13.05.2021

Der ATX wird seit 30 Jahren veröffentlicht – und soll jetzt abgelöst werden

Das wichtigste österreichische Aktienindex feiert ein Jubiläum. Die Wiener Börse bevorzugt allerdings mittlerweile einen anderen Index.
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Der ATX wurde im Mai 1991 das erste Mal veröffentlicht.
Der ATX wurde im Mai 1991 das erste Mal veröffentlicht. | Foto: Wiener Börse

Wenn auch vielleicht kein richtiger Geburtstag, so ist es doch ein Jubiläum für den wichtigsten österreichischen Aktienindex: Vor genau 30 Jahren, am 13. Mai 1991, wurde er zum ersten Mal veröffentlicht. Berechnet wurde er bereits vorher – und zwar seit Jahresbeginn 1991. Ab Mai kam er dann in der Öffentlichkeit an, damals mit einem Stand von 1.192,95 Punkten. Aktuell notiert er bei knapp 3.370 Zählern.

Wie lange der ATX noch das Referenzbarometer für den österreichischen Aktienmarkt bleibt, ist aber offen. Zumindest die Wiener Börse selbst rückt mittlerweile einen anderen Index stärker in den Vordergrund – der allerdings ebenfalls aus der ATX-Familie stammt. Die Rede ist vom ATX Total Return.

ATX Total Return berücksichtigt auch Dividenden

Dieser unterscheidet sich in der Zusammensetzung nicht vom eigentlichen ATX: Beide bilden die 20 größten und meistgehandelten Aktien der Wiener Börse ab. Im Gegensatz zum herkömmlichen ATX berücksichtigt der ATX Total Return neben den reinen Kursgewinnen dieser Aktien jedoch auch ausgeschüttete Dividenden. Nach Ansicht der Wiener Börse ist dies ein Vorteil – weil so der Ertrag für die Investoren besser dargestellt wird: „Auf den für Anlegerinnen und Anleger wichtigen Faktor ‚Dividende‘ wird hierzulande oft vergessen“, sagt Wiener-Börse-CEO Christoph Boschan. Dabei würde die Hälfte der Rendite beim ATX Total Return aus Dividenden stammen.

Nach Berechnungen der Wiener Börse ist der ATX seit 1991 um 338 Prozent gestiegen. Berechnet man die Ausschüttungen jedoch ein, beläuft sich das Plus auf 678 Prozent. „Der reine Kursindex bildet nicht den vollen Anlageerfolg ab und verfälscht das Bild des österreichischen Marktes, insbesondere beim Vergleich mit Performance-Indizes wie dem DAX“, sagt Boschan weiter.

Internationale Börsenbarometer werden überwiegend als Kursindizes angegeben

Der deutsche Leitindex wird zwar sowohl als Performance-Index, also inklusive Dividenden, als auch als reiner Kursindex berechnet. In der Öffentlichkeit ist jedoch praktisch nur der Performance-Index bekannt. Dieser ist auch gemeint, wenn landläufig vom DAX die Rede ist – etwa in Nachrichtensendungen. Bei den meisten der übrigen bekannten internationalen Indizes werden dagegen üblicherweise die Kursindizes angeführt – etwa beim Dow Jones, beim S&P-500, beim Euro-Stoxx-50, beim britischen FTSE-100 oder auch beim japanischen Nikkei-225.

Wenn es nach der Wiener Börse geht, soll für den österreichischen Aktienmarkt aber wie beim DAX der ATX Total Return herangezogen werden. Auf der eigenen Website ist der Total-Return-Index dementsprechend schon länger prominenter platziert als der herkömmliche ATX. Österreichische wie auch internationale Medien referenzieren allerdings meist weiterhin den Kursindex – so beispielsweise auch Bloomberg oder die Finanzseite Investing.com.

ATX TR nahe Rekordhoch, herkömmlicher ATX weit davon entfernt

Wie stark sich die unterschiedlichen Berechnungsweisen auswirken, zeigen auch die Entfernungen zu den historischen Höchstständen: Der ATX war im Juli 2007 kurzzeitig über die Marke von 5.000 Punkten gestiegen. Die Euphorie rund um die EU-Osterweiterung und die für österreichischen Unternehmen damit verbundenen Chancen hatten die Kurse schon in den Jahren zuvor angetrieben.

Dann kam jedoch die Finanzkrise – und der ATX fiel auf unter 2.000 Punkte zurück. Der aktuelle Stand von 3.370 Punkten ist vom Rekordhoch aus berechnet noch immer ein Minus von rund einem Drittel. Der ATX Total Return dagegen steht aktuell bei rund 6.670 Punkten und damit nur etwa 60 Zähler von seinem Rekordstand entfernt – dieser lag ebenfalls im Sommer 2007 bei 6.727,44 Punkten.

ATX-Familie umfasst 40 Indizes

Die beiden Indizes sind bei weitem nicht die einzigen, die von der Wiener Börse berechnet werden – alleine die ATX-Familie umfasst weitere 40 Indizes, darunter etwa den ATX Five mit den fünf größten börsennotierten Unternehmen oder den ATX Prime, der die rund 40 Titel enthält, die im wichtigsten Börsensegment Prime Market gelistet sind.

Vor Auflage des ATX war der Wiener Börsekammer-Index das wichtigste Barometer für den heimischen Aktienmarkt. Dieses existierte seit 1967, umfasste aber nicht nur die größten – sondern sämtliche an der Wiener Börse notierten Titel, auch auch sehr kleine und solche, die selten gehandelt werden. Der Index wird auch heute noch unter dem Namen Wiener Börse Index (WBI) berechnet.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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