07.05.2021

Amerika verliebt sich in Bitcoin

Hunderte kleine US-Banken wollen Bitcoin anbieten. Der Druck auf die Giganten an der Wall Street steigt. Und Texas positioniert sich als „Bitcoin-Mekka“.
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brutkasten-Kolumnist Niko Jilch
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund (c) Adobe Stock

Der Lockdown endet, der Frühling plagt sich aus den Startlöchern – und Ethereum stiehlt Bitcoin die Show. Zumindest ein bisschen. Ein paar Tage lang. Die Medien wollen die Story, sie sollen eine bekommen. Aber währenddessen geschehen bei Bitcoin Dinge, die man vor wenigen Monaten noch für unmöglich gehalten hätte.

So berichten CNBC und Bloomberg, dass „hunderte“ Banken in den USA planen, ihren Kunden den Zugang zu Bitcoin über ihre bestehenden Konten zu ermöglichen. Und zwar noch in diesem Jahr. Es wäre einer der signifikantesten Schritte, die Bitcoin heuer gesehen hat.

Banken sehen, wie die Kunden flüchten

Es ist heute schon leicht, Bitcoin zu kaufen. Coinbase ist inzwischen an der traditionellen Börse, PayPal und Square bieten Bitcoin an, in Österreich und Europa hat sich Bitpanda als Platzhirsch etabliert. Aber die „normalen“ Banken spüren die Nachfrage. Sowohl die kleinen als auch die Riesen an der Wall Street. Sie sehen die Überweisungen, die an Bitcoin-Apps und Krypto-Börsen gehen. Sie sehen, wie viel Geld diese Bitcoin-Anbieter dank der Nachfrage machen.

Und ihre Kunden wollen wissen, warum sie das neue Asset nicht über ihre klassische Banking-App kaufen, halten und handeln können. Viele greifen auf ein Derivat (wie einen Fonds) oder ein Proxy (wie Aktien von Firmen wie Microstrategy) zurück. Und hier zeigt sich eines der größten Probleme bei der Integration von Bitcoin in das bestehende Bankensystem. Großbanken wie Morgan Stanley und Goldman Sachs bieten ihren Kunden inzwischen verschiedene Bitcoin-Produkte an – aber nicht das „echte“ Bitcoin. Es handelt sich meistens um Fonds. JP Morgan will sogar einen Fonds anbieten, der von einem Manager aktiv betreut wird. Man tastet sich vor. Aber es bleibt holprig.

Wozu soll man einen Bitcoin-Fonds kaufen?

Denn da es sich bei Bitcoin um ein digitales Gut mit eingebautem Zahlungssystem handelt, muss man sagen: Eigentlich sollte es weder Fonds noch Zertifikate oder einen ETF für Bitcoin brauchen. Solche Produkte sind einfacher in die bestehende Struktur von Banken zu integrieren – und mit den Regularien abzugleichen. Aber sie sind ein Umweg.

Wenn hunderte kleine Banken jetzt das echte Bitcoin anbieten – ohne Umweg, direkt in der App, die die Kunden kennen – wird das auch den Druck auf die Giganten an der Wall Street erhöhen. Wenn Familien in Texas günstig Bitcoin kaufen können, direkt bei ihrer Bank, werden die betuchten Kunden in New York und San Francisco das auch verlangen.

Texas will Bitcoin-Miner anziehen

Apropos Texas. Der südliche US-Bundesstaat positioniert sich gerade als Bitcoin-Mekka Amerikas. Man versucht, Miner und Bitcoin-Firmen anzulocken. Mit günstiger Energie und niedrigen Steuern. Etwas, worauf auch Gouverneur Greg Abbott stolz ist. Goldman Sachs hat sich derweil in eine Krypto-Datenfirma eingekauft.

Altcoins wie Ethereum oder Dogecoin stehlen Bitcoin gerade kurz die Show. Aber ohne dabei groß aufzufallen, scheint Amerika sich gerade in die älteste und wichtigste Kryptowährung zu verlieben. Wohl ein weiterer Grund, warum ein Verbot des Assets, wie es noch vor kurzem debattiert wurde, eher unwahrscheinlich ist.

Zum Autor

Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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