13.03.2024

AI-Act vom EU-Parlament verabschiedet

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings bis zu zwei Jahre dauern.
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Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock
Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock

Das EU-Parlament hat heute, Mittwoch, in Straßburg die erste Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) weltweit beschlossen. Auf den sogenannten AI-Act einigten sich die Parlamentarier:innen zusammen mit dem Rat bereits Anfang Dezember, brutkasten berichtete. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings noch zwei Jahre dauern.

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Einerseits sollen die neuen Vereinbarungen Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die ökologische Nachhaltigkeit vor KI-Systemen schützen. Andererseits will die Europäische Union keine Bremse von Innovation sein und mit dem AI-Act in diesem Bereich eine Führungsrolle einnehmen.

„Social Scoring“ vom AI-Act verboten

Das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras ist demnach verboten. Außerdem darf künstliche Intelligenz nicht zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz (bzw. Schulen) oder zur Auswertung von sozialem Verhalten genutzt werden. Damit kann im europäischen Raum ein Scoringsystem nach Verhalten, ähnlich dem, wie es in China angewendet wird, nicht implementiert werden.

Ausnahmen gelten dem Beschluss nach für Strafverfolgungsbehörden, diese unterliegen allerdings gewissen Sicherheitsbestimmungen.

Verpflichtungen für Hochrisikosysteme

Weitreichende Auswirkungen hat der Beschluss für Hochrisikosysteme. Darunter fallen beispielsweise KI-Anwendungen im Bereich der kritischen Infrastruktur, Gesundheits- oder Bankwesen. Für diese Systeme sind nun Verpflichtungen vorgesehen wie etwa eine Risikobewertung aufzustellen oder Nutzungsprotokolle zu führen.

Durch die heutige Abstimmung müssen Entwickler:innen zukünftig zudem klar kennzeichnen, wenn Texte, Bilder oder Videos auf Künstlicher Intelligenz beruhen. Wie diese in der Praxis greifen sollen, bleibt angesichts der Flut an sogenannten Deepfakes fraglich.

Reaktionen fallen gemischt aus

„Die EU hat geliefert. Wir haben es geschafft, das Konzept der künstlichen Intelligenz mit den grundlegenden Werten zu verknüpfen, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden“, zeigte sich Dragos Tudorache, rumänischer Chefverhandler für das EU-Parlament, erfreut.

Für nicht weitreichend genug erachtet Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, das heute beschlossene Gesetz: „Aufgrund der Positionierung mehrerer EU-Staaten war es zum Beispiel nicht möglich, die Nutzung von Echtzeit-Biometrie so strikt zu regulieren, wie wir als sozialdemokratische Fraktion es für nötig halten.”

Kritik kam schon im Vorfeld der Abstimmung von der Industrie. So befürchten Kritiker:innen des Gesetztes, dass sich mit den beschlossenen Regulierungen Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen insbesondere im Vergleich zu den USA und China ergeben.

Allerdings können die einzelnen Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie streng sie die EU-Richtlinien im eigenen Land handhaben. Obendrein ist es angesichts der schnellen Entwicklungen rund um das Thema KI anzunehmen, dass die heute beschlossenen Regulierungen bis zur vollständigen Umsetzung (im Jahr 2026) zumindest teilweise veraltet sind.

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David Teufel und Peter Augustin (c) Tigris Web3

Im März 2022 ist Tigris Web3 gestartet – als Österreichs erster registrierter, alternativer Investment-Fonds (AIF) für digitale Assets. Verwaltet wurde der Fonds von Venture-Capital-Gesellschaft Venionaire (brutkasten berichtete). Anleger:innen mit mindestens 100.000 Euro Kapital erhielten über den Fonds, die Möglichkeit, in Projekte aus den Bereichen DeFi (Decentralized Finance) und Web3 zu investieren.

Hinter dem Krypto-Investment-Fonds standen damals Berthold Baurek-Karlic und Peter Augustin. Im brutkasten-Studio sprachen Baurek-Karlic und Augustin über Details zur FMA-Genehmigung, über Ziele und die nächsten Entwicklungsschritte.

Neuer “Tigris Web3”-Fonds mit eigenem Fondsmanager

Nach zweieinhalb Jahren kündigt Tigris nun den nächsten Schritt an, nämlich die Auflage eines neuen Fonds – und zwar diesmal im Alleingang. Denn nun übernimmt Tigris Web3 selbst die Verwaltung des Fonds. Geleitet wird Tigris Web3 jetzt von Peter Augustin und David Teufel. Die beiden fungieren als Cornerstone-Investoren und stecken selbst 850.000 Euro in den Fonds. am Fonds, dessen erstes Fundraising-Ziel bei 10 Millionen Euro liegt.

Der Tigris Web3 Fonds soll in digitale Web3-Assets und damit in “ein dezentrales Internet des digitalen Eigentums” investieren, heißt es per Aussendung. Der Fokus des Fonds liegt auf verschiedenen, technologischen Ökosystemen wie Ethereum, Cosmos oder Solana.

Rund 80 Prozent der Investments sollen in liquide Assets fließen. Breite Diversifikation sei gewährleistet, die “nicht nur etablierte, sondern auch aufstrebende, junge Projekte umfasst”. Außerdem gäbe es die Möglichkeit, “bis zu 20 Prozent in Seed-Phasen junger Projekte” zu investieren, bevor deren Produkte und damit deren Token öffentlich zugänglich seien.

Erträge über dem Niveau traditioneller Fonds angestrebt

Damit verfolgt Tigris Web3 große Ziele: Man will Erträge über dem Niveau traditioneller Venture-Capital-Fonds generieren. Dabei orientiere man sich an klassischen VC-Benchmarks – und zusätzlich an Bitcoin sowie dem BCI25-Index von Bitpanda. Dieser bildet die 25 größten Kryptowährungen gemessen an Marktkapitalisierung und Liquidität ab.

Ausstiegsoption nach fünf Jahren

Überdies will man mit dem eigenen Investment-Fonds-Manager (AIF) “signifikante Vorteile für Investoren” bringen. So werden das Senken der Kostenstruktur sowie eine höhere operative Flexibilität versprochen. Außerdem erwähnt Tigris Web3 per Aussendung, Investor:innen “nach einer Laufzeit von fünf Jahren eine monatliche Ausstiegsoption” zu ermöglichen

Reguliert wird der Fonds auch von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Tigris Web3 richtet sich an “professionelle Investoren und qualifizierte Privatinvestoren, die am Wachstum der Web3-Innovationen partizipieren möchten”. Als Zielgruppen listet man Family Offices, High Net Worth Individuals (HNWIs), Business Angels und Fund of Funds.

Cornerstone Investoren sind Augustin und Teufel

Der Fonds versteht sich als “Evergreen-Fonds”, in den laufend neue Investitionen möglich seien – ab November 2024 sei der Fonds für ein Mindestinvestment von 100.000 Euro pro Ticket offen. Der Vertrieb erfolge über die Tigris AIFM FlexCo.

Die beiden Investoren befinden sich auch in der Führungs- und Expertenebene des neuen AIF. David Teufel ist als Mitgründer und Co-Geschäftsführer an der Seite von Peter Augustin, der die Bereiche Technologie, Innovation und Marktstrategie verantwortet. Teufel hingegen wird sich mit der Portfolio-Allokation, dem Risikomanagement, der Compliance sowie der Geldwäscheprävention widmen.

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