07.08.2018

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

Es ist ein Horror-Szenario: Ein Mitgesellschafter wird plötzlich aus dem Leben gerissen. Neben dem persönlichen Schlag kann das auch das Ende des Unternehmens bedeuten. Doch man kann im GmbH-Vertrag vorsorgen, auch für den Fall des Privatkonkurses eines Mitgesellschafters.
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Ford App Unfall Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
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Rund 6900 Privatkonkurse gab es im Jahr 2017 in Österreich. Das zeigt die aktuelle Statistik des KSV. Im Durchschnitt geht es um Verbindlichkeiten von 142.000 Euro pro Fall. Das könnte auch einem Mitgesellschafter einer GmbH widerfahren. Für den Fortbestand der GmbH ist es dann wichtig, sich schon bei der Gründung vertraglich diesbezüglich abzusichern. Gleiches gilt für ein Horrorszenario: Das plötzliche Ableben eines Mitgesellschafters. Der Schlüssel dazu sind sogenannte Aufgriffsrechte.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim “Vertrag von der Stange” ist Vorsicht geboten +++

„Eines der Hauptanliegen von GmbH-Gründern ist, dass sich die Gesellschaftsverhältnisse ihrer GmbH nicht gegen ihren Willen und ihr Zutun ändern“, weiß Notar Dr. Arno Weigand. Doch es gibt Fälle, in denen diese Gefahr besteht, wenn man nicht vorgesorgt hat.

Zwangsweise Verwertung des GmbH-Anteils eines Mitgesellschafters

Wenn ein Privatgläubiger in den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters Exekution führt, über das Vermögen eines Mitgesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht einmal ein Konkursverfahren eröffnet wird, dann kann das schwerwiegende Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, werden die betroffenen GmbH-Anteile zwangsverwertet.

Tod eines Mitgesellschafters

Stirbt ein Gesellschafter und sieht der GmbH-Vertrag nichts vor, so geht sein GmbH-Anteil auf dessen Erben über. Egal ob das den Mitgesellschaftern Recht ist oder nicht. Streitende Erben oder die Zersplitterung dieses GmbH-Anteils durch eine große Erbengemeinschaft können selbst gut funktionierende Unternehmen zerstören.

Lösung: Aufgriffsrechte der Mitgesellschafter

Notar Arno Weigand über Aufriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notar Arno Weigand

In diesen Fällen helfen maßgeschneiderte Regelungen von Aufgriffsrechten im Gesellschaftsvertrag. Notar Weigand: „Die Mitgesellschafter erhalten so die Option, den Anteil des insolventen bzw. verstorbenen Mitgesellschafters gegen eine Abfindung zu erwerben und können das Eindringen unerwünschter dritter Personen in ihre GmbH verhindern“.

Ein Rechtsberater wie der Notar könne schon bei der Gründung der GmbH für die optimale Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrags sorgen und so späteren unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sagt Weigand.

 


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Das C-Level von Minimist: Robert Andrei Damian (CTO), Anna Greil (COO) und Stephan Hofmann (CEO). | © Minimist

Nach der Finanzierungsrunde in Höhe von rund einer Million Euro im März treibt das Wiener Kreislaufwirtschafts-Startup Minimist seine internationale Expansion voran. Nach dem Markteintritt in Großbritannien kooperiert das Unternehmen nun mit Salvos Stores, dem Einzelhandelszweig der Heilsarmee in Australien.

Salvos: 400 Filialen in Australien und Teil der Heilsarmee

Salvos Stores betreibt landesweit rund 400 Filialen und verarbeitet nach eigenen Angaben jährlich mehr als 50 Millionen Sachspenden. Als Einzelhandelszweig ist Salvos organisatorisch Teil der Heilsarmee, einer international tätigen evangelischen Freikirche mit sozialem Hilfswerk, die weltweit in Territorien und Divisionen gegliedert ist. Die Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Ware fließen laut Unternehmen in soziale Projekte der Organisation.

Minimists Software soll die Erfassung, die automatisierte Preisfindung und den Multi-Channel-Verkauf von Sachspenden digitalisieren. Salvos verspricht sich dadurch weniger administrativen Aufwand und kürzere Durchlaufzeiten in den Filialen. Ein Pilotprojekt sei laut Minimist erfolgreich abgeschlossen worden.

Minimist COO Anna Greil (links) vor einem der 400 Salvos Stores in Australien © Minimist

WU Ignite Ventures und Seebacher mit je 50.000 Euro

Laut Pressemitteilung investieren mit WU Ignite Ventures und dem Angel-Investor Johannes Seebacher zwei neue Geldgeber:innen in Minimist. Wie Anna Greil im Gespräch mit brutkasten präzisiert, beteiligen sich beide mit jeweils 50.000 Euro.

Insgesamt seien nach der 1-Million-Runde vom März diesen Jahres im Mai nochmals zwischen 150.000 und 200.000 Euro an zusätzlichem Kapital in das Startup geflossen; die übrigen Investor:innen dieser Nachfinanzierung wollten laut Greil nicht genannt werden.

WU-Ignite-Ventures-Co-Geschäftsführer Rudolf Dömötör begründet sein Investment in Minimist: „Re-Commerce wird oft als Nische betrachtet. Stephan, Anna und Robert beweisen mit Minimist das Gegenteil: Sie bauen die Infrastruktur für einen der wirksamsten Hebel der Kreislaufwirtschaft, und zwar in globalem Maßstab.Dass ein Wiener Team mit Salvos Stores einen der größten Charity-Retailer Australiens gewinnt, zeigt, wie ernst dieser Anspruch gemeint ist.“

Von Wien in die Welt

Minimist wurde von Stephan Hofmann und Robert Andrei Damian gegründet. 2025 stieß Anna Greil als Late-Co-Founder und COO dazu. Das Startup sicherte sich bereits mehrere Finanzierungsrunden, unter anderem von Eversports-Gründer Hanno Lippitsch. Die Produktentwicklung bleibt laut Unternehmen in Wien verankert.

CEO Stephan Hofmann sagt zur Expansion: „Wir sind im Kern ein Software-Startup und ein globales Team. Die Welt ist unser Spielfeld, und der Erfolg in Australien zeigt, dass wir durch diesen internationalen Ansatz massiv an Geschwindigkeit gewinnen. Die Skalierbarkeit unserer Technologie kennt keine Grenzen.“

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