23.10.2020

Austria Limited: Versprechen mit vielen Fragezeichen

Die angekündigte neue Gesellschaftsform Austria Limited hat nicht nur Anhänger. Die Argumente in der Diskussion sind sehr unterschiedlich gelagert.
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Austria Limited - brutkasten Roundtable
(c) Adobe Stock / somartin / Stanislau

Viele Jahre lang gab es von mehreren Playern der Startup-Szene, darunter etwa den großen Organisationen AustrianStartups, aaia und AVCO, die Forderung, eine besonders für Startups geeignete neue Gesellschaftsform zu schaffen. Diese oft als „AG Light“ bezeichnete Rechtsform sollte unter anderem deutlich weniger bürokratisch in der Handhabung sein und Anteilsübertragung und Mitarbeiterbeteiligung erheblich vereinfachen. Diesen Sommer war es soweit: Der Bundeskanzler persönlich kündigte die Schaffung der „Austria Limited“ an.

Austria Limited, oder doch GmbH-Reform? Und was dann?

Doch damit ist die Diskussion nicht beendet – im Gegenteil. Denn noch ist es ein Versprechen mit vielen Fragezeichen. Dass in Wirklichkeit noch überhaupt nichts beschlossene Sache ist, wurde spätestens klar, als Justizministerin Alma Zadić kürzlich Vertreter der Startup-Szene zu einem informellen Austausch zum Thema einlud. Dort ging es nicht nur um die unterschiedlich ausgeprägten Wünsche an die Austria Limited, sondern generell um den anstehenden Reformbedarf im Gesellschaftsrecht. Im Anschluss stellte sie Ministerin auch im brutkasten-Gespräch klar, das noch nichts fix ist und nun Experten – „mit Hochdruck“ – am Zug sind. Tatsächlich steht noch eine weitere Option im Raum: Die Adaptierung der bestehenden Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG.

Diese Variante wird von verschiedenen Playern aus sehr unterschiedlichen Gründen favorisiert. Ins Treffen geführt wird etwa, dass eine neue Gesellschaftsform nicht ausreichend Rechtssicherheit bieten würde, weil viele Fragen zunächst noch nicht ausjudiziert wären. Andere Reform-Befürworter glauben schlicht nicht daran, dass die Schaffung einer Austria Limited in absehbarer Zeit tatsächlich realistisch wäre. Während die einen gerne gar keine allzu großen Änderungen sehen würden, hätten die anderen gerne eine grundlegend neue Struktur, die eben auch die bestehenden Kapitalgesellschaftsformen betrifft. Andernfalls „drohe“ die Austria Limited nicht halten zu können, was sie verspricht. Sprich: Es gibt auch große Differenzen bei den inhaltlichen Wünschen zu einer möglichen Reform.

Breites Spektrum der Dikussion beim brutkasten Roundtable

Dieses sehr diverse Spektrum der Diskussion zwischen (Langzeit-)Befürwortern mit unterschiedlichen Vorstellungen sowie konservativen und progressiven Kritikern will der brutkasten in einem Roundtable zur Austria Limited am 28. Oktober um 18:30 abbilden. Dabei sollen mögliche Lösungswege und Kompromisse für die Startup-Szene herausgearbeitet werden.

Es diskutieren Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Keyvan Rastegar, Gründer der Wiener Wirtschaftskanzlei RPCK Rastegar Panchal, Sonja Bydlinski, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium, Philip Vondrak, Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und Laura Egg, Geschäftsführerin der aaia.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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