17.03.2022

Analyse zur Steuerreform: Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Gastbeitrag: Eine Bewertung der Auswirkung der Steuerreform auf den österreichischen Krypto-Standort. Was bringt sie und wie geht es mit der Haltefrist weiter?
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Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage
Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage

Wie die Steuerreform für Kryptowährungen zu bewerten ist, ist seit einem halben Jahr ein heißes Thema. Seit 1. März 2022 ist die Krypto-Steuer in Kraft;  Vorbereitungen werden jetzt auch schon für das KESt-Modell getroffen, das eigentlich erst ab 2024 verpflichtend kommen soll.

Überblick: Der Kern der neuen Besteuerung von Kryptowährungen

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde ein Schritt gesetzt, der schon längst überfällig war: Kryptowerte werden ertragsteuerrechtlich Kapitalvermögen gleichgesetzt. Damit erfolgt durch den Gesetzgeber eine implizite Anerkennung eines Bereiches, der vielerorts pauschal inkriminiert wird. Gleichzeitig war der Schritt notwendig, um die Rechtssicherheit für die Normunterworfenen und die Abgabensicherheit für die öffentliche Hand zu erhöhen. Gerade die Rechtssicherheit ist für Start-Ups besonders wichtig: immerhin gibt es in Österreich bereits 20 bei der FMA registrierte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Zum Vergleich: In Österreich lizenzierte E-Geld-Institute gibt es nur eines.

Stichwort Abgabensicherheit: Das seitens des BMF für die nächsten Jahre geschätzte Steueraufkommen im Bereich Kryptowährungen von 45 Millionen Euro (bis inkl 2025) kann angesichts der Marktgängigkeit von Kryptowährungen nur eine an den Grundsätzen der Haushaltsführung orientierte vorsichtige Annahme sein. Treten Digital Assets neben den Kapital- und Finanzmarkt auch in den Geldverkehr ein, so hat der Gesetzgeber mit dieser Reform auch die Rahmenbedingungen für ein modernes Steuerrecht geschaffen, das diesen Anforderungen gerecht wird. 

Enforcement im Krypto-Bereich: Das prägende Thema der 2020er Jahre

Bekämpfung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung und von Steuerbetrug & Steuerhinterziehung, diese Themen stehen neben Marktwohlverhaltensregeln bis hin zum Anlegerschutz ganz oben auf der Prioritätenliste der Entwürfe für Krypto-Regularien. Mit Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie im Jänner 2020 sind wir in die Dekade des Kryptorechtes eingestiegen. Seitdem prasseln neue Vorschriften auf diesen Bereich ein. Vom Digital Finance Package der EU, inklusive dem sogenannten „MiCa Paket“, bis hin zum geplanten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden hinsichtlich Kryptowährungen (DAC 8). In keinem Jahrzehnt werden die markt-infrastrukturellen Bestimmungen für Blockchain, DLT und Krypto so maßgeblich bestimmt wie in diesem.

Daher war es aus Sicht der Legislative höchst an der Zeit – oder genau zum richtigen Zeitpunkt – die materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen hinreichend genau zu definieren. Schlussendlich ist das Einkommenssteuerrecht eine besonders eingriffsintensive Materie, in welcher die Besteuerung nur durch den Gesetzgeber angeordnet werden kann. Während in Deutschland noch über in Schubladen vor sich hinschlummernde Entwürfe für Verwaltungsanweisungen diskutiert wird und das strukturelle Vollzugsdefizit im Raum steht, schafft die österreichische Reform eine klare gesetzliche Grundlage.

Apropos Bekämpfung: Während jüngst unter den Auspizien des Umweltschutzes auf EU-Ebene ein de-facto Bann von Proof-of-Work Protokollen und somit Bitcoin und derzeit noch Ethereum lanciert wurde, wurde die Kryptoreform just in das Ökosoziale Steuerreformpaket gesteckt. Vor dem Hintergrund der Green Enforcement-Anliegen gegenüber Mining tagesaktuell zum Augenzwinkern.

Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase

Dass die Steuerreform – systematisch richtig – die Kryptos Kapitalvermögen gleichsetzte, ärgert Sparer und Anleger an einer wesentlichen Stelle: der Wegfall der Haltefrist. So hart dieser Schritt ist und so heftig er auch kritisiert wurde, so notwendig ist er auch. Im Bereich des Kapitalvermögens gibt es seit 2012 keine Haltefrist mehr. Schlussendlich ist die Substanzbesteuerung der Lückenfüller für eine in Österreich nichtexistierende Vermögensbesteuerung.

