23.04.2019

Apple Pay startet morgen in Österreich

Vor etwa einem Monat wurde der baldige Release angekündigt. Nun ist es soweit, wie die Tageszeitung der Standard berichtet. Morgen Früh werden die ersten drei Banken in Österreich mit Apple Pay starten.
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Apple Pay
(c) Apple/Screenshot

Bereits 2014 hatte Apple seinen Payment-Dienst Apple Pay in den USA gestartet. 2015 war das Vereinigte Königreich gefolgt. Im Rest Europas mussten die User länger warten. Im Dezember ging Apple Pay in Deutschland an den Start. wie die Tageszeitung der Standard berichtet folgt wenige Monate später nun auch Österreich, nachdem der Launch vor etwa einem Monat angekündigt wurde. Laut Medienberichten sind Erste Bank und Sparkasse und N26 unter den ersten Banken, die das Service hierzulande morgen Mittwoch freischalten. Informationen, die dem brutkasten vorliegen zufolge, wird noch eine weitere Bank das Service morgen launchen. Die Bezahlung per Smartphone über NFC ist damit für iPhone-User, die Kunden der drei Banken sind, ab morgen früh möglich.

+++ Apple Card: Dezente Kreditkarte mit großer Agenda +++

N26 will Apple Pay-Erfahrungen aus anderen Ländern nutzen

Bei N26 rühmt man sich seit dem Deutschland-Launch im Dezember, dass User das neue Service innerhalb von nur einer Minute freischalten können. In einem Youtube-Video dazu (siehe unten) dauert der Vorgang (ohne Lesen der Nutzungbedingungen) gar nur eine halbe Minute. Andere Banken könnten damit nicht mithalten, sagt CEO Valentin Stalf. Nach der Ankündigung des Österreich-Starts verwies man bei der Challenger-Bank auf Erfahrungen aus anderen Ländern. „Wir sind für Apple ein besonders attraktiver Partner, da wir – im Gegensatz zu den meisten etablierten Banken – in 24 Ländern am Markt sind. Nach dem Apple Pay-Launch in Deutschland im Dezember können wir nun natürlich auch bereits unsere Erfahrungswerte nutzen“, sagte Georg Hauer, N26 General Manager Austria, kürzlich gegenüber dem brutkasten.

N26-Promo-Video zur Apple Pay-Freischaltung

Kritik an Apples Payment-Dienst

Der Verbreitung von Apple Pay ist jedoch nicht frei von Kritik. So gibt etwa Christian Pirkner, CEO des Wiener FinTechs Bluecode zu bedenken: „Wir haben es in Bereichen wie Einzelhandel, Nachrichten oder Musik in den vergangenen Jahren erlebt. Die Silicon Valley-Giganten holen sich durch praktische Services die gesamte User Journey. Es wird im Payment-Bereich mit Apple Pay und Google Pay nicht anders sein“. Mit dem geplanten Release der Apple Card könnte hier der nächste Schritt gemacht worden sein.

Stalf: „Unser Produkt hat deutlich mehr Features“

N26 CEO Valentin Stalf sah dies kürzlich im brutkasten-Interview relativ gelassen. „Apple hilft uns dabei indirekt den Kunden zu zeigen, dass es alternativen zu traditionellen Banken gibt und das ist gut. Wir müssen erst einmal abwarten, was Apple wirklich im Oktober auf den amerikanischen Markt bringt. Ich glaube allerdings aus heutiger Sicht, dass unser Produkt deutlich mehr Features hat und wir daher sehr gut aufgestellt sind“, sagt Stalf. Er sehe daher ein geringes Risiko, Kunden an Apple zu verlieren. „Wir dürfen uns allerdings nicht ausruhen“.

Valentin Stalf und Georg Hauer im aktuellen Video-Talk:

Live-Talk mit Valentin Stalf und Georg Hauer von N26

Valentin Stalf, der Co-Founder und CEO von N26, und Georg Hauer, der General Manager für Österreich über den geplanten Tech Hub am Standort Wien mit 300 Mitarbeitern sowie über die aktuellen Themen rund um die letzten Ereignisse.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 23. April 2019

⇒ Zur Page von N26

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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