20.07.2019

Launch von Anyline 11: Ein großer Schritt für die Scanheit

Über Anyline 11, ein neues Feature des Wiener Startups, kann jede Website optische Texterkennung (OCR) durchführen. So können Kunden zum Beispiel Voucher ohne App mit dem Smartphone scannen. Der Entwickler muss lediglich einen JavaScript-Code integrieren.
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Anyline CEO Lukas Kinigadner
Anyline CEO Lukas Kinigadner (c) der brutkasten

Anyline macht einen „großen Schritt für die Scanheit“ – oder, wie es im Originaltext der englischsprachigen Presseaussendung heißt: „one giant leap for scan-kind“- und präsentiert zum 50. Jahrestag der Mondlandung ein neues Produkt: „Anyline 11“ – namentlich eine Hommage an die „Apollo 11“-Mission – heißt das neue Feature, mit dem über eine browser-basierte Scan-Technologie optische Texterkennung (OCR) in jede Website integriert werden kann.

+++Anyline gewinnt Milliardenkonzern Swisscom als Kunden+++

Mit Anyline 11 können User in ihrem Browser ein Fenster öffnen, mit dem sie Texte über ihre Smartphone-Kamera oder ihre Webcam scannen können. Eine App-Installation ist dafür nicht nötig, die Texterkennung findet direkt auf dem Smartphone statt – somit funktioniert sie auch ohne Internetverbindung.

Technisch funktioniert das, indem ein paar Zeilen JavaScript-Code in die Website integriert werden. Das ist innerhalb weniger Minuten erledigt, schreibt das Startup in einer Presseaussendung: Bisher wurden solche Scans in Apps integriert, und dafür war meist monatelange Entwicklungszeit notwendig.

Rabatt-Codes und Stromzähler im Browser scannen

Doch wo liegt nun wirklich der Nutzen im Geschäftsleben? „Endkunden lieben digitale Promotion-Kampagnen, aber sie hassen überflüssige Apps“, sagt Anyline-CEO Lukas Kinigadner: „Mit Anyline 11 können Unternehmen den Mittelmann ausschalten und mit den Kunden interagieren, indem diese Voucher einfach im Browser scannen.“ Das Scannen von Gutschein-Codes über eine Website – ohne lästige App-Installation – ist also ein praktisches Anwendungsszenario für die neue Technologie: Der JavaScript-Code wird vom Anbieter einfach in die Website integriert, eine App-Installation ist nicht notwendig.

+++2 Mio. Euro „Zwischendurch-Investment“ für Anyline“+++

Ein anderes Anwendungsfeld findet sich im Haushalt: Manche Strom- und Wasserversorger ermöglichen es ihren Kunden, den Stand des Strom- oder Wasserzählers selber abzulesen und den aktuellen Stand dem Unternehmen mitzuteilen. Mit Anyline 11 erhalten die Kunden einen Link via Email, öffnen über diesen eine Website, scannen so den Zähler und schicken die Daten zurück an das Unternehmen – auch hier ist keine App nötig.

Kein Server nötig

Anders als andere OLCR-Lösungen braucht Anyline 11 keine Internetverbindung, um die Textanalyse durchzuführen – denn die Analyse findet nicht auf einem fremden Server, sondern auf dem Smartphone des Users statt. Diese Offline-Funktion hat unter anderem den praktischen Nutzen, dass der Service auch bei schlechter oder nicht vorhandener Internetverbindung genutzt werden kann. Außerdem bietet diese Lösung mehr Datensicherheit, da keine fremden Server genutzt werden.

+++München digitalisiert Parkkontrollen mit Anyline+++

Derzeit erkennt Anyline 11 Seriennummern inklusive diverser Voucher zu Kundenbindungsprogrammen, Fahrgestellnummern bei Autos, sowie Strom- und Wasserzähler. In Zukunft sollen es auch möglich sein, weitere Dokumente wie Reisepässe und Führerscheine zu scannen. Die Lösung läuft in den Browsern Chrome und Safari, sowie auf den Android- und iOS-Geräten der vergangenen Jahre.

Video-Interview mit den Co-Foundern von Anyline

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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