17.03.2022

Analyse zur Steuerreform: Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Gastbeitrag: Eine Bewertung der Auswirkung der Steuerreform auf den österreichischen Krypto-Standort. Was bringt sie und wie geht es mit der Haltefrist weiter?
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Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage
Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage

Wie die Steuerreform für Kryptowährungen zu bewerten ist, ist seit einem halben Jahr ein heißes Thema. Seit 1. März 2022 ist die Krypto-Steuer in Kraft;  Vorbereitungen werden jetzt auch schon für das KESt-Modell getroffen, das eigentlich erst ab 2024 verpflichtend kommen soll.

Überblick: Der Kern der neuen Besteuerung von Kryptowährungen

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde ein Schritt gesetzt, der schon längst überfällig war: Kryptowerte werden ertragsteuerrechtlich Kapitalvermögen gleichgesetzt. Damit erfolgt durch den Gesetzgeber eine implizite Anerkennung eines Bereiches, der vielerorts pauschal inkriminiert wird. Gleichzeitig war der Schritt notwendig, um die Rechtssicherheit für die Normunterworfenen und die Abgabensicherheit für die öffentliche Hand zu erhöhen. Gerade die Rechtssicherheit ist für Start-Ups besonders wichtig: immerhin gibt es in Österreich bereits 20 bei der FMA registrierte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Zum Vergleich: In Österreich lizenzierte E-Geld-Institute gibt es nur eines.

Stichwort Abgabensicherheit: Das seitens des BMF für die nächsten Jahre geschätzte Steueraufkommen im Bereich Kryptowährungen von 45 Millionen Euro (bis inkl 2025) kann angesichts der Marktgängigkeit von Kryptowährungen nur eine an den Grundsätzen der Haushaltsführung orientierte vorsichtige Annahme sein. Treten Digital Assets neben den Kapital- und Finanzmarkt auch in den Geldverkehr ein, so hat der Gesetzgeber mit dieser Reform auch die Rahmenbedingungen für ein modernes Steuerrecht geschaffen, das diesen Anforderungen gerecht wird. 

Enforcement im Krypto-Bereich: Das prägende Thema der 2020er Jahre

Bekämpfung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung und von Steuerbetrug & Steuerhinterziehung, diese Themen stehen neben Marktwohlverhaltensregeln bis hin zum Anlegerschutz ganz oben auf der Prioritätenliste der Entwürfe für Krypto-Regularien. Mit Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie im Jänner 2020 sind wir in die Dekade des Kryptorechtes eingestiegen. Seitdem prasseln neue Vorschriften auf diesen Bereich ein. Vom Digital Finance Package der EU, inklusive dem sogenannten „MiCa Paket“, bis hin zum geplanten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden hinsichtlich Kryptowährungen (DAC 8). In keinem Jahrzehnt werden die markt-infrastrukturellen Bestimmungen für Blockchain, DLT und Krypto so maßgeblich bestimmt wie in diesem.

Daher war es aus Sicht der Legislative höchst an der Zeit – oder genau zum richtigen Zeitpunkt – die materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen hinreichend genau zu definieren. Schlussendlich ist das Einkommenssteuerrecht eine besonders eingriffsintensive Materie, in welcher die Besteuerung nur durch den Gesetzgeber angeordnet werden kann. Während in Deutschland noch über in Schubladen vor sich hinschlummernde Entwürfe für Verwaltungsanweisungen diskutiert wird und das strukturelle Vollzugsdefizit im Raum steht, schafft die österreichische Reform eine klare gesetzliche Grundlage.

Apropos Bekämpfung: Während jüngst unter den Auspizien des Umweltschutzes auf EU-Ebene ein de-facto Bann von Proof-of-Work Protokollen und somit Bitcoin und derzeit noch Ethereum lanciert wurde, wurde die Kryptoreform just in das Ökosoziale Steuerreformpaket gesteckt. Vor dem Hintergrund der Green Enforcement-Anliegen gegenüber Mining tagesaktuell zum Augenzwinkern.

Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase

Dass die Steuerreform – systematisch richtig – die Kryptos Kapitalvermögen gleichsetzte, ärgert Sparer und Anleger an einer wesentlichen Stelle: der Wegfall der Haltefrist. So hart dieser Schritt ist und so heftig er auch kritisiert wurde, so notwendig ist er auch. Im Bereich des Kapitalvermögens gibt es seit 2012 keine Haltefrist mehr. Schlussendlich ist die Substanzbesteuerung der Lückenfüller für eine in Österreich nichtexistierende Vermögensbesteuerung.

Dass vor dem Hintergrund der Vorsorge und der Stärkung des Kapitalmarkts die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Haltefrist für Kapitalvermögen – und systematisch korrekt daher auch für Kryptowährungen – plant, ist ein berechtigtes regelungspolitisches Anliegen, das sich in der Kritik an der Krypto-Steuerreform widerspiegelt. Außerdem: Non-Fungible-Tokens bleiben sonstige Wirtschaftsgüter; sie werden also weiterhin gleich behandelt wie physisches Gold und können nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Auch in diesem Punkt hat der Gesetzgeber mit einer treffsicheren Abgrenzung des ertragsteuerlichen Begriffs „Kryptowährungen“ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Weitsicht bewiesen.

