17.06.2020

EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

Apple ist gleich doppelt im kartellrechtlichen Fokus der EU-Kommission - erstens wegen In-App-Käufen bei Diensten wir dem App Store, zweitens wegen Apple Pay.
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Apple, e-auto, i-car, Apple-Car, Apple-Auto, tesla
(c) Apple

Diskussionen um Marktmacht, Marktmissbrauch und Kartellrecht sind in der Tech-Branche, die von wenigen großen Unternehmen dominiert werden, keine Seltenheit. Nun hat die EU-Kommission verkündet, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apples App-Store-Regeln einzuleiten. Dabei wird geprüft, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

Beschwerden von Spotify & Co gegen Apple

Doch eins nach dem anderen: Das Thema App Store. Die Untersuchungen diesbezüglich betreffen vor allem die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System für In-App-Käufe und die Einschränkung der Möglichkeiten der Entwickler, iPhone- und iPad-Nutzer über günstigere alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren, heißt es in der entsprechenden Mitteilung der EU-Kommission: Die Untersuchungen betreffen die Anwendung dieser Regeln auf alle Apps, die mit Apples eigenen Apps und Diensten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wettbewerb stehen.

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Die Untersuchungen gehen auf voneinander unabhängige Beschwerden von Spotify und eines E-Book-/Hörbuch-Vertriebshändlers über die Auswirkungen der App-Store-Regeln auf den Wettbewerb in den Bereichen Musik-Streaming und E-Books/Hörbücher zurück, heißt es weiter. Spotify hatte diese Beschwerde am 11. März 2019 eingereicht.  Der nicht näher genannte E-Book- und Hörbuchhändler hatte seine Beschwerde am 5. März 2020 eingereicht.

Apples Rolle als „Torwächter“

„Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines „Torwächters“ eingenommen“, sagt dazu Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission: „Wir müssen sicherstellen, dass Apples Regeln nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf Märkten führen, auf denen Apple, beispielsweise mit seinem Musik-Streaming-Dienst Apple Music oder mit Apple Books, mit anderen App-Entwicklern konkurriert.“

Sie habe daher beschlossen, die Vereinbarkeit von Apples App-Store-Regeln mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu prüfen.

Diese zwei Beschränkungen werden geprüft

Konkret wird die Kommission die folgenden zwei Beschränkungen verstärkt unter die Lupe nehmen:

  1. Die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System „IAP“ für In-App-Käufe für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte. Apple verlangt über IAP eine Provision von 30 % auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.
  2. Einschränkungen der Möglichkeiten der Entwickler, die Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren. Zwar erlaubt Apple seinen Nutzern, Inhalte wie Musik, E-Books und Hörbücher auch dann innerhalb der App zu konsumieren, wenn sie an anderer Stelle (z. B. auf der Website des App-Entwicklers) gekauft wurden, doch die Regeln hindern die Entwickler daran, die Nutzer über solche zumeist kostengünstigeren Kaufoptionen zu informieren.

Die Apple-Untersuchung zu Apple Pay

Zweitens hat die EU-.Kommission „eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob das Verhalten von Apple in Zusammenhang mit Apple Pay gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt“. Sie prüft insbesondere die Geschäftsbedingungen von Apple und seine sonstigen Maßnahmen zur Integration von Apple Pay in kommerzielle Apps und Websites auf iPhones und iPads, die Beschränkung des Zugangs zur NFC-Funktion (Nahfeldkommunikation) „tap and go“ auf iPhones auf Zahlungen in Online-Shops und Ladengeschäften sowie mutmaßliche Verweigerungen des Zugangs zu Apple Pay, heißt es diesbezüglich in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Heikle Angelegenheit wegen Corona

Das Thema gewinnt vor allem an Brisanz, da wegen der Corona-Pandemie immer mehr Menschen kontaktlos, online und mobile zahlen anstatt mit Bargeld. Vestager: „Apple legt offenbar Bedingungen für die Nutzung von Apple Pay in kommerziellen Apps und auf Websites fest. Außerdem stellt es die iPhone-Funktion „tap and go“ nur für Zahlungen mit Apple Pay bereit.“ Apple dürfe den Verbrauchern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungstechnologien vorenthalten, so Vestager weiter: „iese müssen weiterhin von einer besseren Auswahl, höherer Qualität, Innovation und wettbewerbsbestimmten Preisen profitieren können.“

Daher stelle man auch Apples Herangehensweoise in Bezug auf Apple Pay auf den Prüfstand. Im Rahmen der Untersuchung wird die Kommission auch die mutmaßlichen Beschränkungen des Zugangs zu Apple Pay unter die Lupe nehmen, die für bestimmte Konkurrenzprodukte auf iOS/iPadOS-Mobilgeräten bestehen sollen.

