18.12.2019

APEX Digital Health Fonds erreicht erstes Closing und macht das erste Investment

Der APEX Digital Health Fonds mit Sitz in Frankfurt und Wien hat eine Zulassung von der FMA erhalten und bereits ein Viertel des geplanten Zielvolumens eingesammelt. Außerdem wurde bereits das erste Investment in ein Pathologie-Startup aus Hamburg getätigt.
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APEX Ventures: Gordon Euller ist hauptverantwortlich für den neuen Fonds APEX Digital Health
Gordon Euller ist hauptverantwortlich für den Fonds APEX Digital Health. (c) interfoto 2019

Im Sommer 2019 wurde bekannt, dass die Beteiligungsgesellschaft APEX Ventures mit Sitz in Wien und Frankfurt für den neuen HealthTech-Fonds APEX Digital Health bis kommendes Jahr 50 Millionen Euro aufstellen möchte. Nun können die Initiatoren bereits die ersten Erfolge verzeichneng.

+++Hintergrund-Interview zu APEX Digital Health+++

Unter anderem verkündet die Venture-Capital-Gesellschaft, dass man bereits ein Viertel des geplanten Zielvolumens für APEX Digital Health eingesammelt habe. Aufgrund der großen Nachfrage von Investoren wurde die Schwelle für dieses „Friends&Family Closing“ verdoppelt, heißt es: Die institutionellen Investoren zum Start des Fonds kommen größtenteils aus Deutschland.

Zulassung für APEX Digital Health durch FMA in Österreich

In Österreich bekam APEX Digital Health außerdem die Freigabe der hiesigen Finanzmarktaufsicht (FMA) unter der EuVECA (European Venture Capital Fund Regulation) Direktive bereits Anfang November.

+++Analyse: HealthTech als neues Lieblings-Spielfeld der Investoren+++

Der Fonds investiert in Startups und junge Unternehmen, die Technologien und Anwendungen im Gesundheitsbereich entwickeln. „Unsere Dealflow Pipeline ist bereits prall gefüllt. Es gibt etliche vielversprechende Deep-Tech-Unternehmen, die sich für eine Beteiligung anbieten – gerade in der DACH Region,“ sagt Gordon Euller, APEX Partner Digital Health: „Dabei sind wir keine reinen Kapitalgeber, sondern bringen auch unsere eigene medizinische und unternehmerische Erfahrung mit.“ Außerdem unterstütze man als Company Builder junge Unternehmen dabei, „sich zu globalisieren und ihre Lösungen auch kommerziell erfolgreich auf den Markt zu bringen.“

APEX Digital Health investiert in Pathologie-Startup MindPeak

Mit seinem ersten Investment beteiligt sich der APEX Digital Health an MindPeak, einem Hamburger AI-Softwareentwickler im Bereich der Pathologie. MindPeak entwickelt Software zur Bildanalyse mithilfe künstlicher Intelligenz im medizinischen Bereich. Dies dient der automatisierten Erkennung von Tumoren und pathologischem Gewebe. die Lösung kann für den Routineeinsatz in Krankenhäusern, Praxen und Labors verwendet werden. So sollen Pathologen bei der Digitalisierung und Automatisierung ihrer Arbeitsabläufe unterstützt werden.

„Erfolgreiche Startups können sich ihre Investoren oft aussuchen. Darum freuen wir uns besonders, dass sich das Management für uns entschieden hat,“ sagt Euller: „Mit seinen innovativen Lösungen und bereits in der Routine erfolgreich etablierten Algorithmen hat das Unternehmen einen gewissen Wettbewerbsvorsprung in der Branche. Damit passt MindPeak perfekt zu unserer Investmentstrategie.“

Digitale-Versorgungs-Gesetz als Vorlage für HealthTech

Regulatorische Neuerungen stärken derzeit vor allem Startups aus dem Bereich Digital Health – und somit die Entwicklung des Health-Fonds. So sieht das kürzlich im Bundestag beschlossene Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) in Deutschland vor, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Gesundheits-Apps, sofern diese von Ärzten verschrieben werden, für ihre Versicherten übernehmen. Bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven darf eine Krankenkasse gemäß dem neuen Gesetz in Kapitalbeteiligungen für die Entwicklungsförderung anlegen. Und auch die privaten Krankenkassen planen Millioneninvestitionen in digitale Gesundheitsanwendungen.

+++ Österreicher haben noch wenig Vertrauen in HealthTech +++

„Digitale, datengetriebene Technologien sind auch bei medizinischen Entwicklungen auf dem Vormarsch,“ sagt dazu Andreas Riegler, Gründungspartner von APEX Ventures: „Allein der Markt für Digital Health in Europa soll bis 2025 auf rund 170 Milliarden US-Dollar wachsen. Das bietet für junge Unternehmen mit guten Ideen enorme Entwicklungschancen. Für Investoren ist es die Gelegenheit zu einer sinnvollen Anlage, weil sie dazu beitragen, die Gesundheit und damit das Leben der Menschen zu verbessern.“

==> zur Website des Startups

==> zur Website von APEX Ventures

Aus dem Video-Archiv: Gordon Euller spricht im Sommer 2019 über den neuen Fonds

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Im Sommer 2019 wurde bekannt, dass die Beteiligungsgesellschaft APEX Ventures mit Sitz in Wien und Frankfurt für den neuen HealthTech-Fonds APEX Digital Health bis kommendes Jahr 50 Millionen Euro aufstellen möchte. Aufgrund der großen Nachfrage von Investoren wurde die Schwelle für dieses „Friends&Family Closing“ verdoppelt, heißt es: Die institutionellen Investoren zum Start des Fonds kommen größtenteils aus Deutschland. In Österreich bekam APEX Digital Health außerdem die Freigabe der hiesigen Finanzmarktaufsicht (FMA) unter der EuVECA Direktive bereits Anfang November. Der Fonds investiert in Startups und junge Unternehmen, die Technologien und Anwendungen im Gesundheitsbereich entwickeln. Mit seinem ersten Investment beteiligt sich der APEX Digital Health an MindPeak, einem Hamburger AI-Softwareentwickler im Bereich der Pathologie. Regulatorische Neuerungen stärken derzeit vor allem Startups aus dem Bereich Digital Health – und somit die Entwicklung des Health-Fonds.

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