04.02.2020

Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt – das sagt Gründer Musialek

Seit Mai vergangenen Jahres hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die Gründer des Wiener Zahnbürsten-Startups Amabrush ermittelt. Im Juni folgte der Konkursantrag. Nun wurde das Betrugsverfahren (vorerst) eingestellt.
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Amabrush, Marvin Musialek, Standard, ORF - Betrugsverfahren
(c) Amabrush - Amabrush-Gründer Marvin Musialek

Die Geschichte des Wiener Zehn-Sekunden-Zahnbürsten-Startups Amabrush ist, verglichen mit anderen Hardware-Startups, gar nicht so ungewöhnlich. Auf einen Crowdfunding-Erfolg bei Kickstarter und Indiegogo folgte die große Ernüchterung, als es an die Massenproduktion ging. Die Auslieferung musste mehrmals verschoben werden – dann hielt das Produkt aus Sicht vieler Kunden nicht, was ursprünglich versprochen worden war. Was Amabrush von vielen anderen Startups unterscheidet, die dieses Schicksal teilen, ist die Größenordnung.

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Amabrush: Mega-Erfolg auf Kickstarter und Indiegogo wird zum Mega-Problem

Denn mit rund 4,6 Millionen Euro aus der Kickstarter- und Indiegogo-Kampagne war Amabrush 2017 auch im internationalen Vergleich eines der erfolgreichsten Crowdfunding-Projekte. Rund 55.000 bereits bezahlte Vorbestellungen mussten bearbeitet werden – Vorbestellungen, die großteils eingegangen sind, als es vom Produkt erst ein paar Prototypen gab.

WKStA-Betrugsverfahren nach VSV-Sachverhaltsdarstellung

Die Unzufriedenheit zahlreicher Kunde schlug entsprechend große Wellen. Nach zahlreichen kritischen Medienberichten um den Jahreswechsel 2018/2019 brachte dann der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba (damals Abgeordneter der Liste Jetzt) im April 2019 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein. Im Mai wurde ein Verfahren mit Verdacht auf schweren Betrug unter anderem gegen die Amabrush-Gründer eingeleitet. Dabei ging es etwa um die Frage, wohin das Crowdfunding-Geld genau geflossen ist -. nach dem Konkurs im Juni 2019 blieben rund 30.000 Gläubiger ohne Entschädigung zurück – der brutkasten berichtete.

Amabrush-Verfahren eingestellt – VSV überlegt Fortsetzungsantrag

Das Verfahren wurde, wie futurezone berichtet, nun eingestellt. Nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens sei „ein Täuschungs- und Schädigungsvorsatz nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar“ gewesen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Peter Kolba sieht auf Twitter aber Probleme im Verfahren: „Die Wege der WKStA sind wundersam. Da werden die Personen hinter Amabrush befragt, belasten sich selbst natürlich nicht und dann wird ohne Überprüfung deren Aussagen eingestellt“, schreibt er. Und weiter: „Wir haben eine Begründung beantragt und überlegen einen Fortsetzungsantrag“. Damit ist die Sache für die Amabrush-Gründer also möglicherweise nach wie vor nicht abgeschlossen.

Das sagt Gründer Marvin Musialek

Gründer Marvin Musialek hofft freilich dennoch, nun einen Schlusstrich ziehen zu können, wie er in einem Statement gegenüber dem brutkasten klarstellt. „Das Ermittlungsverfahren war aus meiner Sicht sehr umfassend und kam zu dem Schluss, dass es keinerlei sachliche Begründung für einen Betrug gab und gibt. Das war mir zwar schon von Anfang an klar – trotzdem ist es schön, dass es jetzt auch offiziell so bestätigt wurde. Für mich heißt es jetzt wieder nach vorne blicken“, schreibt er. Peter Kolbas Kritik am Verfahren lässt er nicht gelten: „Der Prozess war sehr umfassend. Der WKStA wurde Zugriff auf alle vorhandenen Firmen-Unterlagen gewährt sowie ein Einblick auf alle geforderten Systeme und Prozesse gegeben. Die Befragung ist nur ein kleiner Teil des ganzen Ermittlungsprozesses“.


Anmerkung der Redaktion: die Statements von Amabrush-Gründer Marvin Musialek wurden nachträglich ergänzt.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt – das sagt Gründer Musialek

Die Geschichte des Wiener Zehn-Sekunden-Zahnbürsten-Startups Amabrush ist, verglichen mit anderen Hardware-Startups, gar nicht so ungewöhnlich. Auf einen Crowdfunding-Erfolg bei Kickstarter und Indiegogo folgte die große Ernüchterung, als es an die Massenproduktion ging. Die Auslieferung musste mehrmals verschoben werden – dann hielt das Produkt aus Sicht vieler Kunden nicht, was ursprünglich versprochen worden war. Nach medialen Vorwürfen und einer Sachverhaltsdarstellung des Konsumentenschutzvereins VSV wurde im Mai 2019 ein Verfahren mit Verdacht auf schweren Betrug unter anderem gegen die Amabrush-Gründer eingeleitet. Diese Verfahren wurde nun eingestellt, doch der Fall ist damit vielleicht noch nicht vom Tisch.

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