07.08.2018

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

Es ist ein Horror-Szenario: Ein Mitgesellschafter wird plötzlich aus dem Leben gerissen. Neben dem persönlichen Schlag kann das auch das Ende des Unternehmens bedeuten. Doch man kann im GmbH-Vertrag vorsorgen, auch für den Fall des Privatkonkurses eines Mitgesellschafters.
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Ford App Unfall Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
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Rund 6900 Privatkonkurse gab es im Jahr 2017 in Österreich. Das zeigt die aktuelle Statistik des KSV. Im Durchschnitt geht es um Verbindlichkeiten von 142.000 Euro pro Fall. Das könnte auch einem Mitgesellschafter einer GmbH widerfahren. Für den Fortbestand der GmbH ist es dann wichtig, sich schon bei der Gründung vertraglich diesbezüglich abzusichern. Gleiches gilt für ein Horrorszenario: Das plötzliche Ableben eines Mitgesellschafters. Der Schlüssel dazu sind sogenannte Aufgriffsrechte.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim “Vertrag von der Stange” ist Vorsicht geboten +++

“Eines der Hauptanliegen von GmbH-Gründern ist, dass sich die Gesellschaftsverhältnisse ihrer GmbH nicht gegen ihren Willen und ihr Zutun ändern”, weiß Notar Dr. Arno Weigand. Doch es gibt Fälle, in denen diese Gefahr besteht, wenn man nicht vorgesorgt hat.

Zwangsweise Verwertung des GmbH-Anteils eines Mitgesellschafters

Wenn ein Privatgläubiger in den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters Exekution führt, über das Vermögen eines Mitgesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht einmal ein Konkursverfahren eröffnet wird, dann kann das schwerwiegende Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, werden die betroffenen GmbH-Anteile zwangsverwertet.

Tod eines Mitgesellschafters

Stirbt ein Gesellschafter und sieht der GmbH-Vertrag nichts vor, so geht sein GmbH-Anteil auf dessen Erben über. Egal ob das den Mitgesellschaftern Recht ist oder nicht. Streitende Erben oder die Zersplitterung dieses GmbH-Anteils durch eine große Erbengemeinschaft können selbst gut funktionierende Unternehmen zerstören.

Lösung: Aufgriffsrechte der Mitgesellschafter

Notar Arno Weigand über Aufriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notar Arno Weigand

In diesen Fällen helfen maßgeschneiderte Regelungen von Aufgriffsrechten im Gesellschaftsvertrag. Notar Weigand: “Die Mitgesellschafter erhalten so die Option, den Anteil des insolventen bzw. verstorbenen Mitgesellschafters gegen eine Abfindung zu erwerben und können das Eindringen unerwünschter dritter Personen in ihre GmbH verhindern”.

Ein Rechtsberater wie der Notar könne schon bei der Gründung der GmbH für die optimale Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrags sorgen und so späteren unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sagt Weigand.

 


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Eric Demuth | (c) Bitpanda
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Es ist mal wieder soweit: Der Bitcoin-Kurs geht seit Tagen steil bergauf – konkret seit der US-Präsidentschaftswahl. Denn Wahlsieger Donald Trump hatte sich im Vorfeld der Wahl klar als Pro-Krypto- und Pro-Bitcoin-Kandidat positioniert – brutkasten berichtete mehrmals. Das Allzeit-Hoch wurde danach deutlich überschritten. Heute kratzte der Kurs sogar an der 90.000 US-Dollar-Marke. Und dieser Bull-Run öffnet natürlich Raum für Spekulationen, wie weit es diesmal geht. In einem Pressestatement gab nun auch Bitpanda-Gründer Eric Demuth eine Einschätzung zur Situation ab.

“Was momentan passiert ist ein Dammbruch im positiven Sinne”

“Was momentan passiert ist ein Dammbruch im positiven Sinne. Der letzte Unsicherheitsfaktor ist verschwunden. Mit der deutlichen Wahl Trumps zum 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten herrscht Klarheit”, meint Demuth. Denn der “Unsicherheitsfaktor Nummer 1” für den Kryptomarkt werde damit “passé” sein: “Das unklare und schädliche Handeln der SEC [Anm. US-Börsenaufsichtsbehörde] wird durch eine eindeutige, klare und progressive Krypto-Regulierung, die ihren Namen verdient, ersetzt werden”, so der Bitpanda-Gründer.

Bitpanda-Gründer vermutet baldigen Jobverlust für SEC-Chef

Demuth geht davon aus, dass der aktuelle SEC-Chef Gary Gensler gleich mit Amtsantritt Trumps Anfang Februar seinen Posten räumen muss. “Gerichtsverfahren werden schnell beendet, laufende Antragsverfahren bei der SEC schnell geprüft und neue eingereicht werden”, schätzt der Bitpanda-Gründer. “Hinzu kommen Rekordzuflüsse in ETFs, erhebliche Kapitalzuflüsse aus den Finanzmärkten in den Kryptosektor, sinkende Zinsen und ein zunehmendes Interesse von Privatanlegern.” Die Preise könnten daher “noch länger weiter steigen”. Und langfristig werde “eine neue Entwicklungsstufe des Kryptomarktes eingeläutet”. “Mehr Retail und mehr institutionelles Geld werden in den Markt fließen und somit Volatilität verringern und Preise stützen”, so Demuth.

“Möglichkeit, dass wir die 100.000 US-Dollar noch dieses Jahr oder sogar diesen Monat sehen könnten”

Und was heißt das in US-Dollar? Wie hoch wird der Bitcoin-Kurs noch steigen? “Alles deutet darauf hin, dass wir am Anfang eines neuen Bull-Runs stehen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Rallye noch eine Weile anhalten könnte. Wir sind bereits nah an der 90.000-US-Dollar-Marke und es besteht die Möglichkeit, dass wir die 100.000 US-Dollar noch dieses Jahr oder sogar diesen Monat sehen könnten”, meint der Bitpanda-Gründer.

Die Vorsicht, mit der sich auch ausgewiesene Expert:innen in der Krypto-Szene meist zu Prognosen zur Kursentwicklung äußern, scheint also aktuell bei Eric Demuth vom Bull-Run aus dem Weg geräumt zu sein. Freilich gab es in der Geschichte des Bitcoin schon genug Kurs-Überraschungen in die eine wie die andere Richtung.


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