13.05.2021

Der ATX wird seit 30 Jahren veröffentlicht – und soll jetzt abgelöst werden

Das wichtigste österreichische Aktienindex feiert ein Jubiläum. Die Wiener Börse bevorzugt allerdings mittlerweile einen anderen Index.
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Der ATX wurde im Mai 1991 das erste Mal veröffentlicht.
Der ATX wurde im Mai 1991 das erste Mal veröffentlicht. | Foto: Wiener Börse

Wenn auch vielleicht kein richtiger Geburtstag, so ist es doch ein Jubiläum für den wichtigsten österreichischen Aktienindex: Vor genau 30 Jahren, am 13. Mai 1991, wurde er zum ersten Mal veröffentlicht. Berechnet wurde er bereits vorher – und zwar seit Jahresbeginn 1991. Ab Mai kam er dann in der Öffentlichkeit an, damals mit einem Stand von 1.192,95 Punkten. Aktuell notiert er bei knapp 3.370 Zählern.

Wie lange der ATX noch das Referenzbarometer für den österreichischen Aktienmarkt bleibt, ist aber offen. Zumindest die Wiener Börse selbst rückt mittlerweile einen anderen Index stärker in den Vordergrund – der allerdings ebenfalls aus der ATX-Familie stammt. Die Rede ist vom ATX Total Return.

ATX Total Return berücksichtigt auch Dividenden

Dieser unterscheidet sich in der Zusammensetzung nicht vom eigentlichen ATX: Beide bilden die 20 größten und meistgehandelten Aktien der Wiener Börse ab. Im Gegensatz zum herkömmlichen ATX berücksichtigt der ATX Total Return neben den reinen Kursgewinnen dieser Aktien jedoch auch ausgeschüttete Dividenden. Nach Ansicht der Wiener Börse ist dies ein Vorteil – weil so der Ertrag für die Investoren besser dargestellt wird: „Auf den für Anlegerinnen und Anleger wichtigen Faktor ‚Dividende‘ wird hierzulande oft vergessen“, sagt Wiener-Börse-CEO Christoph Boschan. Dabei würde die Hälfte der Rendite beim ATX Total Return aus Dividenden stammen.

Nach Berechnungen der Wiener Börse ist der ATX seit 1991 um 338 Prozent gestiegen. Berechnet man die Ausschüttungen jedoch ein, beläuft sich das Plus auf 678 Prozent. „Der reine Kursindex bildet nicht den vollen Anlageerfolg ab und verfälscht das Bild des österreichischen Marktes, insbesondere beim Vergleich mit Performance-Indizes wie dem DAX“, sagt Boschan weiter.

Internationale Börsenbarometer werden überwiegend als Kursindizes angegeben

Der deutsche Leitindex wird zwar sowohl als Performance-Index, also inklusive Dividenden, als auch als reiner Kursindex berechnet. In der Öffentlichkeit ist jedoch praktisch nur der Performance-Index bekannt. Dieser ist auch gemeint, wenn landläufig vom DAX die Rede ist – etwa in Nachrichtensendungen. Bei den meisten der übrigen bekannten internationalen Indizes werden dagegen üblicherweise die Kursindizes angeführt – etwa beim Dow Jones, beim S&P-500, beim Euro-Stoxx-50, beim britischen FTSE-100 oder auch beim japanischen Nikkei-225.

Wenn es nach der Wiener Börse geht, soll für den österreichischen Aktienmarkt aber wie beim DAX der ATX Total Return herangezogen werden. Auf der eigenen Website ist der Total-Return-Index dementsprechend schon länger prominenter platziert als der herkömmliche ATX. Österreichische wie auch internationale Medien referenzieren allerdings meist weiterhin den Kursindex – so beispielsweise auch Bloomberg oder die Finanzseite Investing.com.

ATX TR nahe Rekordhoch, herkömmlicher ATX weit davon entfernt

Wie stark sich die unterschiedlichen Berechnungsweisen auswirken, zeigen auch die Entfernungen zu den historischen Höchstständen: Der ATX war im Juli 2007 kurzzeitig über die Marke von 5.000 Punkten gestiegen. Die Euphorie rund um die EU-Osterweiterung und die für österreichischen Unternehmen damit verbundenen Chancen hatten die Kurse schon in den Jahren zuvor angetrieben.

Dann kam jedoch die Finanzkrise – und der ATX fiel auf unter 2.000 Punkte zurück. Der aktuelle Stand von 3.370 Punkten ist vom Rekordhoch aus berechnet noch immer ein Minus von rund einem Drittel. Der ATX Total Return dagegen steht aktuell bei rund 6.670 Punkten und damit nur etwa 60 Zähler von seinem Rekordstand entfernt – dieser lag ebenfalls im Sommer 2007 bei 6.727,44 Punkten.

ATX-Familie umfasst 40 Indizes

Die beiden Indizes sind bei weitem nicht die einzigen, die von der Wiener Börse berechnet werden – alleine die ATX-Familie umfasst weitere 40 Indizes, darunter etwa den ATX Five mit den fünf größten börsennotierten Unternehmen oder den ATX Prime, der die rund 40 Titel enthält, die im wichtigsten Börsensegment Prime Market gelistet sind.

Vor Auflage des ATX war der Wiener Börsekammer-Index das wichtigste Barometer für den heimischen Aktienmarkt. Dieses existierte seit 1967, umfasste aber nicht nur die größten – sondern sämtliche an der Wiener Börse notierten Titel, auch auch sehr kleine und solche, die selten gehandelt werden. Der Index wird auch heute noch unter dem Namen Wiener Börse Index (WBI) berechnet.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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