04.02.2020

Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt – das sagt Gründer Musialek

Seit Mai vergangenen Jahres hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die Gründer des Wiener Zahnbürsten-Startups Amabrush ermittelt. Im Juni folgte der Konkursantrag. Nun wurde das Betrugsverfahren (vorerst) eingestellt.
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Amabrush, Marvin Musialek, Standard, ORF - Betrugsverfahren
(c) Amabrush - Amabrush-Gründer Marvin Musialek

Die Geschichte des Wiener Zehn-Sekunden-Zahnbürsten-Startups Amabrush ist, verglichen mit anderen Hardware-Startups, gar nicht so ungewöhnlich. Auf einen Crowdfunding-Erfolg bei Kickstarter und Indiegogo folgte die große Ernüchterung, als es an die Massenproduktion ging. Die Auslieferung musste mehrmals verschoben werden – dann hielt das Produkt aus Sicht vieler Kunden nicht, was ursprünglich versprochen worden war. Was Amabrush von vielen anderen Startups unterscheidet, die dieses Schicksal teilen, ist die Größenordnung.

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Amabrush: Mega-Erfolg auf Kickstarter und Indiegogo wird zum Mega-Problem

Denn mit rund 4,6 Millionen Euro aus der Kickstarter- und Indiegogo-Kampagne war Amabrush 2017 auch im internationalen Vergleich eines der erfolgreichsten Crowdfunding-Projekte. Rund 55.000 bereits bezahlte Vorbestellungen mussten bearbeitet werden – Vorbestellungen, die großteils eingegangen sind, als es vom Produkt erst ein paar Prototypen gab.

WKStA-Betrugsverfahren nach VSV-Sachverhaltsdarstellung

Die Unzufriedenheit zahlreicher Kunde schlug entsprechend große Wellen. Nach zahlreichen kritischen Medienberichten um den Jahreswechsel 2018/2019 brachte dann der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba (damals Abgeordneter der Liste Jetzt) im April 2019 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein. Im Mai wurde ein Verfahren mit Verdacht auf schweren Betrug unter anderem gegen die Amabrush-Gründer eingeleitet. Dabei ging es etwa um die Frage, wohin das Crowdfunding-Geld genau geflossen ist -. nach dem Konkurs im Juni 2019 blieben rund 30.000 Gläubiger ohne Entschädigung zurück – der brutkasten berichtete.

Amabrush-Verfahren eingestellt – VSV überlegt Fortsetzungsantrag

Das Verfahren wurde, wie futurezone berichtet, nun eingestellt. Nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens sei „ein Täuschungs- und Schädigungsvorsatz nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar“ gewesen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Peter Kolba sieht auf Twitter aber Probleme im Verfahren: „Die Wege der WKStA sind wundersam. Da werden die Personen hinter Amabrush befragt, belasten sich selbst natürlich nicht und dann wird ohne Überprüfung deren Aussagen eingestellt“, schreibt er. Und weiter: „Wir haben eine Begründung beantragt und überlegen einen Fortsetzungsantrag“. Damit ist die Sache für die Amabrush-Gründer also möglicherweise nach wie vor nicht abgeschlossen.

Das sagt Gründer Marvin Musialek

Gründer Marvin Musialek hofft freilich dennoch, nun einen Schlusstrich ziehen zu können, wie er in einem Statement gegenüber dem brutkasten klarstellt. „Das Ermittlungsverfahren war aus meiner Sicht sehr umfassend und kam zu dem Schluss, dass es keinerlei sachliche Begründung für einen Betrug gab und gibt. Das war mir zwar schon von Anfang an klar – trotzdem ist es schön, dass es jetzt auch offiziell so bestätigt wurde. Für mich heißt es jetzt wieder nach vorne blicken“, schreibt er. Peter Kolbas Kritik am Verfahren lässt er nicht gelten: „Der Prozess war sehr umfassend. Der WKStA wurde Zugriff auf alle vorhandenen Firmen-Unterlagen gewährt sowie ein Einblick auf alle geforderten Systeme und Prozesse gegeben. Die Befragung ist nur ein kleiner Teil des ganzen Ermittlungsprozesses“.


Anmerkung der Redaktion: die Statements von Amabrush-Gründer Marvin Musialek wurden nachträglich ergänzt.


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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt – das sagt Gründer Musialek

Die Geschichte des Wiener Zehn-Sekunden-Zahnbürsten-Startups Amabrush ist, verglichen mit anderen Hardware-Startups, gar nicht so ungewöhnlich. Auf einen Crowdfunding-Erfolg bei Kickstarter und Indiegogo folgte die große Ernüchterung, als es an die Massenproduktion ging. Die Auslieferung musste mehrmals verschoben werden – dann hielt das Produkt aus Sicht vieler Kunden nicht, was ursprünglich versprochen worden war. Nach medialen Vorwürfen und einer Sachverhaltsdarstellung des Konsumentenschutzvereins VSV wurde im Mai 2019 ein Verfahren mit Verdacht auf schweren Betrug unter anderem gegen die Amabrush-Gründer eingeleitet. Diese Verfahren wurde nun eingestellt, doch der Fall ist damit vielleicht noch nicht vom Tisch.

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