19.10.2022

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

Nicole Reiter von der Arbeiterkammer erklärt im Gespräch mit dem brutkasten, an welche Einrichtungen man sich wenden kann, wenn man im Berufsleben sexuell belästigt wird.
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Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter
Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter

Nicole Reiter ist als Arbeitsrechtsexpertin in der Frauen- und Familienabteilung der Arbeiterkammer tätig. Hier beschäftigt sie sich unter anderem mit der Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und bietet eine arbeitsrechtliche Beratung an. Im brutkasten-Interview für #growrespect erklärt sie die Möglichkeiten und Handlungsrahmen, die Arbeitnehmer:innen haben, wenn sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erleben und gibt Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag bei der Arbeiterkammer.

Starten wir mit dem Status quo: Wie ist die Lage in Österreich wenn es um sexuelle Belästigung im Arbeitskontext geht?

Bei der Arbeiterkammer machen wir die Erfahrung, dass vor allem Branchen wie das Gastgewerbe oder der Dienstleistungssektor stark von sexueller Belästigung betroffen sind. Da solche Übergriffe häufig im Zusammenhang mit Machtverhältnissen und Abhängigkeiten stehen, sind junge und in Ausbildungsverhältnissen stehende Arbeitnehmer:innen besonders häufig betroffen.

Woran könnte das liegen?

Es ist natürlich nicht die einzige Gruppe, allerdings sehe ich in meiner Tätigkeit besonders häufig junge Frauen als Betroffene, die nicht wissen, wie sie sich wehren sollen und Angst vor den Folgen haben. Es kommt oft vor, dass die belästigenden Personen Drohungen aussprechen, was die Angst vor negativen Folgen natürlich erhöht. Deshalb ist es besonders wichtig, 

  • alles gut zu dokumentieren, 
  • Vorfälle immer zu melden, 
  • sich, wenn vorhanden, an einen Betriebsrat zu wenden und diesen stets einzubinden 
  • Vorgesetzte zu informieren und 
  • einen Beratungstermin mit der Arbeiterkammer oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft auszumachen.

Sehr häufig kommt das Problem auf, dass sexuelle Übergriffe ohne Zeug:innen passieren. Deshalb ist es wichtig, dass die Betroffenen eine Art Gedächtnisprotokoll führen. 

Wenn es keine Zeug:innen gibt, steht ggf. Aussage gegen Aussage. Was bedeutet das für die Betroffenen?

Genau deswegen ist die Dokumentation durch ein Gedächtnisprotokoll so wesentlich. Außerdem darf man nicht vergessen: Der Arbeitgeber hat laut Gesetz eine Verpflichtung zur Abhilfe. 

Abgesehen vom eigenen Arbeitgeber: Welche weiteren Stellen gibt es in Österreich, an die man sich wenden kann?

Außerhalb des Unternehmens können sich die Betroffenen selbstverständlich an die Arbeiterkammer und an Fachgewerkschaften wenden. Hier gibt es die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die die Betroffenen in solchen Situationen berät und vertritt. Außerdem gibt es die Gleichbehandlungskommission, wo man diese Dinge anzeigen kann. Dort wird der individuelle Fall dann geprüft. Weitere Kooperationspartner sind außerdem der Verein Sprungbrett, mit dem wir bei der AK Wien die Kampagne “Act4Respect” gestartet haben. Dabei handelt es sich um ein Unterstützungsangebot für junge Frauen und Männer in Ausbildungen und Berufen, in denen sie sexuell belästigt wurden. Speziell für weibliche Betroffene gibt es außerdem die Frauenhelpline gegen Gewalt, an die man sich wenden kann.

Was sind mögliche Konsequenzen für die belästigende Person, wenn man gegen deren Verhalten vorgeht? 

Das hängt immer von der Schwere der Belästigung ab. Mögliche Konsequenzen sind bspw. eine Verwarnung oder Schadensersatz. Je nach Fall würde der Arbeitgeber eine Verwarnung oder auch eine Versetzung für die belästigende Person aussprechen. Es kann aber auch bis hin zur Kündigung oder Entlassung führen.

Wenn weder der Arbeitgeber noch die belästigende Person reagiert, kann eine Schadensersatzklage eingebracht werden. Diese kann man gerichtlich einbringen oder einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission stellen. Letztendlich muss man glaubhaft machen, was vorgefallen ist und das Erlebte beschreiben. Daher kann ich nicht oft genug sagen, dass ein Gedächtnisprotokoll wichtig und hilfreich ist. Die Verjährungsfrist liegt bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bei drei Jahren. Man kann das Erlebte also nach bis zu drei Jahren einklagen.