Dass vor dem Hintergrund der Vorsorge und der Stärkung des Kapitalmarkts die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Haltefrist für Kapitalvermögen – und systematisch korrekt daher auch für Kryptowährungen – plant, ist ein berechtigtes regelungspolitisches Anliegen, das sich in der Kritik an der Krypto-Steuerreform widerspiegelt. Außerdem: Non-Fungible-Tokens bleiben sonstige Wirtschaftsgüter; sie werden also weiterhin gleich behandelt wie physisches Gold und können nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Auch in diesem Punkt hat der Gesetzgeber mit einer treffsicheren Abgrenzung des ertragsteuerlichen Begriffs „Kryptowährungen“ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Weitsicht bewiesen.

Das war’s aber auch mit der Kritik, ansonsten haben Steuerpflichtige aufgrund der Reform viel zu lachen: Eine Besteuerung wird nur schlagend, wenn wirtschaftlich Gewinne also in FIAT-Gewinnmitnahme realisiert werden – mit den Ausnahmen von Mining und Lending, die im Krypto-Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig sind. Veranlagt man sich in Krypto im Privatvermögen, bleibt man sodann in Krypto und wählt für yield generating Staking, Airdrops, Bounties oder Forks aus, erfolgt bei einer Thesaurierung eine NULL-Besteuerung. Die „stillen Reserven“ werden steuerpflichtig bei FIAT-Gewinnmitnahme realisiert. Darüber hinaus wird der Dokumentations- und Administrationsaufwand eingegrenzt; dies dadurch, dass nicht jede Krypto-Krypto-Transaktion zu einer steuerpflichtigen Realisierung führt.

Und die KESt? Ein seit der Begutachtung spannend diskutiertes Themenfeld, das auch im Kern wesentlich den Dokumentations- und Administrationsaufwand reduziert. Die KESt rechtfertigt sich als besondere Erhebungsform ja nur aufgrund des effizienten und einfachen Vollzugs, ganz im Interesse aller Beteiligten. In diesem Punkt bringt einerseits die Technologie Vorteile (Stichwort: Transaktions-Historie ist grundsätzlich protokoll-immanent dokumentiert), andererseits können Marktstandards unter Zuhilfenahme von Steuersoftwaren und Parteienvertretern Abhilfe schaffen. 

Über die Autor:innen

Natalie Enzinger ist Partnerin bei Enzinger Steuerberatung. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Steuern der Digital Asset Association Austria. Für Krypto.logisch – Der Podcast hat sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform analysiert.

Georg Brameshuber ist Partner bei Validvent. Er ist mit Frederika Ferkova, Clemens Müller und Lukas Leys Mitinitiator von Krypto.logisch – Der Podcast. 

Podcast Krypto.logisch

Krypto.logisch – Der Podcast, in dem 4 Leute über Krypto reden: 2 Noobs & 2 Nerds, die unter anderem zeigen wollen, dass das Thema auch feministisch sein kann. Natalie Enzinger von Enzinger Steuerberatung und Georg Brameshuber von Validvent erklären im Podcast Krypto.logisch, wie der österreichische Krypto-Standort von der Steuerreform profitiert.

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Das Gründungsteam von voidsy | (c) voidsy

In der Industrie ist die zerstörungsfreie Prüfung von Materialien und Bauteilen von zentraler Bedeutung, besonders in sicherheitskritischen Bereichen wie der Luftfahrt oder der Automobilbranche. Doch die bis dato verfügbaren Systeme sind meist komplex in der Anwendung, teuer und primär für den Einsatz in Laboren konzipiert. Abhilfe möchte künftig das in Wels angesiedelte Startup voidsy schaffen, das mit seinem sogenannten 3D V-ROX eine einfache und zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) von Bauteilen ermöglicht.

Die Unternehmensgründung erfolgte im Jahr 2022 durch voidsy-CEO Holger Plasser gemeinsam mit seinen drei Co-Gründern Gernot Mayr, Günther Mayr und Gregor Thummerer. Alle vier waren zuvor als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Fachhochschule Oberösterreich tätig. 

