17.08.2022

Was das Alpbach Technology Symposium 2022 bieten wird

Im Vorfeld des Alpbach Technology Symposium, das vom 25. bis 27. August im Zuge des European Forum Alpbach über die Bühne gehen wird, präsentierte das Austrian Institute of Technology (AIT) sein neues Jahrbuch zum Thema KI in der Praxis.
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(c) AIT/APA-Fotoservice/Schedl

Traditionsgemäß präsentiert das Austrian Institute of Technology (AIT) im Vorfeld des European Forum Alpbach sein Jahrbuch „Discussing Technology“. Am Mittwoch war es wieder soweit. Im Zuge einer Pressekonferenz stellte Hannes Androsch gemeinsam mit AIT-Chef Wolfgang Knoll und Martin Kugler, Wissenschaftskommunikator am AIT, die mittlerweile sechste Ausgabe des Jahrbuchs vor, das sich dieses Jahr dem Thema „KI in der Praxis / Applying AI“ widmet.

Der Inhalt des Jahrbuchs

„In dem Jahrbuch wollen wir zeigen, in welchen Bereichen und zu welchen Fragstellungen Methoden der KI sinnvoll eingesetzt werden können und welchen Nutzen man in den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation daraus ziehen kann“, so Knoll über die Zielsetzung. Dies reicht von nützlichen Tools für unser Alltagsleben über den Einsatz im Gesundheitswesen und in der Stadtplanung bis hin zu Sprachalgorithmen und der Entwicklung (teil-)autonomer Maschinen, die eng mit dem Menschen zusammenarbeiten.

Zudem werden auch sicherheitskritische Aspekte von KI im Buch thematisiert. Auch dieses Jahr lieferten dafür zahlreiche führende Expert:innen und Forscher:innen Inputs – angefangen vom Datenanalytiker Ross King über den Automatisierungs-Forscher Andreas Kugi bis hin zur Wissenschaftsforscherin Helga Nowotny. Das Buch wird übrigens über die Website des AIT kostenlos zum Download angeboten bzw. an die Teilnehmer:innen des Technology Symposium in Alpbach verteilt.

Was das Alpbach Technology Symposium bietet

Im Zuge der Präsentation wurde auch ein Vorgeschmack auf das Alpbach Technology Symposium gegeben. Von 25. bis 27. August warten unter dem Generalthema „The New Europe“ laut dem AIT zwei volle Tage mit 40 Stunden hochkarätige Debatten in mehr als 20 Plenary Sessions, Workshops und Content Partner Sessions auf die Teilnehmer:innen. 

Dazu heißt es: „Die Themen der Gespräche folgen den großen Herausforderungen, vor denen die Menschheit steht – von Info- und Cyberwar über die Energiekrise und verletzliche Lieferketten bis hin zu RNA-basierte Medizin der Zukunft“. Unter anderem sollen die geopolitischen Folgen von Technologien, die Rolle der Künste bei der Transformation, Klimaschutz in Mobilität und Industrie, Fake News, Mikroelektronik, Bioökonomie, Leichtmetalltechnologien, die Verschmelzung von Mensch und Technik sowie das Thema des Jahrbuches „Künstliche Intelligenz“ diskutiert werden.

Zudem soll auch dieses Jahr wieder ein Ticket für das begehrte „Falling Walls Lab“ Finale vergeben werden. Letztes Jahr konnte dies in Alpbach der österreichische Gründer Sebastian Vogler vom Tullner Startup Beetle for Tech für sich entscheiden. Mehr darüber könnt ihr hier nachlesen.


Tipp der Redaktion

Der brutkasten wird auch 2022 als Medienpartner beim European Forum Alpbach mit dabei sein und live vor Ort berichten. Die gesamte multimediale Berichterstattung des vergangenen Jahres, könnt ihr hier nachlesen bzw. nachschauen.


Videotipp: Das Konzept hinter dem European Forum Alpbach 2022

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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