26.05.2021

Aus für Wiener Startup Waytation wegen Corona

Das auf Messen spezialisierte IoT-Unternehmen hatte einige der bekanntesten Investoren des Landes an Bord.
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Waytation: Der Tag des Startups kam bei zahlreichen großen Messen zum Einsatz
(c) Waytation: Der Tag des Startups kam bei zahlreichen großen Messen zum Einsatz

„Messen messen“ – so betitelte der brutkasten vor einigen Jahren einen Beitrag über das Wiener IoT-Startup Waytation. Mit seiner Kombination aus Hardware – konkret kleinen Tags – und Software, spezialisierte es sich auf die Analyse von Besucherströmen bei Großveranstaltungen. Und das System überzeugte sowohl große Kunden, etwa die Deutsche Messe AG und Reed Exhibitions, als auch bekannte Investoren, darunter Hansi Hansmann, Johannes Siller, Niki Futter und startup300. 2017 und 2019 konnte das Startup jeweils siebenstellige Kapitalrunden aufstellen, es wurde 2018 von der Außenwirtschaft Austria zum „Born Global Champion“ gekürt und erzielte eine Reihe weiterer Achtungserfolge.

Doch wie Gründer Cemsit Yelgin nun bekanntgab, hat sein Startup die Coronakrise nicht überlebt. „Heute muss ich euch mitteilen, dass Waytation der Pandemie zum Opfer gefallen ist und dauerhaft geschlossen wird. Hinter diesem kurzen Satz stehen 14 Monate eines intensiven, emotionalen und anstrengenden Überlebenskampfes“, schreibt er auf LinkedIn. Er danke seinen Investoren für ihre außerordentliche Unterstützung – diese hätten Seite an Seite mit ihm gekämpft.

Waytation: Corona machte stark positive Entwicklung zunichte

Auf Anfrage des brutkasten gibt einer der besagten Investoren, startup300-Co-Founder Bernhard Lehner, mehr Einblick in die Hintergründe: „Waytation musste heute einen Konkursantrag stellen. Dieser traurige Akt bildet den Schlusspunkt eines intensiven Kampfes um das unternehmerische Überleben, der aber leider nicht zu gewinnen war“, so der Investor. Noch Ende 2019 habe man voller Optimismus auf die kommende Geschäftsentwicklung geblickt. „Wir freuten uns auf ein Jahr 2020 mit signifikantem Umsatzwachstum auf Basis von Umsätzen von rund einer Million Euro 2019. Das Feedback der Veranstaltungsorte, der Messeveranstalter, der Kunden von Waytation war überwältigend. Langjährige Verträge schienen in der Tasche“, erzählt Lehner.

Nachdem das Virus die gesamte Messebranche quasi über Nacht zu Fall gebracht hat, zeige sich ein anderes Bild. „Die Prognosen sind leider so, dass Waytation bis in das Jahr 2023 mit keinen Umsätzen aus der Messebranche rechnen konnte. Vor diesem Markthintergrund und mit dem Druck von Fremdkapital war es leider unmöglich, einen positiven Fortbestand zu prognostizieren“, so der startup300-Co-Founder. Und er merkt an: „Cemsit hat seit der Gründung und besonders in den vergangen 14 Monaten wie ein Löwe für sein Unternehmen, sein Team, die Mitarbeiter und für die Investoren gekämpft“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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