Wenn man auf das spezielle Szenario der sexuellen Belästigung in einem Startup schaut, gibt es nur selten einen Betriebsrat, dafür aber flache Hierarchien und eine gewisse Nähe zur Kollegschaft bzw. Geschäftsführung. Was bedeutet das für Betroffene?

Wenn der bzw. die Vorgesetzte sexuell belästigt, ist das natürlich schwierig. Vielleicht schafft man es als betroffene Person dennoch aufzuzeigen, dass das Verhalten unerwünscht ist. Selbstverständlich handelt es sich aber auch um sexuelle Belästigung, wenn man es nicht schafft “Nein” zu sagen. Sexuelle Belästigung setzt nicht voraus, dass sich das Opfer wehrt.

Startups könnten bspw. häufiger von sexueller Belästigung betroffen sein, da die Kontrollmechanismen nicht so groß sind. Bei flachen Hierarchien macht es meiner Meinung nach dennoch Sinn, das Erlebte schriftlich festzuhalten und darauf hinzuweisen, dass von diesem Verhalten Abstand genommen werden muss. Mir ist natürlich bewusst, dass das für das Arbeitsklima nicht förderlich ist. Aber auch bei einem kleinen Unternehmen kann und sollte man sich so etwas nicht gefallen lassen. 

Wie erfolgreich sind solche Fälle denn erfahrungsgemäß, nachdem man sich dazu entscheidet, gegen die belästigende Person vorzugehen?

Es kommt darauf an, was man unter Erfolg versteht. Ich finde den Mindestschadensersatz von 1.000 Euro nicht besonders toll, da diese Summe in keiner Relation zu einer sexuellen Belästigung steht. Natürlich hängt es aber immer stark davon ab, was im individuellen Fall vorgefallen ist. Schließlich kommt es auch häufig zu Mehrfachdiskriminierungen. 

“Nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern.”

Welche Bedeutung haben diese Einrichtungen, die im Fall von Diskriminierung am Arbeitsplatz unterstützen?

Ich halte es für sehr wichtig, dass es solche Institutionen gibt und die Bevölkerung diese kennt. Die Menschen sollen wissen, dass sie nicht alleine durch solche Situationen müssen und das Erlebte nicht ignorieren sollten. Diese “Still-halten-Taktik” führt in den seltensten Fällen zum Erfolg. Wir wissen nämlich auch, dass die Betroffenen von sexueller Belästigung häufig an Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Angstzuständen und Panikattacken leiden.

Meiner Meinung nach muss man die Menschen dazu ermutigen, zu handeln. Denn nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern. Dann sind sie nämlich gezwungen, etwas zu ändern und Präventivmaßnahmen einzuführen. Für die einzelne Person ist das verständlicherweise ein harter und kräftezehrender Weg, langfristig ist es aber für alle nützlich.


Disclaimer: Mit unserer Initiative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, aber auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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Forwit, FTI-Monitor
(c) FORWIT - Der FTI-Monitor des FORWIT.

Mit dem FTI-Monitor analysiert der “Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung” (FORWIT) anhand von 244 Indikatoren Österreichs Leistungsfähigkeit in Forschung, Technologie und Innovation (FTI) im Vergleich zu den Innovation Leaders des European Innovation Scoreboard (Dänemark, Schweden, Finnland, Niederlande und Belgien), dem EU-Durchschnitt und den bereichsabhängigen Top 3.

FTI-Monitor: Österreich noch kein Innovation Leader

“Österreichs FTI-System hat sich in den vergangenen Jahren – auch im europäischen Vergleich – gut entwickelt, sodass wir heute in einigen Teilbereichen eine führende Position auf dem Niveau der Innovation Leaders einnehmen. Das zeigt der FTI-Monitor deutlich. Damit wir die Erfolge festigen und bis 2030 insgesamt zu einem Innovation Leader werden, braucht es weiterhin entschiedenes, systemisch wirksames Handeln und eine starke Rolle Österreichs in Europa”, sagt Thomas Henzinger, Vorsitzende des Rates.

Insgesamt zeichnen die Ergebnisse für das Jahr 2024 ein ähnliches Bild wie im Vorjahr, in dem Österreich gegenüber dem EU-Durchschnitt gut abschneidet, es jedoch noch nicht schafft, gemäß der FTI-Strategie 2030 der Bundesregierung zu den Innovation Leaders aufzuschließen.

Zur Erklärung: In der FTI-Strategie 2030 hat sich die österreichische Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis 2030 zu einem Innovation Leader aufzusteigen. Als Innovation Leaders zählen EU-Länder, die mindestens 125 Prozent der Leistung des EU-Durchschnitts erreichen. Aktuell rangiert Österreich mit rund 119 Prozent in der Verfolgergruppe der Strong Innovators, also jenen Ländern, die zwischen 100 und 125 Prozent erreichen.

