23.10.2020

Austria Limited: Versprechen mit vielen Fragezeichen

Die angekündigte neue Gesellschaftsform Austria Limited hat nicht nur Anhänger. Die Argumente in der Diskussion sind sehr unterschiedlich gelagert.
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Austria Limited - brutkasten Roundtable
(c) Adobe Stock / somartin / Stanislau

Viele Jahre lang gab es von mehreren Playern der Startup-Szene, darunter etwa den großen Organisationen AustrianStartups, aaia und AVCO, die Forderung, eine besonders für Startups geeignete neue Gesellschaftsform zu schaffen. Diese oft als „AG Light“ bezeichnete Rechtsform sollte unter anderem deutlich weniger bürokratisch in der Handhabung sein und Anteilsübertragung und Mitarbeiterbeteiligung erheblich vereinfachen. Diesen Sommer war es soweit: Der Bundeskanzler persönlich kündigte die Schaffung der „Austria Limited“ an.

Austria Limited, oder doch GmbH-Reform? Und was dann?

Doch damit ist die Diskussion nicht beendet – im Gegenteil. Denn noch ist es ein Versprechen mit vielen Fragezeichen. Dass in Wirklichkeit noch überhaupt nichts beschlossene Sache ist, wurde spätestens klar, als Justizministerin Alma Zadić kürzlich Vertreter der Startup-Szene zu einem informellen Austausch zum Thema einlud. Dort ging es nicht nur um die unterschiedlich ausgeprägten Wünsche an die Austria Limited, sondern generell um den anstehenden Reformbedarf im Gesellschaftsrecht. Im Anschluss stellte sie Ministerin auch im brutkasten-Gespräch klar, das noch nichts fix ist und nun Experten – „mit Hochdruck“ – am Zug sind. Tatsächlich steht noch eine weitere Option im Raum: Die Adaptierung der bestehenden Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG.

Diese Variante wird von verschiedenen Playern aus sehr unterschiedlichen Gründen favorisiert. Ins Treffen geführt wird etwa, dass eine neue Gesellschaftsform nicht ausreichend Rechtssicherheit bieten würde, weil viele Fragen zunächst noch nicht ausjudiziert wären. Andere Reform-Befürworter glauben schlicht nicht daran, dass die Schaffung einer Austria Limited in absehbarer Zeit tatsächlich realistisch wäre. Während die einen gerne gar keine allzu großen Änderungen sehen würden, hätten die anderen gerne eine grundlegend neue Struktur, die eben auch die bestehenden Kapitalgesellschaftsformen betrifft. Andernfalls „drohe“ die Austria Limited nicht halten zu können, was sie verspricht. Sprich: Es gibt auch große Differenzen bei den inhaltlichen Wünschen zu einer möglichen Reform.

Breites Spektrum der Dikussion beim brutkasten Roundtable

Dieses sehr diverse Spektrum der Diskussion zwischen (Langzeit-)Befürwortern mit unterschiedlichen Vorstellungen sowie konservativen und progressiven Kritikern will der brutkasten in einem Roundtable zur Austria Limited am 28. Oktober um 18:30 abbilden. Dabei sollen mögliche Lösungswege und Kompromisse für die Startup-Szene herausgearbeitet werden.

Es diskutieren Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Keyvan Rastegar, Gründer der Wiener Wirtschaftskanzlei RPCK Rastegar Panchal, Sonja Bydlinski, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium, Philip Vondrak, Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und Laura Egg, Geschäftsführerin der aaia.

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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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