den inhaltlichen Wünschen zu einer möglichen Reform.

Breites Spektrum der Dikussion beim brutkasten Roundtable

Dieses sehr diverse Spektrum der Diskussion zwischen (Langzeit-)Befürwortern mit unterschiedlichen Vorstellungen sowie konservativen und progressiven Kritikern will der brutkasten in einem Roundtable zur Austria Limited am 28. Oktober um 18:30 abbilden. Dabei sollen mögliche Lösungswege und Kompromisse für die Startup-Szene herausgearbeitet werden.

Es diskutieren Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Keyvan Rastegar, Gründer der Wiener Wirtschaftskanzlei RPCK Rastegar Panchal, Sonja Bydlinski, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium, Philip Vondrak, Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und Laura Egg, Geschäftsführerin der aaia.

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Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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