11.11.2020

Apple und sein langer Arm der Prozessoren

Der neue M1-Chip von Apple, den das Unternehmen am 10. November auf seinem "one more thing"-Livestream vorstellte und auf dem die neuesten Macs laufen, verspricht eine verbesserte Akkulaufzeit und hohen Speed.
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(c) Apple - Apple stellte per Livestream den hauseigenen Prozessor M1 vor.

Apple wagt den Sprung. Das Unternehmen hat am Dienstag, 10. November, ein neues MacBook Air, MacBook Pro und Mac Mini vorgestellt. Das alleine wäre eine Meldung von breitem Interesse, doch dieses Mal liegt der Fokus auf einer anderen Neuigkeit: Die neu präsentierten Macs verfügen über einen von Apple entwickelten Prozessor namens M1. Damit werden die beiden Laptops und kleinen Desktop-Computer zu eine Novum. Sie sind die ersten neuen Apple-PCs seit mehr als einer Dekade, die nicht mit Chips von Intel betrieben werden. „Dies ist ein historischer Tag für den Mac“, sagte Apple-Chef Tim Cook.

iPhone-Apps für Macs

Der neue M1-Chip ist ein 5-nm-Przessor. Er ist dem A14 Bionic zwar ähnlich – aber zugleich der erste Prozessor, den Apple speziell für den Mac entwickelt hat. Die bereits im Juni angekündigte Umstellung von Apple auf hauseigene Prozessoren basiert auf einem benutzerdefinierten Design, das von der Firma Arm hergestellt wurde, deren Technologie Apple auch für die Prozessoren in iPhones verwendet. Damit möchten die Entwickler auch iPhone-Apps auf Macs verlagern.

16 Milliarden Transistoren und acht Kerne

Der M1 kommt nicht nur als einfacher Mikroprozessor daher, sondern stellt ein komplexes „System on a Chip“ dar. Vollgepackt mit 16 Milliarden Transistoren, besteht der Hauptprozessor aus acht Kernen: Vier davon kümmern sich um Hochleistungsanforderungen, die anderen vier sorgen für Stromersparnis bei leichteren Aufgaben.

Laut dem US-Unternehmen wird sich der neue Prozessor darauf konzentrieren, Energieeffizienz mit Leistung zu kombinieren. Neben der 8-Kern-CPU, die laut Apple die weltweit beste Leistung pro Watt einer CPU bieten soll, würde nun bei einem Viertel des Stromverbrauchs die gleiche Spitzenleistung wie bei einer typischen Laptop-CPU erreicht werden.

Apple M1-Prozessor mit 16-Kern-Neural-Engine

Darüber hinaus verfügt der M1-Prozessor über eine 16-Kern-Neural-Engine, eine universelle Speicherarchitektur, einen von Apple entwickelten Thunderbolt-Controller mit Unterstützung für USB 4, einen Bildsignalprozessor, Mediencodierungs- und -decodierungs-Engines, sowie eine Vielzahl von Sicherheitsfunktionen. Dazu gehören Hardware-verifizierter Schutz zu sicherem Booten, Verschlüsselung und Laufzeit.

Akku-Laufzeit steigt

Zu viele Technik-Fachbegriffe? Hier ein Einblick in die praktische Anwendung: Um sich mit all diesen technischen Details auch ein Bild davon machen zu können, was der neue Chip leisten kann, betont Apple, dass etwa das neue MacBook Air bis zu 18 Stunden Video – statt bisher zwölf – mit einer einzigen Ladung abspielen kann und bis zu 15 Stunden kabelloses Surfen im Internet pro Aufladung (ehemals elf Stunden) bietet. Zudem wird auch kein Lüfter benötigt, was bedeutet, dass der Laptop fast geräuschlos laufen soll.

Auch beim neuen 13-Zoll-MacBook Pro gibt es Steigerungen: 17 Stunden kabelloses Surfen im Internet übertreffe die alte Leistung um sieben Stunden, heißt es von Apple. Die Videowiedergabe-Dauer betrage nun statt zehn Stunden das Doppelte.

Rosetta 2 für bestehende Apps

Alles in allem wird auch gemutmaßt, dass neben verbesserten Leistungsdaten Apple nun auch die Möglichkeit habe, ihre Produkte in Form und Größe zu verändern. Der M1 sei zudem, so die Tech-Company, schneller als 98 Prozent aller im Vorjahr verkauften Chips in PC-Laptops. Allerdings muss man bei dieser Aussage Abstriche machen, denn der „neue Speed“ gilt für Apps wie Safari, iMovie und alle von Apple hergestellten Apps, die neu geschrieben wurden, um auf dem neuen M1-Chip von Apple ausgeführt zu werden. Ältere Apps müssten mit einem in MacOS Big Sur integrierten Übersetzer namens „Rosetta 2“ ausgeführt werden.

Apple „one more thing“-Livestream zum Nachsehen

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Apple und sein langer Arm der Prozessoren

  • Die bereits im Juni angekündigte Umstellung von Apple auf hauseigene Prozessoren basiert auf ein benutzerdefiniertes Design, das von der Firma Arm hergestellt wurde, die Apple auch für die Prozessoren in iPhones verwendet.
  • Damit möchten die Entwickler auch iPhone-Apps auf Macs verlagern.
  • Vollgepackt mit 16 Milliarden Transistoren besteht der Hauptprozessor aus acht Kernen, Vier davon kümmern sich um Hochleistungsanforderungen, die anderen vier sorgen für Stromersparnis bei leichteren Aufgaben.
  • Zudem wird auch kein Lüfter benötigt, was bedeutet, dass der Laptop fast geräuschlos laufen soll.
  • Auch beim neuen 13-Zoll-MacBook Pro gibt es Steigerungen: 17 Stunden kabelloses Surfen im Internet übertreffe die alte Leistung um sieben Stunden.

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  • Vollgepackt mit 16 Milliarden Transistoren besteht der Hauptprozessor aus acht Kernen, Vier davon kümmern sich um Hochleistungsanforderungen, die anderen vier sorgen für Stromersparnis bei leichteren Aufgaben.
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Apple und sein langer Arm der Prozessoren

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Apple und sein langer Arm der Prozessoren

  • Die bereits im Juni angekündigte Umstellung von Apple auf hauseigene Prozessoren basiert auf ein benutzerdefiniertes Design, das von der Firma Arm hergestellt wurde, die Apple auch für die Prozessoren in iPhones verwendet.
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