Das war’s aber auch mit der Kritik, ansonsten haben Steuerpflichtige aufgrund der Reform viel zu lachen: Eine Besteuerung wird nur schlagend, wenn wirtschaftlich Gewinne also in FIAT-Gewinnmitnahme realisiert werden – mit den Ausnahmen von Mining und Lending, die im Krypto-Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig sind. Veranlagt man sich in Krypto im Privatvermögen, bleibt man sodann in Krypto und wählt für yield generating Staking, Airdrops, Bounties oder Forks aus, erfolgt bei einer Thesaurierung eine NULL-Besteuerung. Die „stillen Reserven“ werden steuerpflichtig bei FIAT-Gewinnmitnahme realisiert. Darüber hinaus wird der Dokumentations- und Administrationsaufwand eingegrenzt; dies dadurch, dass nicht jede Krypto-Krypto-Transaktion zu einer steuerpflichtigen Realisierung führt.

Und die KESt? Ein seit der Begutachtung spannend diskutiertes Themenfeld, das auch im Kern wesentlich den Dokumentations- und Administrationsaufwand reduziert. Die KESt rechtfertigt sich als besondere Erhebungsform ja nur aufgrund des effizienten und einfachen Vollzugs, ganz im Interesse aller Beteiligten. In diesem Punkt bringt einerseits die Technologie Vorteile (Stichwort: Transaktions-Historie ist grundsätzlich protokoll-immanent dokumentiert), andererseits können Marktstandards unter Zuhilfenahme von Steuersoftwaren und Parteienvertretern Abhilfe schaffen. 

Über die Autor:innen

Natalie Enzinger ist Partnerin bei Enzinger Steuerberatung. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Steuern der Digital Asset Association Austria. Für Krypto.logisch – Der Podcast hat sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform analysiert.

Georg Brameshuber ist Partner bei Validvent. Er ist mit Frederika Ferkova, Clemens Müller und Lukas Leys Mitinitiator von Krypto.logisch – Der Podcast. 

Podcast Krypto.logisch

Krypto.logisch – Der Podcast, in dem 4 Leute über Krypto reden: 2 Noobs & 2 Nerds, die unter anderem zeigen wollen, dass das Thema auch feministisch sein kann. Natalie Enzinger von Enzinger Steuerberatung und Georg Brameshuber von Validvent erklären im Podcast Krypto.logisch, wie der österreichische Krypto-Standort von der Steuerreform profitiert.

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Gründer und CEO Georg Breitenberger am Business Angel Summit | (c) martin pacher / brutkasten

Die Zement-, Beton- und Bauindustrie zählt zu den CO2-intensivsten Industrien weltweit: Laut dem UN Global Status Report ist der Bau- und Gebäudesektor für rund 38 Prozent des globalen CO2-Aufkommens verantwortlich. Während die Nachfrage nach neuen Gebäuden und Infrastrukturen stetig wächst, verursacht die traditionelle Bauweise erhebliche ökologische Probleme. Ein Grund dafür ist der Mangel an kreislaufähigen Technologien, um Baureststoffe effizient zu recyceln und die Emissionen signifikant zu senken.

25 Jahre Erfahrung in der Bauindustrie

Mit ParaStruct ging 2021 ein Unternehmen aus Tirol an den Start, das künftig ungenützte Rohstoffe in der Bauindustrie nutzbar machen und eine Lösung zur nachhaltigen Transformation der Bauindustrie bieten möchte. “Parastructs 3D-Druck- und Recyclingtechnologien ermöglichen es, Bauteile vollständig kreislauffähig zu machen und dabei Kosten und den CO2 Fußabdruck zu senken”, so Gründer und CEO Georg Breitenberger.

Der gebürtige Südtiroler verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Bauindustrie. Bereits während des Bauingenieur-Studiums beschäftigte er sich mit 3D-Druckverfahren in der Bauindustrie. “In diesem Bereich wurden von mir verschiedene Leitprojekte in Ländern wie Taiwan, Schweiz, Deutschland und Italien entwickelt. Um meine Ziele noch besser zu erreichen, habe ich mich 2021 selbständig gemacht”, so der Gründer.

Das Gründungsteam (v. l.n.r. Georg Breitenberger, Freia Ruegenberg, Kilian Rießbeck) mit einem Mitarbeiter | (c) ParaStruct

Zunächst hat er sein Startup als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) gegründet. Als er die Recyclingfähigkeit von mineralischen Bindemitteln untersuchen wollte, holte er sich mit Freia Ruegenberg und Kilian Rießbeck zwei weitere Expert:innen im Bereich der anorganischen Chemie als Gründungsmitglieder an Bord.

Die Entwicklung der Materialplattform von ParaStruct

Über die letzten zwei Jahre entwickelte Breitenberger gemeinsam mit seinem Team eine Materialplattform, die biogene und mineralische Reststoffe oder Abfallstoffe der Bauindustrie aufbereitet und durch digitale Fertigungsverfahren, wie 3D-Druck, wiederverwertet.

