29.03.2023

Anyline: Wiener KI-Startup baut 25 Prozent der Belegschaft ab

Das auf Optical Character Recognition (OCR) spezialisierte Wiener KI-Startup Anyline reagiert auf die schwache Wirtschaftslage und baut jeden vierten Job ab. Dies geschieht im Rahmen eines Strategiewechsels, der das Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten cashflow-positiv machen soll.
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(c) Anyline vlnr.: David Dengg, Entwickler, Daniel Albertini, CTO, Lukas Kinigadner, CEO, und Jakob Hofer, CMO
(c) Anyline vlnr.: David Dengg, Entwickler, Daniel Albertini, CTO, Lukas Kinigadner, CEO, und Jakob Hofer, CMO.

Dass es für Startups und Scaleups aktuell nicht einfach ist, Kapital aufzunehmen, ist bekannt. Viele Scaleups – darunter auch große Namen wie Stripe oder Klarna – mussten sich auf Finanzierungsrunden mit deutlichen Bewertungseinbußen einlassen. Einen anderen Weg wählt nun das Wiener Scaleup Anyline – bekannt für seine auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Optical-Character-Recognition-Technologie (OCR), die unter anderem bei den „Alles gurgelt“-PCR-Tests der Stadt Wien eingesetzt wird. Das Unternehmen will in den nächsten zwölf Monaten cashflow-positiv werden – und baut dazu in den nächsten Wochen 25 Prozent seiner Belegschaft ab.

Rund 25 der aktuell knapp über 100 Stellen sollen wegfallen, wie Anyline-CEO Lukas Kinigadner gegenüber brutkasten bestätigte. In Vollzeitäquivalenten gerechnet wird das Team um 20 Prozent verkleinert. Betroffen sind sämtliche Bereiche im Unternehmen.

Anyline-CEO Kinigadner: „Sehr schmerzhafte Entscheidung“

Kinigadner bezeichnet den Jobabbau als „sehr schmerzhafte“ Entscheidung: „Eine der schwierigsten, die ich je getroffen habe, und eine, von der ich gehofft habe, sie nie treffen zu müssen“. Das Unternehmen habe auf die makroökonomischen Veränderungen schnell reagiert. Dadurch müssen wir zu weit weniger drastischen Maßnahmen greifen, als sie derzeit in unserem Tech-Umfeld zu beobachten sind“.

Es sei für das gesamte Team eine schwierige Zeit. „Ich bin jedoch überzeugt, dass diese Entscheidung zum heutigen Zeitpunkt die richtige ist, um langfristig gemeinsam erfolgreich sein zu können“, sagte Kinigadner.

Das Team von Anyline wurde am gestrigen Donnerstagnachmittag über die Entscheidung informiert. Das Scaleup kündigte an, die betroffenen Mitarbeiter:innen bei ihrer Neuorientierung mit individuellen Lösungen unterstützen zu wollen.

Fokus auf Kernsegmente und bestehende Kund:innen

Der Jobabbau geschieht im Rahmen eines Strategiewechsels, mit dem sich Anyline künftig auf seine Kerngeschäfte konzentrieren will. Das ist einerseits das Segment Automotive Aftermarket, in dem die OCR-Technologie von Anyline beispielweise zum Scannen von Auto-Kennzeichen oder Reifenprofilen eingesetzt wird.

Andererseits fällt auch das Segment Energie & Utilities darunter, in dem die OCR-Technologie etwa zum Ablesen von Strom-, Gas- oder Wasserzählern eingesetzt wird. Auch das Polizei-Segment Mobile Policing soll weiterhin ein Schwerpunkt bleiben, wie Kinigadner gegenüber brutkasten sagte.

„Wir haben Umsätze in Millionenhöhe und zahlungskräftige Kunden“, sagte Kinigadner im burtkasten-Gespräch. Mit dem Strategiewechsel wolle man sich nun auf bestehende Produkte und bestehende Kunden konzentrieren.

Anyline will innerhalb von zwölf Monaten cashflow-positiv werden

Das Ziel des Strategiewechsels ist klar: Cashflow-positiv zu werden. Damit soll das Unternehmen unabhängig von Investor:innen gemacht werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer ungünstigen makroökonomischen Entwicklung, die sich auch in der Venture-Capital-Landschaft deutlich niedergeschlagen hat.

Bei Anyline rechnet man mittlerweile damit, dass die Finanzierungssituation für Startups und Scaleups noch lang schwierig bleiben wird. Zunächst sei man in Einklang mit den allgemeinen Markterwartungen davon ausgegangen worden, dass der Tiefpunkt im ersten Quartal 2023 erreicht sei und sich die Situation gegen Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres verbessere, erzählt Kinigadner im brutkasten-Gespräch. „Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, dass es heuer wahnsinnig schwierig wird“, sagte der Anyline-CEO.

Das Scaleup hatte ursprünglich angedacht, Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres eine weitere Finanzierungsrunde aufzunehmen. Dies ist mit dem Strategiewechsel nun hinfällig.

Zuletzt 20 Mio. US-Dollar Investment im Jahr 2020

Anyline hatte zuletzt im Sommer 2021 eine 20 Mio. US-Dollar schwere Finanzierungsrunde abgeschlossen. Seit der Gründung im Jahr 2013 hat das Unternehmen insgesamt 37 Mio. Dollar aufgestellt. Anyline zählt mit seiner Optical-Character-Recognition-Technologie (OCR) zu den globalen Marktführern bei der mobilen Datenerfassung. Für Anyline ist es allerdings auch nicht die erste schwierige Phase: In der Coronakrise hatte das Unternehmen aufgrund des Rückgangs beim Neukundengeschäft Kurzarbeit eingesetzt.

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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