29.03.2023

Anyline: Wiener KI-Startup baut 25 Prozent der Belegschaft ab

Das auf Optical Character Recognition (OCR) spezialisierte Wiener KI-Startup Anyline reagiert auf die schwache Wirtschaftslage und baut jeden vierten Job ab. Dies geschieht im Rahmen eines Strategiewechsels, der das Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten cashflow-positiv machen soll.
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(c) Anyline vlnr.: David Dengg, Entwickler, Daniel Albertini, CTO, Lukas Kinigadner, CEO, und Jakob Hofer, CMO
(c) Anyline vlnr.: David Dengg, Entwickler, Daniel Albertini, CTO, Lukas Kinigadner, CEO, und Jakob Hofer, CMO.

Dass es für Startups und Scaleups aktuell nicht einfach ist, Kapital aufzunehmen, ist bekannt. Viele Scaleups – darunter auch große Namen wie Stripe oder Klarna – mussten sich auf Finanzierungsrunden mit deutlichen Bewertungseinbußen einlassen. Einen anderen Weg wählt nun das Wiener Scaleup Anyline – bekannt für seine auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Optical-Character-Recognition-Technologie (OCR), die unter anderem bei den „Alles gurgelt“-PCR-Tests der Stadt Wien eingesetzt wird. Das Unternehmen will in den nächsten zwölf Monaten cashflow-positiv werden – und baut dazu in den nächsten Wochen 25 Prozent seiner Belegschaft ab.

Rund 25 der aktuell knapp über 100 Stellen sollen wegfallen, wie Anyline-CEO Lukas Kinigadner gegenüber brutkasten bestätigte. In Vollzeitäquivalenten gerechnet wird das Team um 20 Prozent verkleinert. Betroffen sind sämtliche Bereiche im Unternehmen.

Anyline-CEO Kinigadner: „Sehr schmerzhafte Entscheidung“

Kinigadner bezeichnet den Jobabbau als „sehr schmerzhafte“ Entscheidung: „Eine der schwierigsten, die ich je getroffen habe, und eine, von der ich gehofft habe, sie nie treffen zu müssen“. Das Unternehmen habe auf die makroökonomischen Veränderungen schnell reagiert. Dadurch müssen wir zu weit weniger drastischen Maßnahmen greifen, als sie derzeit in unserem Tech-Umfeld zu beobachten sind“.

Es sei für das gesamte Team eine schwierige Zeit. „Ich bin jedoch überzeugt, dass diese Entscheidung zum heutigen Zeitpunkt die richtige ist, um langfristig gemeinsam erfolgreich sein zu können“, sagte Kinigadner.

Das Team von Anyline wurde am gestrigen Donnerstagnachmittag über die Entscheidung informiert. Das Scaleup kündigte an, die betroffenen Mitarbeiter:innen bei ihrer Neuorientierung mit individuellen Lösungen unterstützen zu wollen.

Fokus auf Kernsegmente und bestehende Kund:innen

Der Jobabbau geschieht im Rahmen eines Strategiewechsels, mit dem sich Anyline künftig auf seine Kerngeschäfte konzentrieren will. Das ist einerseits das Segment Automotive Aftermarket, in dem die OCR-Technologie von Anyline beispielweise zum Scannen von Auto-Kennzeichen oder Reifenprofilen eingesetzt wird.

Andererseits fällt auch das Segment Energie & Utilities darunter, in dem die OCR-Technologie etwa zum Ablesen von Strom-, Gas- oder Wasserzählern eingesetzt wird. Auch das Polizei-Segment Mobile Policing soll weiterhin ein Schwerpunkt bleiben, wie Kinigadner gegenüber brutkasten sagte.

„Wir haben Umsätze in Millionenhöhe und zahlungskräftige Kunden“, sagte Kinigadner im burtkasten-Gespräch. Mit dem Strategiewechsel wolle man sich nun auf bestehende Produkte und bestehende Kunden konzentrieren.

Anyline will innerhalb von zwölf Monaten cashflow-positiv werden

Das Ziel des Strategiewechsels ist klar: Cashflow-positiv zu werden. Damit soll das Unternehmen unabhängig von Investor:innen gemacht werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer ungünstigen makroökonomischen Entwicklung, die sich auch in der Venture-Capital-Landschaft deutlich niedergeschlagen hat.

Bei Anyline rechnet man mittlerweile damit, dass die Finanzierungssituation für Startups und Scaleups noch lang schwierig bleiben wird. Zunächst sei man in Einklang mit den allgemeinen Markterwartungen davon ausgegangen worden, dass der Tiefpunkt im ersten Quartal 2023 erreicht sei und sich die Situation gegen Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres verbessere, erzählt Kinigadner im brutkasten-Gespräch. „Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, dass es heuer wahnsinnig schwierig wird“, sagte der Anyline-CEO.

Das Scaleup hatte ursprünglich angedacht, Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres eine weitere Finanzierungsrunde aufzunehmen. Dies ist mit dem Strategiewechsel nun hinfällig.

Zuletzt 20 Mio. US-Dollar Investment im Jahr 2020

Anyline hatte zuletzt im Sommer 2021 eine 20 Mio. US-Dollar schwere Finanzierungsrunde abgeschlossen. Seit der Gründung im Jahr 2013 hat das Unternehmen insgesamt 37 Mio. Dollar aufgestellt. Anyline zählt mit seiner Optical-Character-Recognition-Technologie (OCR) zu den globalen Marktführern bei der mobilen Datenerfassung. Für Anyline ist es allerdings auch nicht die erste schwierige Phase: In der Coronakrise hatte das Unternehmen aufgrund des Rückgangs beim Neukundengeschäft Kurzarbeit eingesetzt.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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