13.03.2024

AI-Act vom EU-Parlament verabschiedet

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings bis zu zwei Jahre dauern.
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Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock
Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock

Das EU-Parlament hat heute, Mittwoch, in Straßburg die erste Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) weltweit beschlossen. Auf den sogenannten AI-Act einigten sich die Parlamentarier:innen zusammen mit dem Rat bereits Anfang Dezember, brutkasten berichtete. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings noch zwei Jahre dauern.

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Einerseits sollen die neuen Vereinbarungen Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die ökologische Nachhaltigkeit vor KI-Systemen schützen. Andererseits will die Europäische Union keine Bremse von Innovation sein und mit dem AI-Act in diesem Bereich eine Führungsrolle einnehmen.

„Social Scoring“ vom AI-Act verboten

Das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras ist demnach verboten. Außerdem darf künstliche Intelligenz nicht zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz (bzw. Schulen) oder zur Auswertung von sozialem Verhalten genutzt werden. Damit kann im europäischen Raum ein Scoringsystem nach Verhalten, ähnlich dem, wie es in China angewendet wird, nicht implementiert werden.

Ausnahmen gelten dem Beschluss nach für Strafverfolgungsbehörden, diese unterliegen allerdings gewissen Sicherheitsbestimmungen.

Verpflichtungen für Hochrisikosysteme

Weitreichende Auswirkungen hat der Beschluss für Hochrisikosysteme. Darunter fallen beispielsweise KI-Anwendungen im Bereich der kritischen Infrastruktur, Gesundheits- oder Bankwesen. Für diese Systeme sind nun Verpflichtungen vorgesehen wie etwa eine Risikobewertung aufzustellen oder Nutzungsprotokolle zu führen.

Durch die heutige Abstimmung müssen Entwickler:innen zukünftig zudem klar kennzeichnen, wenn Texte, Bilder oder Videos auf Künstlicher Intelligenz beruhen. Wie diese in der Praxis greifen sollen, bleibt angesichts der Flut an sogenannten Deepfakes fraglich.

Reaktionen fallen gemischt aus

„Die EU hat geliefert. Wir haben es geschafft, das Konzept der künstlichen Intelligenz mit den grundlegenden Werten zu verknüpfen, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden“, zeigte sich Dragos Tudorache, rumänischer Chefverhandler für das EU-Parlament, erfreut.

Für nicht weitreichend genug erachtet Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, das heute beschlossene Gesetz: „Aufgrund der Positionierung mehrerer EU-Staaten war es zum Beispiel nicht möglich, die Nutzung von Echtzeit-Biometrie so strikt zu regulieren, wie wir als sozialdemokratische Fraktion es für nötig halten.”

Kritik kam schon im Vorfeld der Abstimmung von der Industrie. So befürchten Kritiker:innen des Gesetztes, dass sich mit den beschlossenen Regulierungen Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen insbesondere im Vergleich zu den USA und China ergeben.

Allerdings können die einzelnen Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie streng sie die EU-Richtlinien im eigenen Land handhaben. Obendrein ist es angesichts der schnellen Entwicklungen rund um das Thema KI anzunehmen, dass die heute beschlossenen Regulierungen bis zur vollständigen Umsetzung (im Jahr 2026) zumindest teilweise veraltet sind.

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(c) Hannes Ametsreiter LinkedIn

Herkömmliche Verschlüsselungsverfahren, die auf mathematischen Berechnungen basieren, könnten künftig durch die enorm gesteigerte Rechenleistung von Quantencomputern gefährdet werden, da diese komplexe Verschlüsselungen schnell entschlüsseln könnten. Insbesondere für sensible Daten und digitale Infrastrukturen kann dies eine große Herausforderung darstellen.

Eine Lösung dafür entwickelt Wiener Startup Quantum Industries, das von den beiden österreichischen Physikern Rubert Ursin und Felix Tiefenbacher 2023 gründet wurde. Das Unternehmen wendet quantenphysikalische Prinzipien an, um in Zukunft eine abhörsichere und sichere Datenübertragung zu ermöglichen. Konkret erfolgt dies über den Einsatz von verschränkten Lichtteilchen, die den Datentransfer absichern.

Hannes Ametsreiter steigt ein

Das Unternehmen konnte nun Hannes Ametsreiter als Investor für sich gewinnen. Der ehemalige A1 und Vodafone Deutschland CEO machte am Dienstag seine Beteiligung an Quantum Industries über sein privates LinkedIn-Profil bekannt. “Europa braucht einen Quanten-Schutzschirm. Deshalb investiere ich in Quantum Industries GmbH”, so Ametsreiter. Und er merkt via LinkedIn an: “Die Chancen und Risiken von Quantentechnologie sind noch kaum vorstellbar. Deshalb müssen wir uns jetzt damit auseinandersetzen.” Zur Höhe seiner Investition machte Ametsreiter keine Angaben.

Größter Anteilseigner der Quantum Industries GmbH ist laut Firmenbuch aktuell Quantum Technologies Group, die wiederum zu jeweils 50 Prozent der alto concept GmbH und M4E-Asset GmbH gehört. Anteilseigner hinter der M4E-Asset GmbH sind Rupert Ursin sowie Christiane Ursin. Hinter der alto concept GmbH steht hingegen Thomas Scheidl, der 2017 Quantum Technology Labatories mitbegründet hat, das sich auf Quantenkommunikationslösungen für Freiraum- und Satellitenanwendungen spezialisiert hat.

Ametsreiters Nähe zur Startup-Szene

Ametsreiter selbst hatte in der Vergangenheit zahlreiche Überschneidungspunkrte zur heimischen Startup-Szene. 2015 eröffnete er, damals gerade noch noch als CEO der österreichischen A1, in Wien den A1 Startup Campus. Seine Frau Marie-Helene Ametsreiter ist Partnerin bei beim Wiener VC Speedinvest mit Sitz in Wien. Bereits 2022 gab Hannes Ametsreiter bekannt, sich nach seinem Ausscheiden bei Vodafone Deutschland als Investor im Telko-Berreich engagieren zu wollen (brutkasten berichtete).


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