Die nächsten Schritte in der Apple-Untersuchung zum App Store
Die untersuchten Praktiken verstoßen möglicherweise gegen die EU-Vorschriften über wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) und/oder die EU-Vorschriften über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 AEUV), heißt es seitens der Kommission.

Die Kommission wird diese  Untersuchungen vorrangig behandeln. Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es allerdings keine verbindliche Frist. Ihre Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, so etwa von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Bereitschaft der betroffenen Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.

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Thomas Greiner | Konzernsteuerung - Strategie Owner Innovation | Asfinag | (c) LinkedIn-Profil Thomas Greiner

Extremtemperaturen, Monsungüsse und schärfstes Streetfood: Die Ankunft in Mumbai ist ein sensorischer Weckruf. Um das Land und seinen Modernisierungshunger zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Zahlen im direkten Kontrast zu Österreich: Mit über 1,4 Milliarden Menschen ist Indien das bevölkerungsreichste Land der Erde. Das durchschnittliche BIP bzw. Einkommen liegt bei rund 2.300 bis 2.500 Euro pro Kopf im Jahr, in Österreich sind es rund 50.000 bis 55.000 Euro. Auch bei der Lebenserwartung klafft mit etwa 68 bis 71 Jahren in Indien gegenüber über 82 Jahren in Österreich eine Lücke von mehr als einem Jahrzehnt.

Den wohl drastischsten Tribut fordert das Wachstum auf den Straßen: Während Österreich jährlich rund 350 bis 400 Verkehrstote zählt, verzeichnet Indien offiziell über 150.000 bis 170.000 Opfer – mehr als 450 tödlich verunglückte Menschen an einem einzigen Tag. In Gesprächen mit den dortigen Behörden über Vermeidungsstrategien wurde schnell deutlich: Sicherheit ist hier untrennbar mit dem rasanten Ausbau und der Modernisierung resilienter Infrastruktur verknüpft.

Gleichzeitig verlangt einem der Alltag vor Ort alles ab. Der permanente Geräuschpegel, die drückende Schwüle, die spürbare Luftverschmutzung und die sprachlichen Nuancen zwischen rasantem indischem Englisch und lokalen Dialekten fordern die eigene Anpassungsfähigkeit fortwährend heraus. Diese Reibungspunkte machen jedoch schonungslos bewusst, auf welch hohem Niveau unsere europäische Lebensqualität angesiedelt ist, eine Grenzerfahrung, die extrem fordernd, aber genau deshalb ungemein lehrreich war.

Indien klettert im Global Innovation Index unaufhörlich nach oben (mittlerweile fest unter den weltweiten Top 40) und stellt nach den USA und China das drittgrößte Startup-Ökosystem der Welt. Wer begreifen will, wie skalierbare Technologien und Großinfrastrukturen unter extremen Rahmenbedingungen entstehen, muss hierherblicken und Zeit vor Ort investieren.

Bildung als knappes Privileg & als Treibstoff

Der Kontrast zu unserer gewohnten akademischen Welt ist gewaltig: Während ein Studium bei uns oft als Selbstverständlichkeit wahrgenommen wird, ist der Zugang zu universitärer Bildung in Indien ein hart erkämpftes Gut. Das resultiert in einer beispiellosen Leistungsbereitschaft. Am renommierten Indian Institute of Technology (IIT) Bombay, wo ich einen Teil meiner Zeit verbracht habe, ist der Wissensdurst und der unbedingte Umsetzungswille der Studierenden mit Händen greifbar. Die Universitäten fungieren nicht als Elfenbeintürme, sondern als agile Brutstätten, die ein kompromissloses unternehmerisches Mindset tief in den Köpfen verankern. Die Begegnungen mit zahlreichen Studierenden, deren unbändige Motivation und gelebtes Erfindertum wirkten förmlich ansteckend.

Startups: Tempo, 7-Tage-Woche und radikale Kostenvorteile

Dieser Geist setzt sich nahtlos in der Gründerszene fort. Bei meinen Treffen mit lokalen Startups war die Dynamik greifbar. Man gewinnt schnell das Gefühl, die Arbeitswoche hätte hier grundsätzlich sieben Tage und ein Urlaub wirkt wie ein Luxusgut für spätere Zeiten.

