23.10.2020

Austria Limited: Versprechen mit vielen Fragezeichen

Die angekündigte neue Gesellschaftsform Austria Limited hat nicht nur Anhänger. Die Argumente in der Diskussion sind sehr unterschiedlich gelagert.
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Austria Limited - brutkasten Roundtable
(c) Adobe Stock / somartin / Stanislau

Viele Jahre lang gab es von mehreren Playern der Startup-Szene, darunter etwa den großen Organisationen AustrianStartups, aaia und AVCO, die Forderung, eine besonders für Startups geeignete neue Gesellschaftsform zu schaffen. Diese oft als „AG Light“ bezeichnete Rechtsform sollte unter anderem deutlich weniger bürokratisch in der Handhabung sein und Anteilsübertragung und Mitarbeiterbeteiligung erheblich vereinfachen. Diesen Sommer war es soweit: Der Bundeskanzler persönlich kündigte die Schaffung der „Austria Limited“ an.

Austria Limited, oder doch GmbH-Reform? Und was dann?

Doch damit ist die Diskussion nicht beendet – im Gegenteil. Denn noch ist es ein Versprechen mit vielen Fragezeichen. Dass in Wirklichkeit noch überhaupt nichts beschlossene Sache ist, wurde spätestens klar, als Justizministerin Alma Zadić kürzlich Vertreter der Startup-Szene zu einem informellen Austausch zum Thema einlud. Dort ging es nicht nur um die unterschiedlich ausgeprägten Wünsche an die Austria Limited, sondern generell um den anstehenden Reformbedarf im Gesellschaftsrecht. Im Anschluss stellte sie Ministerin auch im brutkasten-Gespräch klar, das noch nichts fix ist und nun Experten – „mit Hochdruck“ – am Zug sind. Tatsächlich steht noch eine weitere Option im Raum: Die Adaptierung der bestehenden Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG.

Diese Variante wird von verschiedenen Playern aus sehr unterschiedlichen Gründen favorisiert. Ins Treffen geführt wird etwa, dass eine neue Gesellschaftsform nicht ausreichend Rechtssicherheit bieten würde, weil viele Fragen zunächst noch nicht ausjudiziert wären. Andere Reform-Befürworter glauben schlicht nicht daran, dass die Schaffung einer Austria Limited in absehbarer Zeit tatsächlich realistisch wäre. Während die einen gerne gar keine allzu großen Änderungen sehen würden, hätten die anderen gerne eine grundlegend neue Struktur, die eben auch die bestehenden Kapitalgesellschaftsformen betrifft. Andernfalls „drohe“ die Austria Limited nicht halten zu können, was sie verspricht. Sprich: Es gibt auch große Differenzen bei den inhaltlichen Wünschen zu einer möglichen Reform.

Breites Spektrum der Dikussion beim brutkasten Roundtable

Dieses sehr diverse Spektrum der Diskussion zwischen (Langzeit-)Befürwortern mit unterschiedlichen Vorstellungen sowie konservativen und progressiven Kritikern will der brutkasten in einem Roundtable zur Austria Limited am 28. Oktober um 18:30 abbilden. Dabei sollen mögliche Lösungswege und Kompromisse für die Startup-Szene herausgearbeitet werden.

Es diskutieren Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Keyvan Rastegar, Gründer der Wiener Wirtschaftskanzlei RPCK Rastegar Panchal, Sonja Bydlinski, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium, Philip Vondrak, Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und Laura Egg, Geschäftsführerin der aaia.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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