02.04.2025
TIROLER HEALTHTECH

Aus für Femble: Rebranding und Neuerung im Founder-Team

Das Tiroler HealthTech-Startup femble steht vor einem neuen Kapitel. Nach ihrem Pivot Ende letzten Jahres folgt nun ein Rebranding und eine Ergänzung im Founder-Team.
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Das Doc2Me-Founderteam: Thomas Schwarz, Lina Graf und Daniel Steiner (c) Doc2Me

Wer kennt es nicht? Man googelt seine Symptome und findet unzählige Diagnosen. Mittlerweile gibt es sogar „Ärzte-Influencer“ – eine Selbstbezeichnung, die nicht geschützt ist. Doch das Problem dabei: Fehlinformationen rund um Gesundheit und Medizin. Was sich als Gefahr für uninformierte User entpuppt, bietet Chancen für neue Geschäftsfelder. Femble nutzt das für sich: Das Tiroler Startup ermöglicht Ärzt:innen, zu vertrauenswürdigen Health-Influencer für ihre eigenen Patient:innen zu werden.

Ende 2024 hat sich das HealthTech strategisch neu ausgerichtet – brutkasten berichtete. Der Pivot brachte dem Founder-Duo Lina Graf und Daniel Steiner ein Investment von 350.000 Euro ein. Zudem konnte Raoul Scherwitzl, Co-Founder von Natural Cycles, als Angel-Investor gewonnen werden. Nun folgt das Rebranding: Aus Femble wird Doc2Me. Auch im Founder-Team gibt es Veränderungen.

Vermehrt Anfragen außerhalb der Frauengesundheit

Das Startup begann 2020 als reine Zyklus-App für Frauen. Nach dem Pivot positioniert es sich nun als digitale Gesundheitsplattform. Der Name „Femble“ stammt noch aus der Anfangszeit – deshalb sei jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Rebranding gekommen. Ab sofort firmiert das Tiroler Unternehmen unter dem Namen Doc2Me.

„Auch wenn Frauengesundheit unser Entry Markt bleibt, erhalten wir zunehmend Anfragen aus Bereichen außerhalb der Frauengesundheit. Mit dem Launch unserer neuen Plattform war ein Rebranding daher der logische nächste Schritt“, sagt Co-Founder Lina Graf. Der neue Name soll das zentrale Anliegen widerspiegeln: „verlässliche, digitale Gesundheitsinformation für alle“.

Auch im Team gibt es eine Veränderung: Thomas Schwarz wird im Zuge des Rebrandings offiziell als „Tech-Co-Founder“ ernannt und ergänzt damit das Gründerteam. Seit 2022 war er bereits als Tech-Lead bei Femble tätig.

Der neue Tech-Co-Founder Thomas Schwarz. © Screenshot/Linkedin

Femble-App mit 40.000 Nutzerinnen bleibt bestehen

Die ursprüngliche Femble-App mit rund 40.000 Nutzerinnen bleibt weiterhin bestehen, bestätigt das Startup. Der Fokus liegt nun jedoch auf der Weiterentwicklung und dem Ausbau von Doc2Me.

„Noch nie wurde so viel Gesundheitsinformation online gesucht – gleichzeitig sind viele Kliniken und Ärzt:innen digital kaum sichtbar. Stattdessen gewinnen Falschinformationen, Deepfakes und nicht verifizierte Medfluencer an Einfluss“, so Co-Founder Daniel Steiner. „Das verursacht nicht nur Mehraufwand in der Aufklärung fehlgeleiteter Patient:innen, sondern lässt auch ein riesiges Potenzial in der Patientenedukation ungenutzt.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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