13.08.2021

„Vielleicht ein guter Weg“: Argentiniens Präsident flirtet mit Bitcoin

Argentinien wird seit jeher von Inflation geplagt. Der Präsident des Landes hat jetzt tatsächlich Bitcoin ins Auge gefasst. Aus der Notenbank kommt Widerstand.
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Bitcoin und Argentinien
brutkasten-Kolumnist Nikolaus Jilch | Hintergrund © Adobe Stock

Als El Salvador als erster Staat der Welt bekannt gab, Bitcoin zur Landeswährung zu erklären, kam sofort die Frage: Wer ist der nächste? Südamerikanische Länder sind oft von hoher Inflation geplagt – und es kam rasch zu Meldungen von Politikern und Parlamentariern aus anderen Gegenden der Region, etwa aus Paraguay. Aber diese Stimmen hatten meist kein Gewicht.

Jetzt kommt wieder Bewegung rein. Alberto Fernandez ist der Präsident Argentiniens. Ein Land, in dem die Geldentwertung zum Alltag gehört. Ich habe selbst dort gewohnt und erlebt, wie täglich steigende Preise aussehen. Mit jeder Pizza-Bestellung gab es eine neue Speisekarte mit höheren Preisen. Und das war in einer Zeit relativer Stabilität. Aber die ist längst vorbei.

Der Peso hat alleine in den vergangenen fünf Jahren fast 600 Prozent gegenüber dem Euro verloren. Das ist extrem heftig. Und da ist es kein Wunder, dass auch der Präsident Argentiniens nach Lösungen sucht.

„Es gibt keinen Grund, ‚nein‘ zu sagen“

In einem Fernsehinterview wurde Fernandez jetzt gefragt, ob er es El Salvador nachmachen und Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel zulassen will. Seine Antwort ist diplomatisch und zurückhaltend, aber vielsagend: „Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Aber es gibt auch keinen Grund, ‚nein‘ zu sagen.“

Im Jahr 2019 lag die offizielle Inflationsrate in Argentinien bei 55 Prozent. Im Jahr darauf wurde sie auf „nur“ 35 Prozent gedrückt – und Fernandez sagt in dem Interview, dass er hoffe, sie dort zu halten. In der Praxis bedeutet das für die Argentinier eine weitere, massive Entwertung ihrer Geldvermögen. Dass dank der Gelddruckprogramme der Notenbanken überall die Preise anziehen und wir es auch im an sich stabilen Europa jetzt merken, kommt dazu. Das ist ein zusätzlicher Druck, den Argentinien verkraften muss.

Fernandez sagt weiter zu Bitcoin: „Es heißt, dass die Inflation so ausgeschaltet werden kann.“ Bitcoin sei „vielleicht ein guter Weg“, so der Präsident Argentiniens. Er schränkt sich selbst aber ein und spricht von Bitcoin als junges System, bei dem Vorsicht angebracht werde. Viele Leute hätten „Sorgen“, so Fernandez.

Notenbankchef naturgemäß kein Fan von Bitcoin

Einer dieser Leute ist der Notenbankchef des Landes, Miguel Pesce. Er will Bitcoin lieber heute als morgen regulieren und sieht eine „Gefahr für die finanzielle Stabilität“ Argentiniens.

Dazu muss man wissen, dass die Argentinier ihre Notenbank schon seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten nicht mehr ernst nehmen. Ganze Regionen arbeiten mit selbst gestalteten Währungs- und Tauschsystemen. Wer kann, unterhält ein Dollar-Konto für größere Ausgaben. Dass der Notenbankchef eines Landes mit derart galoppierender Inflation überhaupt von „finanzieller Stabilität“ redet, ist ein Hohn. Die Argentinier hören da gar nicht mehr zu. Sie leiden nämlich nicht nur unter Inflation, sondern auch unter Kapitalverkehrskontrollen. Bei beidem kann Bitcoin helfen. Deswegen ist Bitcoin-Mining in Argentinien schon länger sehr populär.

Günstige Energie für Miner in Argentinien

Die argentinischen Bitcoiner nutzen den Staat und seine Politik voll aus. Denn wegen der permanenten Inflation werden die Energiepreise durch staatliche Regeln und Subventionen stark gedrückt. Das bedeutet einen überdurchschnittlich guten Gewinn für die Miner. Sie werden sich durch die Aussagen des Präsidenten bestätigt fühlen.

Argentinien wäre tatsächlich das perfekte Land für Bitcoin. Aber anders als El Salvador hat man eine eigene Währung und mit Widerstand aus der Notenbank ist zu rechnen. Fernandez wird garantiert nichts überstürzen. Aber dass er drüber spricht und sich offen zeigt, ist ein sehr, sehr interessantes Signal.

Zum Autor

Niko Jilch ist Wirtschaftsjournalist, Speaker und Moderator. Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast. Twitter: @jilnik


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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