19.03.2020

Alternative Finanzierungsformen: Liquide durch die Coronavirus-Krise

Die österreichische Regierung machte bereits mit einem Hilfspaket klar, dass der Staat Unternehmen in der Coronavirus-Krise massiv unterstützen wird. Dennoch empfiehlt es sich für betroffene Startups, EPU und KMU auch, einige alternative Finanzierungsformen für zusätzliche Liquidität in Betracht zu ziehen.
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Alternative Finanzierungsformen - Liquidität in der Coronavirus-Krise
(c) Adobe Stock - domoskanonos

Man wolle „niemanden im Stich lassen“ und helfen, „koste es, was es wolle“ – das sind die Signale, die von der österreichischen Regierung dieser Tage im Lichte der Coronavirus-Krise an Unternehmen gesendet werden. Dazu wurde ein 38-Milliarden-Euro-Hilfspaket angekündigt. Mehrere Einzelmaßnahmen, etwa neue Möglichkeiten bei Kurzarbeit oder ein „Härtefonds“ für EPU und Kleinstunternehmen wurden bereits etwas genauer vorgestellt. Damit sollte das Überleben auch besonders von der Krise betroffener Unternehmen soweit gesichert sein. Geht es aber über das bloße Überleben hinaus, sollten von Startups, EPU und KMU weitere Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität angedacht werden. Dafür kommen auch alternative Finanzierungsformen infrage.

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Alternative Finanzierungsformen im Überblick:

Crowdfunding

Unter den Begriff Crowdfunding fallen mehrere Modelle. Über Online-Plattformen können Unterstützer (oft „Backer“ genannt) dabei Projekte finanzieren. Je nach Plattform-Modell kann dabei etwa ein Produkt schon erworben werden, bevor es überhaupt produziert wurde – dieses wird dann (wenn es klappt) zu einem anfangs definierten Zeitpunkt geliefert – Bsp.: Kickstarter, Indiegogo; ein Projekt finanziert werden, wobei Unterstützer für den gezahlten Betrag unterschiedliche Goodies bekommen (die oft eher symbolischer Natur sind) – Bsp.: Startnext; ein Projekt bzw. Unternehmen mit Spenden unterstützt werden – Bsp.: GoFundMe.

Sowohl Starnext als auch GoFundMe haben im Lichte der Coronavirus-Krise Sonder-Formate zur Unterstützung von EPU und KMU eingerichtet.

Crowdinvesting

Auch beim Crowdinvesting gibt es mehrere Modelle. Über einige Anbieter kann die Crowd sogar Unternehmensanteile erwerben, also Eigenkapital einsetzen. Das passiert hierzulande jedoch erst ab bestimmten Beträgen (z.B. bei primeCrowd ab 10.000 Euro Einsatz). Die meisten Plattformen nutzen gemäß dem geltenden Alternativfinanzierungsgesetz eine Form des „Mezzanin-Kapitals“, nämlich Nachrangdarlehen. Dabei geben Unterstützer dem Unternehmen de facto einen kleinen Privatkredit, der im Falle einer Insolvenz nachrangig behandelt wird.

Dieses Modell nutzen etwa die Plattformen Conda (Startup- und KMU-Fokus) sowie Finnest und Plattformen der Rockets Holding (KMU-Fokus) – daneben gibt es mehrere rein auf Immobilien-Projekte spezialisierte Plattformen. Conda verzichtet im Rahmen der Initiative „Conda Hilft“ zur Coronavirus-Krise übrigens auf seine Marge.

Factoring

Factoring erleichtert auch abseits von Krisenzeiten die Liquiditätsplanung. Üblicherweise kann es vor allem für Unternehmen, die sich aus dem Cashflow finanzieren, sehr nützlich sein. Der „Factor“ übernimmt gegen Gebühren Rechnungen bereits dann, wenn sie ausgestellt werden, zahlt sie an das Unternehmen aus und kümmert sich um das weitere Debitorenmanagement. Umsätze gehen dadurch sicher ein, sobald die Leistung erbracht wurde. Dadurch verhindert man Liquiditätsengpässe aufgrund von Zahlungsverzug beim Kunden. Das kann natürlich gerade jetzt, nicht nur wegen möglicher finanzieller Engpässe, sondern auch wegen der allgemeinen Umstände (erschwerte Kommunikation im Homeoffice, etc) leicht passieren.

Die meisten Anbieter haben sich auf Großunternehmen spezialisiert. Spezielle, flexible Angebote für KMU und Startups gibt es in Österreich etwa von A.B.S. und SVEA.

Gutschein-Verkauf

Der Gutschein-Verkauf fällt zwar nicht unter das, was man klassischerweise als „alternative Finanzierungsformen“ bezeichnet, er soll aber dennoch hier erwähnt werden. Denn ähnlich bestimmten Crowd-Funding-Formen bietet er Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen bereits jetzt zu verkaufen, die erst später (in diesem Fall nach Ende der intensiven Isolations-Maßnahmen im Zuge der Coronavirus-Krise) in Anspruch genommen werden. Dafür wurde hierzulande etwa erst dieser Tage in Reaktion auf die Krise die Plattform Zusammen Leiwand gestartet.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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