10.07.2023

AI Startups in Europa: GB hat die meisten, aber ein kleines Land „gewinnt“

Gemessen an der Anzahl der Startups ist eigentlich Großbritannien Europas führendes Land im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Doch nach einem anderen Maßstab nimmt eines der kleinsten Länder des Kontinents den Spitzenplatz bei AI-Startups ein.
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(c) Stock.Adobe/NicoElNino - Der VC Earlybird arbeitete die Länder mit den meisten KI-Startups aus.

Und es liegt im Baltikum. Estland hat die meisten AI-Startups pro Million Einwohner (zehn); mit Unternehmen wie dem von Tiger Global unterstützten Unicorn „Veriff““ an der Spitze, so eine neue Studie der VC-Firma Earlybird.

Schweiz vorne dabei bei AI Startups

Auch die Schweiz ist, gemessen an der Einwohnerzahl, überdurchschnittlich stark vertreten. Hier gibt es insgesamt 67 KI-Startups (7,61 pro Million), darunter das intelligente Datenerfassungs-Unicorn Scandit. Die Alpennation habe dabei davon profitiert, dass sie mit der ETH Zürich eine der europäischen Spinout-Hauptstädte hat, die neun KI-Gründer als Alumni zählt.

Im Vereinigten Königreich gibt es laut der Untersuchung 334 Startups im Bereich KI. Jenseits des Ärmelkanals führt Deutschland mit 167 KI-Startups, gefolgt von Frankreich mit 135.


Anm.: Laut Andre Retterath, Partner bei Earlybird, der die Studie leitete, gehören zu den KI-Startups Unternehmen, die große Sprachmodelle entwickeln und nutzen, sowie solche, die KI in Anwendungsfällen einsetzen.


Über 500 Mio. an Kapital erhalten

Zu den am besten finanzierten KI-Startups in Europa gehören die in Paris ansässige Unternehmensplattform Dataiku. Das in Bristol ansässige Unternehmen Graphcore, das belgische Unternehmen Collibra und das in Paris ansässige Unternehmen Shift Technology haben allesamt mehr als 500 Mio. US-Dollar an Finanzierung aufgebracht.

London konkret verfügt über mehrere Einhörner im Bereich KI – das kürzlich gegründete Synthesia, das KI-gestützte Softwareentwicklungsunternehmen Builder AI, das Versicherungsunternehmen Tractable, das generative KI-Startup Stability AI und das Finanzanalyse-Startup Quantexa gehören dazu.

TUM federführend in Europa

Bemerkenswert ist zudem, dass die Technische Universität München mit 35 KI-Gründern in Europa führend ist, gefolgt von den üblichen Verdächtigen Oxford, Cambridge und dem Imperial College London.

In den USA sieht die Sache erwartbar anders aus. Kalifornischen Universitäten – Stanford, das University of California Network und die USC – haben insgesamt 175 KI-Gründer hervorgebracht, nur unwesentlich weniger als die zehn führenden europäischen Universitäten zusammen.

AI Startups in den USA

Auch bei den Gesamtzahlen liegen die Vereinigten Staaten mit 1.752 Startups im Bereich KI mit einigem Abstand vor Europa, verglichen mit 1.157 in 33 europäischen Ländern, für die Earlybird Daten hat.

Andre Retterath, Partner bei Earlybird, erklärt gegenüber der Plattform „Sifted„, dass das US-amerikanische Ökosystem einen besseren Übergang von neuer Forschung zur kommerziellen Nutzung ermögliche. „Europa hat eine sehr starke Forschung. Allerdings ist die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Unternehmen nicht so stark wie in den USA“, wird er darin zitiert.

Ein weiterer Faktor, der Startups im Allgemeinen und speziell in den Deep-Tech-Sektoren begünstigt, ist laut Retterath das Vorhandensein eines klaren Epizentrums der Aktivität: Silicon Valley. „Spitzenforscher aus Europa wollen auch dorthin gehen, da es eine enge Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, Big Tech und Startups gibt“, sagt er.

Österreich wird dieser Untersuchung nach mit 1,76 AI-Startups pro eine Million Einwohner ausgewiesen und liegt damit vor Kroatien, Slowenien, Polen und Italien. Allerdings gibt es für die Republik (mit anderen Kriterien) auch andere Zahlen.

Österreich und die AI Landscape

Das KI-Startup-Ökosystem in Österreich war von 2015 bis 2020 von einem erhöhten Aufkommen geprägt. Die Zahl der AI-Startups stieg in diesem Zeitraum um durchschnittlich 20 Prozent, wie die AI Landscape 2022 von enliteAI aufzeigt. Dies entspreche in etwa dem Niveau anderer internationaler KI-Ökosysteme wie etwa Kanada. In den letzten Jahren hat sich das Wachstum allerdings verlangsamt und bei fünf bis zehn Prozent stabilisiert. Insgesamt gelten hierzulande rund 170 Unternehmen als Startups.

Wien beherbergt ca. 55 Prozent aller Startups und ist der klare Hotspot, wenn es um reine Zahlen geht. Auch in der Steiermark und Oberösterreich gebe es sehr starke KI-Ökosysteme, was mit den äußerst hohen F&E-Ausgaben in diesen beiden Bundesländern korreliere. Das Gesamtwachstum außerhalb Wiens habe zudem in den letzten Jahren deutlich zugenommen und zu einer gleichmäßigen Verteilung geführt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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