Konkret handelt es sich dabei um meist feinkörnige organische Materialen wie Holzmehl oder Sägespäne bzw. anorganische Schüttgüter. Diese Abfälle werden mit einem speziellen Bindemittel kombiniert, das wiederum wiederverwendbar ist.

“Bei industriellen Prozessen in der Holz oder Ziegelherstellung entstehen sehr große Mengen an feinkörnigen Abfällen. Das entspricht rund 30 Prozent der gesamten Abfallmenge. Über die Materialplattform bringen wir die Produktionsreststoffe mit den geeigneten Bindemitteln zusammen”, so der Gründer über die Lösung von ParaStruct.

Das 3D-Druckverfahren ist dabei eine Option, aber keine Notwendigkeit. So können die Abfallmaterialen auch konventionell verarbeitet werden. 3D-Druck bietet sich jedoch insofern an, als dass man funktionale und ästhetisch anspruchsvolle Bauteile herstellen kann.

Das Geschäftsmodell und erste zahlende Kunden

ParaStruct plant, seine Technologie durch Lizenzvergabe an bestehende Produzenten zu monetarisieren. Das Startup hat laut dem Gründer bereits 16 Letters of Interest von Unternehmen aus ganz Europa erhalten, die an den innovativen Recyclinglösungen interessiert sind. Zudem zählt das noch recht junge Unternehmen bereits erste zahlende Kunden aus der Stahl- und Betonfertigungsindustrie.

Die Biomaterialien sind vielfältig von der Bauindustrie bis zur Möbelindustrie einsetzbar. Hier handelt es sich um einen Hocker, der für ein italienisches Möbelcluster aus Altholz hergestellt wurde.

“Das Lizenzsystem ist variabel und die Partner können unterschiedliche Bausteine auswählen. Sie zahlen eine Einmalzahlung zu Beginn und eine laufende Lizenzgebühr von fünf Prozent auf den Umsatz”, so der Gründer.

Die Umstellung auf recycelbare Baumaterialien bietet laut Breitenberger enorme Vorteile, insbesondere in Ländern wie Dänemark und den Niederlanden, wo bereits Steueranreize für nachhaltige Bauweisen existieren. In diesem Kontext verweist der Gründer unter anderem auf den Markt für kreislauffähige Materialien. Dieser wird aktuell von der Unternehmensberatung Roland Berger auf 540 Milliarden Euro geschätzt, mit einem jährlichen Wachstum von zwölf Prozent.

Förderungen durch die Austria Wirtschaftsservice

Im Zuge des Aufbaus des Unternehmens wurde Breitenberger gemeinsam mit seinem Team von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) unterstützt. So konnte das Unternehmen über das Programm aws Preseed – Deep Tech eine Förderung an Land ziehen.

Im Modul Preseed – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Vorgründungs- und Gründungsvorhaben unterstützt, die durch Erarbeitung eines ersten “proof of concept” bzw. eines Prototypen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden sollen.

“Durch die aws Preseed-Finanzierung war es möglich, ein qualifiziertes und spezialisiertes Team aufzubauen. Zudem diente sie uns als Referenz bei weiteren Fördergeldgebern im EU-Kontext und bei ersten Testkunden. Auch hat die Unterstützung bei der Strukturierung der Gründungsphase etliche Entscheidungen erleichtert”, so Breitenberger.

Fundraising und die weiteren Pläne von ParaStruct

Anfang Juli nahm Breitenberger am Business Angel Summit in Kitzbühel teil. Einmal pro Jahr treffen sich auf Einladung der Austria Wirtschaftsservice (aws) und der Standortagentur Tirol in dem bekannten Alpen-Städtchen dutzende Business Angels und Startup-Investor:innen zum Austausch über aktuelle Themen und Trends (brutkasten berichtete von Ort).

Wie bereits in den Vorjahren erhielten auch in diesem Jahr wieder zwölf Startups die Chance, an der Netzwerkveranstaltung teilzunehmen – darunter auch ParaStruct. Das Unternehmen konnte sich unter 150 Bewerbern durchsetzen und pitchte gemeinsam mit weiteren elf Startups seine Technologie vor mehr als 130 Business Angels.

“Bis Ende des Jahres wollen wir eine Finanzierungsrunde in Höhe von 600.000 Euro abschließen. Uns wäre es auch wichtig, einen deutschsprachigen Leadinvestor zu finden”; so Breitenberger über die mittelfristigen Pläne von ParaStruct.

Langfristig möchte das Startup bis 2025 den Nutzen seiner Technologie auch in Branchen außerhalb des Baus nachweisen. Zudem will ParaStruct künftig mit dem speziellen 3D-Druckverfahren zur Besiedelung extraterrestrischer Räume wie Mond und Mars beitragen. Unter anderem hat das Startup im Space-Bereich dafür bereits erste Preise gewonnen.



* Disclaimer: Das Porträt entstand im Zuge einer Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH.

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