20.12.2021

Audvice: Salzburger Startup holt sich 1,9 Mio. Euro bei Investoren

Gründerin Sophie Bolzer holt sich Wachstumskapital und achtet dabei wieder stark auf Diversität.
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Sophie Bolzer hat Audvice gegründet © Audvice
Sophie Bolzer hat Audvice gegründet © Audvice

Erst im Februar gab das Salzburger Audio-Startup Audvice eine erste Finanzierungsrunde mit Business Angels bekannt. Nun folgt die Venture-Capital-Runde über 1,9 Millionen Euro, wie das Jungunternehmen bekannt gab. Das Startup ermöglicht Unternehmen das Teilen von Informationen über Audio-Nachrichten. Die Plattform organisiert den gesamten Prozess von der Aufnahme bis zum Teilen für Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

Das frische Kapital kommt von Cusp Capital als Lead, einem der größten deutschen VCs. Co-Investoren sind neben CapitalT und TinyVC auch die GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller. Das Geld will Audvice in Wachstum stecken und in erster Linie das Team stark ausbauen.

So kam es zu Audvice

Sophie Bolzer hat Audvice 2018 gegründet. Die Idee kam ihr während des Studiums, in dem Audiodateien eine Möglichkeit waren, Lernstoff zu wiederholen. Mittlerweile gehören Konzerne wie Red Bull oder der ADAC zu den Kunden. „Sprache ist die älteste Form der menschlichen Kommunikation. Gerade in Zeiten von flexiblem Arbeiten müssen Unternehmen Nähe herstellen und bewahren – zu ihren Mitarbeiter:innen, Partnern oder Kund:innen. Audio bietet genau dafür großes Potenzial, das von Unternehmen bisher noch ungenutzt bleibt“, sagt Bolzer.

Audio-Kommunikation in Unternehmen

Laut einer deutschen Studie seien Sprachnachrichten vor allem bei jungen Menschen beliebt – bei einer Umfrage gaben 60 Prozent aller Erwerbstätigen an, regelmäßig Audionachrichten zu hören, bei den Unter-34-Jährigen waren es fast 80 Prozent. Ein Trend, der durch die Coronazeit zusätzlich befeuert werde, ist Bolzer überzeugt. Unternehmen setzen Audvice bei internen Briefings ein, bei Schulungen und Trainings oder auch im Hiring. Neben der Corporate-Version will Audvice nun eine günstigere „self service“-Version starten, die „Audvice for Teams“ heißt und über ein Abo-Modell funktionieren wird. Das neue Produkt soll im Frühjahr 2022 launchen.

„Audio-Kommunikation boomt und audvice bedient perfekt diesen Trend. Über Audio können aktuell relevante Informationen ganz leicht aufgezeichnet, geteilt und angehört werden, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit oder zum Kunden“, sagt Jan Sessenhausen, General Partner von Cusp Capital.

Female Investors

Gründerin Bolzer ist es wichtig, auch weibliche Investorinnen an Bord zu holen. Im Frühjahr, bei der Business-Angel-Runde, war das etwa Heike Thiele, mit der sie über das Female Investor Network von PrimeCrowd zusammenkam. Diesmal ist mit CapitalT ein VC aus Amsterdam dabei, der von Frauen geführt wird. „Diversität bringt mehr Sichtweisen und führt zu besseren Ergebnissen. Daher ist das ein Anspruch, den wir nicht nur an unser Team, sondern auch an unsere Investor:innen haben“, sagt Bolzer.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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