19.10.2022

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

Nicole Reiter von der Arbeiterkammer erklärt im Gespräch mit dem brutkasten, an welche Einrichtungen man sich wenden kann, wenn man im Berufsleben sexuell belästigt wird.
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Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter
Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter

Nicole Reiter ist als Arbeitsrechtsexpertin in der Frauen- und Familienabteilung der Arbeiterkammer tätig. Hier beschäftigt sie sich unter anderem mit der Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und bietet eine arbeitsrechtliche Beratung an. Im brutkasten-Interview für #growrespect erklärt sie die Möglichkeiten und Handlungsrahmen, die Arbeitnehmer:innen haben, wenn sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erleben und gibt Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag bei der Arbeiterkammer.

Starten wir mit dem Status quo: Wie ist die Lage in Österreich wenn es um sexuelle Belästigung im Arbeitskontext geht?

Bei der Arbeiterkammer machen wir die Erfahrung, dass vor allem Branchen wie das Gastgewerbe oder der Dienstleistungssektor stark von sexueller Belästigung betroffen sind. Da solche Übergriffe häufig im Zusammenhang mit Machtverhältnissen und Abhängigkeiten stehen, sind junge und in Ausbildungsverhältnissen stehende Arbeitnehmer:innen besonders häufig betroffen.

Woran könnte das liegen?

Es ist natürlich nicht die einzige Gruppe, allerdings sehe ich in meiner Tätigkeit besonders häufig junge Frauen als Betroffene, die nicht wissen, wie sie sich wehren sollen und Angst vor den Folgen haben. Es kommt oft vor, dass die belästigenden Personen Drohungen aussprechen, was die Angst vor negativen Folgen natürlich erhöht. Deshalb ist es besonders wichtig, 

  • alles gut zu dokumentieren, 
  • Vorfälle immer zu melden, 
  • sich, wenn vorhanden, an einen Betriebsrat zu wenden und diesen stets einzubinden 
  • Vorgesetzte zu informieren und 
  • einen Beratungstermin mit der Arbeiterkammer oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft auszumachen.

Sehr häufig kommt das Problem auf, dass sexuelle Übergriffe ohne Zeug:innen passieren. Deshalb ist es wichtig, dass die Betroffenen eine Art Gedächtnisprotokoll führen. 

Wenn es keine Zeug:innen gibt, steht ggf. Aussage gegen Aussage. Was bedeutet das für die Betroffenen?

Genau deswegen ist die Dokumentation durch ein Gedächtnisprotokoll so wesentlich. Außerdem darf man nicht vergessen: Der Arbeitgeber hat laut Gesetz eine Verpflichtung zur Abhilfe. 

Abgesehen vom eigenen Arbeitgeber: Welche weiteren Stellen gibt es in Österreich, an die man sich wenden kann?

Außerhalb des Unternehmens können sich die Betroffenen selbstverständlich an die Arbeiterkammer und an Fachgewerkschaften wenden. Hier gibt es die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die die Betroffenen in solchen Situationen berät und vertritt. Außerdem gibt es die Gleichbehandlungskommission, wo man diese Dinge anzeigen kann. Dort wird der individuelle Fall dann geprüft. Weitere Kooperationspartner sind außerdem der Verein Sprungbrett, mit dem wir bei der AK Wien die Kampagne “Act4Respect” gestartet haben. Dabei handelt es sich um ein Unterstützungsangebot für junge Frauen und Männer in Ausbildungen und Berufen, in denen sie sexuell belästigt wurden. Speziell für weibliche Betroffene gibt es außerdem die Frauenhelpline gegen Gewalt, an die man sich wenden kann.

Was sind mögliche Konsequenzen für die belästigende Person, wenn man gegen deren Verhalten vorgeht? 

Das hängt immer von der Schwere der Belästigung ab. Mögliche Konsequenzen sind bspw. eine Verwarnung oder Schadensersatz. Je nach Fall würde der Arbeitgeber eine Verwarnung oder auch eine Versetzung für die belästigende Person aussprechen. Es kann aber auch bis hin zur Kündigung oder Entlassung führen.

Wenn weder der Arbeitgeber noch die belästigende Person reagiert, kann eine Schadensersatzklage eingebracht werden. Diese kann man gerichtlich einbringen oder einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission stellen. Letztendlich muss man glaubhaft machen, was vorgefallen ist und das Erlebte beschreiben. Daher kann ich nicht oft genug sagen, dass ein Gedächtnisprotokoll wichtig und hilfreich ist. Die Verjährungsfrist liegt bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bei drei Jahren. Man kann das Erlebte also nach bis zu drei Jahren einklagen.

Wenn man auf das spezielle Szenario der sexuellen Belästigung in einem Startup schaut, gibt es nur selten einen Betriebsrat, dafür aber flache Hierarchien und eine gewisse Nähe zur Kollegschaft bzw. Geschäftsführung. Was bedeutet das für Betroffene?

Wenn der bzw. die Vorgesetzte sexuell belästigt, ist das natürlich schwierig. Vielleicht schafft man es als betroffene Person dennoch aufzuzeigen, dass das Verhalten unerwünscht ist. Selbstverständlich handelt es sich aber auch um sexuelle Belästigung, wenn man es nicht schafft “Nein” zu sagen. Sexuelle Belästigung setzt nicht voraus, dass sich das Opfer wehrt.

Startups könnten bspw. häufiger von sexueller Belästigung betroffen sein, da die Kontrollmechanismen nicht so groß sind. Bei flachen Hierarchien macht es meiner Meinung nach dennoch Sinn, das Erlebte schriftlich festzuhalten und darauf hinzuweisen, dass von diesem Verhalten Abstand genommen werden muss. Mir ist natürlich bewusst, dass das für das Arbeitsklima nicht förderlich ist. Aber auch bei einem kleinen Unternehmen kann und sollte man sich so etwas nicht gefallen lassen. 

