07.08.2018

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

Es ist ein Horror-Szenario: Ein Mitgesellschafter wird plötzlich aus dem Leben gerissen. Neben dem persönlichen Schlag kann das auch das Ende des Unternehmens bedeuten. Doch man kann im GmbH-Vertrag vorsorgen, auch für den Fall des Privatkonkurses eines Mitgesellschafters.
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Ford App Unfall Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
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Rund 6900 Privatkonkurse gab es im Jahr 2017 in Österreich. Das zeigt die aktuelle Statistik des KSV. Im Durchschnitt geht es um Verbindlichkeiten von 142.000 Euro pro Fall. Das könnte auch einem Mitgesellschafter einer GmbH widerfahren. Für den Fortbestand der GmbH ist es dann wichtig, sich schon bei der Gründung vertraglich diesbezüglich abzusichern. Gleiches gilt für ein Horrorszenario: Das plötzliche Ableben eines Mitgesellschafters. Der Schlüssel dazu sind sogenannte Aufgriffsrechte.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim “Vertrag von der Stange” ist Vorsicht geboten +++

“Eines der Hauptanliegen von GmbH-Gründern ist, dass sich die Gesellschaftsverhältnisse ihrer GmbH nicht gegen ihren Willen und ihr Zutun ändern”, weiß Notar Dr. Arno Weigand. Doch es gibt Fälle, in denen diese Gefahr besteht, wenn man nicht vorgesorgt hat.

Zwangsweise Verwertung des GmbH-Anteils eines Mitgesellschafters

Wenn ein Privatgläubiger in den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters Exekution führt, über das Vermögen eines Mitgesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht einmal ein Konkursverfahren eröffnet wird, dann kann das schwerwiegende Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, werden die betroffenen GmbH-Anteile zwangsverwertet.

Tod eines Mitgesellschafters

Stirbt ein Gesellschafter und sieht der GmbH-Vertrag nichts vor, so geht sein GmbH-Anteil auf dessen Erben über. Egal ob das den Mitgesellschaftern Recht ist oder nicht. Streitende Erben oder die Zersplitterung dieses GmbH-Anteils durch eine große Erbengemeinschaft können selbst gut funktionierende Unternehmen zerstören.

Lösung: Aufgriffsrechte der Mitgesellschafter

Notar Arno Weigand über Aufriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notar Arno Weigand

In diesen Fällen helfen maßgeschneiderte Regelungen von Aufgriffsrechten im Gesellschaftsvertrag. Notar Weigand: “Die Mitgesellschafter erhalten so die Option, den Anteil des insolventen bzw. verstorbenen Mitgesellschafters gegen eine Abfindung zu erwerben und können das Eindringen unerwünschter dritter Personen in ihre GmbH verhindern”.

Ein Rechtsberater wie der Notar könne schon bei der Gründung der GmbH für die optimale Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrags sorgen und so späteren unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sagt Weigand.

 


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notarity-CEO Jakobus Schuster und Fides-CEO Lisa Gradow | (c) notarity / Fides
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“Notariatsakte und Corporate Governance Prozesse haben eines gemeinsam: Sie sind unabdingbar für erfolgreiches unternehmerisches Handeln, aber oft langwierig, repetitiv und binden viele Ressourcen”, meint Jakobus Schuster, Gründer und CEO des Wiener Startups notarity. Dieses hat sich mit seiner Plattform auf die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen spezialisiert und ist damit international erfolgreich, wie brutkasten mehrfach berichtete. Durch eine strategische Partnerschaft mit dem Münchner LegalTech-Unternehmen Fides sollen die beiden von Schuster genannten Bereiche nun zusammengebracht werden.

notarity-Angebot wird in Corporate-Governance-Plattform von Fides integriert

Fides hat sich als Governance-Software-Provider auf die Digitalisierung, Zentralisierung und Automatisierung globaler Governance-Workflows spezialisiert, mit dem Ziel, Unternehmen effizienter und transparenter zu machen. Die KI-getriebene Plattform soll manuelle und komplexe Aufgaben im Corporate Housekeeping, etwa Document oder Task Management, erheblich vereinfachen und optimieren. Im Rahmen der Partnerschaft mit notarity werden nun auch notarielle Dienstleistungen vollständig in bestehende Workflows im Angebot integriert, heißt es vom Unternehmen.

“Hebt unsere Plattform auf ein neues Niveau”

“Die Kooperation mit notarity hebt unsere Plattform auf ein neues Niveau. Unsere Kunden können nun nicht nur ihre Governance-Prozesse automatisieren, sondern auch notarielle Beglaubigungen vollständig digital und sicher abwickeln – alles aus einer Hand”, kommentiert Lisa Gradow, Gründerin und CEO von Fides.

Große Erleichterung für globale Kunden erwartet

Charlotte Falk, Partnership Manager von Fides, erläutert: “Gerade für unsere globalen Kunden mit vielen Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern ist die Kombination aus Fides und notarity eine große Erleichterung.” Denn Unternehmen stünden vor komplexen Problemen, wenn es um notarielle Beurkundungen gehe. “Der analoge Weg verzögert oft Prozesse und bringt ganze Projekte zum Stillstand”, so Falk.

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