16.05.2019

Staatsanwaltschaft ermittelt laut Medienberichten gegen Amabrush

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt Medienberichten zufolge gegen das Startup Amabrush, weil ein Verdacht wegen "schweren Betrugs" vorliegt.
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Amabrush
(c) Amabrush: Kritik am österreichischen Zahnhygiene-Startup Amabrush reißt nicht ab

Laut Berichten des Standard und der Futurezone ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun gegen das Wiener Startup Amabrush. Man sehe einen „Verdacht strafbarer Handlungen“ aufgrund damals noch nicht erfolgter Lieferungen und der mittlerweile vielfach attestierten, mangelhaften Reinigungsleistung, heißt es in den Berichten.

Die „Wunderzahnbürste“ wurde von vielen Beobachtern als eine Beschleunigung der Mundhygiene gepriesen, diverse Tests ließen jedoch starke Zweifel an der Reinigungsleistung aufkommen. Ende April hatte dann der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba (Bürgerrechtesprecher der Liste Jetzt) eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)eingebracht.

Laut Kolba hat nun die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen das Startup aufgenommen. Von der Behörde heißt es gegenüber dem Standard, man ermittle gegen „fünf Personen und einen Verband“, die in Zusammenhang mit einer „vollautomatischen Zahnbürste“ des „schweren Betrugs“ verdächtigt werden. Namen werden nicht genannt. Zudem ist unklar, wie lange die Sondierungen dauern werden. Beim VSV denkt man nun darüber nach, auch in den USA gegen Amabrush vorzugehen.

So reagiert Amabrush

Auf Anfrage des brutkasten reagiert Werner Beninger, Sprecher von Amabrush, auf die Vorwürfe. Er bestätigt, dass das Anliegen bei der Staatsanwaltschaft liege und daher wohl auch ermittelt werde. Morgen habe er einen Termin beim Anwalt, nach dem er weitere Details kommunizieren kann. Per Email hält er außerdem die weiteren Punkte fest.

  1. amabrush ist ein Startup. Jede Firmengründung ist unternehmerisches Risiko, jede Investition in ein solches Unternehmen ist Risikokapital – wäre es dies nicht, wäre auch keine Crowdfunding-Finanzierung nötig gewesen.
  2. amabrush arbeitet intensiv daran, das Produkt zu verbessern und die technischen Probleme auszuräumen – dass dies sich verzögern kann, einzelne Kooperationspartner gewechselt werden mussten, weil sie den Ansprüchen nicht genügt haben, liegt in der Natur der Sache bei einem innovativen Produkt und einem Startup-Unternehmen.
  3. die Aktion des Herrn Kolba und seines von ihm ins Leben gerufenen Privatvereins richtet sich von selbst – Kolba ist weder Konsumentenschützer noch hat er irgendeine andere offizielle Funktion. Nicht umsonst versucht er möglichst viele angeblich Geschädigte zu sammeln um eine Prozessfinanzierung zustande zu bringen. Die Zahl, die von Kolba genannt wird entspricht nicht einmal fünf Prozent der Crowdinvestoren.
  4. Dass jemand, der nur in geschützten Werkstätten gearbeitet hat, mit unternehmerischem Risiko und mit den Startproblemen eines Startups und einer neuen Technik nichts anfangen kann, ist zwar traurig, aber nachvollziehbar.
  5. Wenn eine solche Anzeige, wie jene Kolbas bei der Staatsanwaltschaft einlangt, ist diese verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Die haltlosen Vorwürfe Kolbas werden Punkt für Punkt ausgeräumt, sobald wir von der Staatsanwaltschaft dazu die Möglichkeit bekommen.
  6. Der Betrugsvorwurf ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten – welchen Vorteil der amabrush-Gründer und dessen Mitarbeiter daraus ziehen hätte sollen, dass die Produktentwicklung nicht so reibungslos vor sich geht, wie gedacht, wird wohl auch Kolba kaum erklären können
  7. Die Standardonline-Geschichte von heute gibt den unveränderten Stand seit mehr als einem Monat wieder, also seit Einbringen der Anzeige. Sie enthält genau NICHTS Neues und fußt auf einem aktuellen Facebook-posting Kolbas.

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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