Wie erfolgreich sind solche Fälle denn erfahrungsgemäß, nachdem man sich dazu entscheidet, gegen die belästigende Person vorzugehen?

Es kommt darauf an, was man unter Erfolg versteht. Ich finde den Mindestschadensersatz von 1.000 Euro nicht besonders toll, da diese Summe in keiner Relation zu einer sexuellen Belästigung steht. Natürlich hängt es aber immer stark davon ab, was im individuellen Fall vorgefallen ist. Schließlich kommt es auch häufig zu Mehrfachdiskriminierungen. 

„Nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern.“

Welche Bedeutung haben diese Einrichtungen, die im Fall von Diskriminierung am Arbeitsplatz unterstützen?

Ich halte es für sehr wichtig, dass es solche Institutionen gibt und die Bevölkerung diese kennt. Die Menschen sollen wissen, dass sie nicht alleine durch solche Situationen müssen und das Erlebte nicht ignorieren sollten. Diese “Still-halten-Taktik” führt in den seltensten Fällen zum Erfolg. Wir wissen nämlich auch, dass die Betroffenen von sexueller Belästigung häufig an Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Angstzuständen und Panikattacken leiden.

Meiner Meinung nach muss man die Menschen dazu ermutigen, zu handeln. Denn nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern. Dann sind sie nämlich gezwungen, etwas zu ändern und Präventivmaßnahmen einzuführen. Für die einzelne Person ist das verständlicherweise ein harter und kräftezehrender Weg, langfristig ist es aber für alle nützlich.


Disclaimer: Mit unserer Initiative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, aber auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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Die Wiener High-Tech-Gruppe TTTech stellt sich neu auf. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 gründet das Unternehmen die TTTech Systems SE, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft, in der die Geschäftsfelder Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und kritische Infrastruktur gebündelt werden. Zur kritischen Infrastruktur zählt TTTech etwa Anwendungen in der Energieerzeugung. Laut Aussendung wachsen diese Märkte gerade in Nordamerika und Europa stark.

Das Portfolio der neuen Gesellschaft umfasst Komponenten, Produkte und komplette Plattformlösungen für sicherheitsrelevante Anwendungen. Zum Einsatz kommen sie nach Unternehmensangaben in Kommunikations- und Avionikarchitekturen von Verkehrsflugzeugen, militärischen Luftfahrzeugen, Advanced-Air-Mobility-Plattformen, Satelliten, Raumfahrzeugen und Trägerraketen. Technologien und Produkte von TTTech kommen unter anderem in der europäischen Trägerrakete Ariane 6 und bei der NASA-Mondmission Artemis II zum Einsatz.

Nächster Schritt nach NXP-Deal und Invest-AG-Einstieg

TTTech ordnet die Gründung als weiteren Schritt seiner langfristigen Wachstumsstrategie ein. Anfang 2025 hatte die Gruppe ihre Anteile an der von ihr mitbegründeten TTTech Auto an NXP verkauft und sich danach stärker auf ihre Kerngeschäfte konzentriert. Erst im August stieg zudem die Linzer Invest AG mit 11 Prozent bei TTTech ein (brutkasten berichtete).

Das Unternehmen verweist auf die weltweit steigende Nachfrage nach sicheren, resilienten und zunehmend autonomen Technologien. Gleichzeitig würden technologische Souveränität, Versorgungssicherheit und digitale Resilienz an Bedeutung gewinnen.

„Europa braucht in Bereichen wie Raumfahrt, Verteidigung, kritischer Infrastruktur und industrieller Automatisierung starke Technologieunternehmen mit langfristiger Perspektive. Mit der TTTech Systems SE schaffen wir die Voraussetzungen, unsere Stärken gezielter einzusetzen und neue Wachstumschancen in internationalen Märkten zu nutzen“, wird Georg Kopetz, CEO und Mitgründer von TTTech, in der Aussendung zitiert.

Eddie Myers wird CEO

An der Spitze der TTTech Systems SE steht Eddie Myers. Er ist am 15. Juli zu TTTech gekommen und derzeit als CEO von TTTech North America tätig. Die Leitung der neuen Gesellschaft übernimmt er mit 1. Oktober zusätzlich. Myers soll laut Aussendung Branchenkenntnisse und Verbindungen in Nordamerika, einen Kernmarkt von TTTech, einbringen und die weltweite Marktpositionierung der Tochter vorantreiben.

Hauptsitz bleibt Wien

Sowohl TTTech als auch die TTTech Systems SE haben ihren Hauptsitz in Wien. Die Stadt soll auch künftig das Zentrum der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Gruppe bleiben, ergänzt durch Engineering-Teams in Deutschland, Finnland, Serbien und Rumänien.

Für Kunden, Partner und Lieferanten ändert sich mit dem Übergang der Geschäftsbereiche laut TTTech nichts. Produkte, Dienstleistungen, laufende Projekte und Supportleistungen würden in gewohnter Form fortgeführt. Bestehende Verträge, Zertifizierungen und Geschäftsbeziehungen bleiben demnach gültig, ebenso die bisherigen Ansprechpartner und Prozesse.

„Gleichzeitig steht dieser Schritt für Kontinuität. Unsere Kunden und Partner können weiterhin auf die technologische Exzellenz und Verlässlichkeit vertrauen, für die TTTech seit Jahrzehnten steht“, so Kopetz.

Die TTTech Group beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 1.200 Mitarbeitende an zwölf Standorten in elf Ländern.

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