Forschung und Entwicklung “überdurchschnittlich”

Zu den Ergebnissen ist zu sagen, dass der Bereich Finanzierung von Forschung und Entwicklung weiterhin überdurchschnittlich performt, insbesondere in der Unternehmensförderung. Da die öffentliche Forschungsförderung weiter intensiviert wurde, zählt Österreich nun erstmals zu den Top-3-Ländern. Allerdings wird primär durch Steueranreize, also indirekt, gefördert. Um innovative und damit risikoreiche Forschungsvorhaben zu unterstützen, sollte die direkte Förderung weiter gestärkt werden, heißt es laut Aussendung.

Die Unternehmensförderung trage auch wesentlich zu Österreichs Standortattraktivität bei, die gegenüber den Innovation Leaders nach wie vor überdurchschnittlich hoch bewertet wird. Einen positiven Beitrag leisten zudem die Strenge der Regulierung geistigen Eigentums und die Verfügbarkeit von Strom aus sauberen Quellen. Dämpfend wirken hingegen Aspekte wie Unternehmensbesteuerung, Qualität der Publikationen, die Zahl von Tertiärabschlüssen in naturwissenschaftlichen und technologischen Fachrichtungen und die nationale Regulierungsqualität.

Neben der internationalen Verflechtung ist weiters der Bereich Kreislaufwirtschaft in Österreich stärker ausgeprägt als in den innovationsführenden Ländern. Dafür verantwortlich sind vor allem Investionen in kreislaufwirtschaftliche Anlagen, die Wertschöpfung der Betriebe und der Anteil kreislaufwirtschaftlicher Exporte. Weitere Stärken bilden die Menge des gesammelten Elektroschrotts und der hohe Recyclinganteil von Batterien. Herausforderungen liegen in der Verwertung von future waste, also von aktuell existierenden Produkten, die künftig zu Abfall werden, und der Notwendigkeit, die Grundlagenforschung in diesem Bereich weiter zu auszubauen.

Gründungen und Kapital

Für den Gründungssektor lässt sich indes einerseits eine Aufholdynamik im Bereich der Mittelaufbringung über Risikokapital feststellen, andererseits seien jedoch grundlegende Verbesserungen notwendig, um insgesamt zumindest zum EU-Durchschnitt aufzuschließen. Speziell bei den schnellwachsenden Unternehmen und der Gesamtbewertung der Unicorns zeigt sich ein signifikanter Rückstand gegenüber den Vergleichsgruppen.

Im Bericht liest es sich so: “Im Bereich der Gründungen konnte Österreich in wichtigen Kennzahlen starke Verbesserungen gegenüber den Vorjahren erzielen. Insgesamt zeigt sich jedoch noch Aufholpotenzial in einigen Bereichen. Die Auswahl der Indikatoren wurden gegenüber den Vorjahren verändert. Während die Risikokapitalintensität, die Finanzierungsstruktur der VC-Fonds (Mittelaufbringung) und die Motivation für unternehmerisches Handeln beibehalten wurden, wurde der zuletzt verwendete Indikator der Gazellen gemäß Eurostat in zwei genauer gefasste Indikatoren (jeweils gemessen an der Beschäftigung) aufgeteilt: ‘schnellwachsende Unternehmen’ und ‘junge schnellwachsende Unternehmen’. Zusätzlich wurde ein Indikator zur Bewertung von „Unicorns“ (Startup-Unternehmen mit einer Bewertung von über US$ 1 Mrd.) im Verhältnis zum BIP in den FTI-Monitor neu hinzugenommen.”

Unterdurchschnittlich bei “schnellwachsenden Unternehmen”

Der Anteil der schnellwachsenden Unternehmen, also Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenwachstum von über zehn Prozent über drei Jahre, beträgt in Österreich 8,2 Prozent, womit an die bisherigen Höchstwerte der Jahre 2018 (8,28 Prozent) und 2019 (8,63 Prozent) angeschlossen werden kann.

Jedoch ist dieser Wert gegenüber den drei Vergleichsgruppen nur unterdurchschnittlich: EU-weit liegt der Anteil der schnellwachsenden Unternehmen bei 10 Prozent, bei den Innovation Leaders bei über 12 Prozent und bei den Top 3-Ländern bei 15 Prozent. Beim Anteil der jungen, schnellwachsenden Unternehmen (schnellwachsende Unternehmen, die maximal fünf Jahre alt sind) befindet sich Österreich mit 0,58 Prozent ebenfalls hinter den Vergleichsgruppen, wobei hier der Abstand zum EU-Durchschnitt sowie zu den Top 3-Ländern noch größer ausfällt.