Die Vorteile von 3D V-ROX

“Mit dem 3D V-ROX wollten wir eine Lösung schaffen, die nicht nur präzise, sondern auch praktikabel für die direkte Anwendung in der Industrie ist”, erklärt Plasser, Mitbegründer und CEO von voidsy. “Wir haben uns darauf konzentriert, ein System zu entwickeln, das die komplexe Technologie der aktiven Thermografie in eine kompakte und bedienerfreundliche Form bringt.” Das System kann dabei direkt in der Produktionsumgebung eingesetzt werden. 

(c) voidsy

Zudem hat das System einen weiteren Vorteil: Der 3D V-ROX setzt keine ionisierende Strahlung frei und es werden keine Materialien kontaminiert. Darüber hinaus kann die Qualitätsprüfung um bis zu 80 Prozent schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. “Unser System ist kontaktlos und deutlich schneller als beispielsweise die herkömmliche Ultraschallmethode, was in vielen Anwendungen einen großen Vorteil darstellt”, so Plasser.

Bereits erste Systeme von voidsy im Einsatz 

Seit der Gründung hat voidsy an der Verbesserung und Weiterentwicklung des 3D V-ROX gearbeitet. Das Unternehmen hat bereits eine Pilotserie von etwa zehn Geräten produziert, die bei verschiedenen Kunden aus der Luftfahrt-, Automobil- und weiteren Industriezweigen im Einsatz sind. Diese Pilotkunden spielen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung des Systems, da ihr Feedback direkt in die nächste Version von 3D V-ROX einfließt. Der Abschluss der Serienreife ist übrigens für Ende des Jahres geplant.

“Die Rückmeldungen unserer Pilotkunden sind für uns von unschätzbarem Wert“, betont Plasser. “Sie helfen uns dabei, unser Produkt stetig zu verbessern und es noch besser an die Bedürfnisse der Industrie anzupassen.”

Das Welser Startup hat bereits Kunden weltweit, einschließlich in China und den USA. Der Export geht jedoch mit gewissen Herausforderungen einher, da es sich um ein sogenanntes Dual-Use-Produkt handelt. Das bedeutet, dass das Gerät sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden könnte, was spezielle Exportgenehmigungen erfordert.

Geschäftsmodell und bisherige Finanzierung

Das Geschäftsmodell konzentriert sich auf den Verkauf der entwickelten Hardware-Devices. Der Preis für das Gerät liegt im sechsstelligen Bereich, zwischen 100.000 und 150.000 Euro, abhängig von der Ausstattung. Neben der Hardware bietet Plasser mit seinem Team auch verschiedene Softwarepakete an, die zusätzlich verkauft werden.

Zur Finanzierung ihres Unternehmens konnte voidsy auf eine Reihe von Förderprogrammen zurückgreifen. Besonders hervorzuheben ist die Unterstützung durch das Pre-Seed-Programm der Austria Wirtschaftsservice (aws), das maßgeblich zur erfolgreichen Entwicklung und Markteinführung des „3D V-ROX“ beigetragen hat. Das Programm aws Preseed Deep Tech ermöglichte es voidsy, die Grundlagen für die innovative Thermografie-Technologie zu legen und die ersten Schritte hin zur Kommerzialisierung zu gehen.

“Der Support der aws ging weit über die finanzielle Unterstützung hinaus. Das Team hat uns mit seinem Know-how tatkräftig bei der Entwicklung eines Schutzrechtskonzeptes für unseren Proof of Concept und der Ausarbeitung unseres Geschäftsmodells unterstützt”, so Plasser.

Zukunftsperspektiven von voidsy

Aktuell arbeitet das Team an der Vorbereitung einer ersten Risikokapitalrunde, um das weitere Wachstum zu sichern. „Unsere Vision ist es, in den nächsten Jahren zu einem führenden Anbieter im Bereich der zerstörungsfreien Materialprüfung zu werden“, sagt Plasser.

Obwohl voidsy das Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Materialprüfung erkennt, setzt das Unternehmen zunächst auf traditionelle Methoden, da die Akzeptanz von KI in der Branche noch gering ist. “KI ist zweifellos die Zukunft, aber wir müssen auch die Skepsis der Industrie berücksichtigen”, erklärt Plasser. „Wir entwickeln bereits KI-basierte Lösungen, aber unser Fokus liegt derzeit auf der Optimierung der bestehenden Technologie.”


* Disclaimer: Das Startup-Porträt entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftservice (aws)

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