Deepdive im Indian Institute of Technology Bombay

Besonders im Software- und KI-Umfeld verblüffen die Kennzahlen für Ingenieurleistungen: Gründer nannten mir gegenüber wiederholt Werte von halber Entwicklungszeit bei einem Drittel der Kosten im Vergleich zu Europa. Auch wenn sich solche Relationen im Detail schwer unabhängig verifizieren lassen, steht fest: Die Kombination aus hochqualifizierten Fachkräften, niedrigen Stundensätzen und bedingungslosem Einsatzwillen verschafft dem indischen Tech-Sektor eine enorme Hebelwirkung. Auch wenn „Made in Europe“ zu Recht einen hohen Stellenwert genießt, sollten gerade bei uns junge Startups über strategische Zeit- und Kostenvorteile durch gezielte Kooperationen mit indischen Partnern nachdenken.

Deep Tech & Infrastruktur: Von Quanten-KI bis RAHSTA Expo

In gemeinsamen Workshops am Civil Engineering Department des IIT Bombay drehte sich die Diskussion um handfeste Zukunftstechnologien. Dabei zeigten insbesondere Impulse zur Optimierung von Energieprofilen in Immobilien mittels quantencomputergestützter Algorithmen auf, wie CO₂-Fußabdrücke im Gebäudesektor auf mathematisch völlig neuem Niveau minimiert werden können.

Den praktischen Gegenpol lieferte die RAHSTA Expo, Asiens Leitmesse für den Straßen-, Brücken- und Tunnelbau. Von KI-gestütztem Asset-Monitoring über Baugeräteautomatisierung bis hin zu lückenlosen Digital Twins und Low-Carbon-Baumaterialien: Das Tempo, mit dem Indien seine lebenswichtigen Verkehrs- und Großinfrastrukturen digitalisiert, ist beeindruckend.

Fazit: Was wir lernen müssen

Indien wartet nicht auf globale Standards, es gestaltet sie durch schiere Geschwindigkeit und Pragmatismus mit. Für das europäische Innovations-Ökosystem liegt der wichtigste Lerneffekt nicht allein im Technologietransfer, sondern vor allem im Mindset: Hunger auf Fortschritt, radikale Umsetzungsstärke und der Mut, Spitzenforschung und Unternehmertum ohne Berührungsängste zu verschmelzen.

Während bei uns in Europa dichte Regulatorien oft für lange Verfahrensdauern und zähe Bauzeiten sorgen, geht Indien den umgekehrten Weg. Ein ausgewogenes Mittelding aus europäischer Sorgfalt und indischem Tempo wäre für beide Welten ein echter Gewinn. Was wir zudem ganz konkret lernen können, ist der Umgang mit extremen Wetterereignissen: Wie Großinfrastruktur immenser Hitze und sintflutartigem Starkregen trotzt, zeigt uns Indien eindrucksvoll. Blicken wir also öfter über den eigenen Fahrbahnrand hinaus.

„Fortschritt entsteht dort, wo wir die Komfortzone der Standards verlassen und über den gewohnten Fahrbahnrand hinausdenken.“ Thomas Greiner. Im Bereich der Verkehrssicherheit wird viel geforscht, es gibt hier aber auch viel aufzuholen, eine Change für Firmen aus Österreich.


Mein Dank gilt Alexander Redlein (TU Wien) für die Ermöglichung dieser Studienreise, Rashmi Jois für die Begleitung durch die Metropole Mumbai sowie den Partnern am IIT Bombay für den profunden akademischen Dialog sowie der Trade Commission Indien für die wertvolle Vernetzung vor Ort.

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AI Summaries

EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

  • Diskussionen um Marktmacht, Marktmissbrauch und Kartellrecht sind in der Tech-Branche, die von wenigen großen Unternehmen dominiert werden, keine Seltenheit.
  • Nun hat die EU-Kommission verkündet, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apples App-Store-Regeln einzuleiten.
  • Dabei wird geprüft, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
  • Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

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EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

  • Diskussionen um Marktmacht, Marktmissbrauch und Kartellrecht sind in der Tech-Branche, die von wenigen großen Unternehmen dominiert werden, keine Seltenheit.
  • Nun hat die EU-Kommission verkündet, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apples App-Store-Regeln einzuleiten.
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EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

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  • Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

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EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

  • Diskussionen um Marktmacht, Marktmissbrauch und Kartellrecht sind in der Tech-Branche, die von wenigen großen Unternehmen dominiert werden, keine Seltenheit.
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