FIT-Monitor zu Unicorns

Auch bei der Bewertung der Unicorns in Prozent des BIP ist Österreich nur unterdurchschnittlich gegenüber den drei Vergleichsgruppen. Während sich die Bewertungen in Österreich auf etwa 1,6 Prozent des BIP summieren, liegt der EU-Schnitt bei 2,3 Prozent und jener der Innovation Leaders bei etwa 2,7 Prozent. “Aufgrund der Datenverfügbarkeit (Quelle GII ausschließlich 2023) lässt sich noch kein allgemeiner Trend ableiten, aber der Rückstand auf den EU-Durchschnitt beträgt etwa drei Unicorns”, heißt es.

In Bezug auf die Risikokapitalintensität wurde im Monitor der Indikator verfeinert, was auch hinsichtlich der Erreichung des zugehörigen FTI-Ziels Auswirkungen hat. Wurde bisher in die maßgebliche Größe auch Private Equity miteinbezogen, findet sich nun ausschließlich die Summe der drei Venture Capital Kategorien: Seed, Startup und Late Stage Venture als Risikokapital wieder.

Die Erkenntnis: Die Risikokapitalintensität misst die Größe des in Österreich investierten Risikokapitals von in- und ausländischen Fonds im Verhältnis zum BIP (die dargestellten Werte wurden über drei Jahre in der Zeitreihe geglättet); so lässt sich für Österreich eine sehr positive Dynamik seit 2021 beobachten, die einer 4,5-Fachung der Risikokapitalintensität entspricht.

Nicht nur konnte sich Österreich damit deutlich vom EU-Durchschnitt abheben, auch konnte der Abstand zu den Innovation Leaders und den Top 3-Ländern reduziert werden. Wobei den Bemühungen zur Erhöhung der Quote weiterhin intensiv nachgegangen werden müsse, da alle Vergleichsgruppen ebenfalls Wachstumspfade beschreiten. Um in die Nähe der Innovation Leaders zu kommen, müsste die Risikokapitalintensität in Österreich von derzeit rund 0,1 Prozent des BIP um 50 Prozent gesteigert werden.

Handlungsempfehlungen

Für den Themenkomplex Gründungen, aber auch für die Unternehmens-FTI wäre die Stärkung von Venture Capital in den früheren Phasen mittels eines Dachfonds (ähnlich dem Vorbild des dänischen Export and Investment Fund) notwendig, um Investitionen aus dem institutionellen Sektor (etwa Pensionskassen, Versicherungen oder Stiftungen) anzuziehen bzw. auszulösen. Schweden könne diesbezüglich als Vorbild genannt werden, hier wurden relevante Maßnahmen allerdings bereits vor Jahrzehnten eingeleitet.

FTI-Monitor weist infrastrukturelle Defizite aus

Hinsichtlich des Digitalisierungsgrades konnte sich Österreich leicht verbessern, schließt aber nach wie vor nicht zu den Innovation Leaders auf. Zurückzuführen ist diese Entwicklung, insbesondere auf infrastrukturelle Defizite wie etwa in der geringen Breitbanddurchdringung und der vergleichsweise niedrigen Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen. Aber auch die unterdurchschnittliche IKT-Innovationsperformance (Informations- und Kommunikationstechnologie) und der durch den Mangel an IKT-Absolvent:innen zusätzlich verschärfte Fachkräftemangel wirken sich negativ auf die Leistungsfähigkeit aus – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kompetenzen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen.

Weiterhin eine Herausforderung für die österreichische FTI-Politik stellt zudem die Geschlechtergerechtigkeit dar, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften. Dabei sind die größten Schwächen der Anteil von Forscherinnen in Unternehmen und die Anzahl der IKT-Absolventinnen sowie die Leistungsdifferenz zwischen Mädchen und Buben beim internationalen PISA-Test im Bereich Mathematik. Auch dieses Defizit wirkt sich wiederum auf den Gründungssektor aus, in dem lediglich 17 Prozent aller Gründer:innen weiblich sind.

Triple Transition

“Forschung, Technologie und Innovation sind die Schlüssel für Österreichs und Europas Wohlstand, Souveränität und Zukunft”, sagt die stellvertretende FORWIT-Vorsitzende, Sylvia Schwaag Serger. “Wenn wir wissen, wie wir uns in jenen Bereichen, die für die Bewältigung der triple transition – also der grünen, digitalen und sozialen Transformation – relevant sind, entwickeln, sind wir in der Lage, entschieden und vorausschauend zu handeln. Dazu trägt der Rat mit dem FTI-Monitor bei.”

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