07.12.2022

AI Act der EU: KI-Regulierung im Anmarsch

Was hat sich seit dem ersten AI-Act-Entwurf geändert? Welche Auswirkungen hat das auf Startups? Jeannette Gorzala, Rechtsanwältin und Mitglied von AI Austria sowie dem European AI Forum, klärt diese Fragen in ihrem Gastbeitrag auf.
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In ihrem Gastbeitrag erklärt Gorzala, was der AI Act für Startups bedeutet. (c) (c) AdobeStock & Jeannette Gorzala

Seit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs des Artificial Intelligence Act (AI Act) durch die Europäischen Kommission im April 2021 läuft das europäische Gesetzgebungsverfahren auf Hochtouren. Am 6. Dezember 2022, etwas mehr als eineinhalb Jahre nach der Erstveröffentlichung, wurde der gemeinsame Standpunkt im Rat der Europäischen Union (Rat) zum AI Act verabschiedet.

Die Definition des KI-Systems bestimmt, welche Technologien vom AI Act überhaupt betroffen sind, und damit die Pflichten von Herstellern und Nutzern. Im Vergleich zur ursprünglich umstrittenen, sehr weiten Definition, wirkt die neue stark eingegrenzt, da sie sich nunmehr nur auf Software bezieht, die machine learning oder Logik- sowie wissensbasierte Ansätze verwendet. Statistische Ansätze, Such-, Schätz- und Optimierungsmethoden wurden als KI-Technologien gestrichen. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Verständnis von machine learning und Logik- und wissensbasierten Ansätzen sehr umfangreich ist.

Achtung bei Erstellung & Verwendung von General Purpose AI

Neu ist, dass auch general purpose AI systeme (auch wenn sie Open Source sind), die entweder Hochrisiko-Systeme sind oder als Komponenten für diese verwendet werden, die Compliance für Hochrisiko-Systeme erfüllen müssen. General purpose AI sind Systeme, die allgemeine Funktionen, wie beispielsweise Bild-, Sprach-, Texterkennung, Video- und Audioproduktion, Mustererkennung, Fragenbeantwortung oder Übersetzung ausführen können. Diese Bestimmung kann eine breite Palette von Entwicklern entlang der Software-Lieferkette betreffen, weshalb bereits jetzt auf good governance geachtet werden sollte. Die konkreten Pflichten stehen noch nicht fest und sollen durch weitere Rechtsakte konkretisiert werden.

AI Act sieht hohe Risiken bei Hochrisiko-KI

Für die Klassifizierung, ob ein Hochrisiko KI-System vorliegt, wird eine horizontale Ebene eingezogen. Diese soll dazu dienen, KI-Systeme, die wahrscheinlich zu keinen fundamentalen Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte führen, weil ihr Output nur als Zusatz zu einer Aktion oder Entscheidung dient, von der Hochrisiko-Kategorie auszunehmen. Schwierig ist, dass hier erst spätestens einem Jahr nach Inkrafttreten des AI Acts genaue Vorgaben ergehen sollen. Startups müssen daher für die Einordnung ihres Geschäftsmodells ein zusätzliches Kriterium berücksichtigen, dass mit einer unklaren Abwägungsentscheidung behaftet ist. Startups mit Lösungen im Bereich Gesundheitsversicherung oder digitale Infrastruktur sollten im Auge behalten, dass diese Bereiche nunmehr ebenfalls der Hochrisiko-Kategorie hinzugefügt wurden.

Spielen im neuen KI-Sandkasten unter realen Konditionen, mit Haftung

Mit KI-Sandboxes soll ein kontrolliertes Umfeld geschaffen werden, in dem innovative KI-Systeme entwickelt, getestet und validiert werden können, dies unter der direkten Aufsicht und Anleitung der national zuständigen Behörden. Mit dem Ziel den AI Act innovationsfreundlich zu gestalten wurde klargestellt, dass AI Sandboxes auch das testen von KI-Systemen im Echtbetrieb erlauben sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll auch das Testen von KI-Systemen außerhalb behördlicher Aufsicht zulässig sein. Klargestellt wird aber auch, die Teilnahme in der KI-Sandbox ist kein Freischein. Teilnehmer haften für jegliche verursachen Schäden.


Welcher Haftungsrahmen für KI geplant ist und was auf Softwareentwickler:innen zukommt, wird im zweiten Teil des Startup-Updates behandelt.

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TU Wien präsentiert neue Spinoff Factory

Die neue Plattform soll wissenschaftliche Ausgründungen vorantreiben: Offiziell vorgestellt wurde die Spinoff Factory beim gemeinsamen Event von TU Wien und Noctua Science Ventures im Rahmen der ViennaUP. brutkasten war vor Ort.
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(c) martin pacher / brutkasten

Im Rahmen des Startup-Festivals ViennaUP 2025 präsentierte die TU Wien ihre neue Innovationsplattform „The Spinoff Factory“. Ziel der Initiative ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in marktfähige Startups zu überführen – und damit eine zentrale Lücke im österreichischen Innovationsökosystem zu schließen.

Die Spinoff Factory wurde als hundertprozentige Tochtergesellschaft der TU Wien gegründet. Sie versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Studierende und Forscher:innen, die mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit den Schritt in die Unternehmensgründung wagen wollen. Unterstützt wird sie dabei vom Innovation Incubation Center (i²c) und der Abteilung Forschung, Technologie & Innovation (FTI) der TU Wien.

„Wir bauen Brücken – innerhalb der TU Wien, zwischen den Universitäten und mit Partnern in ganz Österreich“, sagte Christian Hoffmann, CEO der Spinoff Factory. Ziel sei es, Co-Creation zu ermöglichen und eine systemische Wirkung zu entfalten.

Das Angebot reicht von Beratung zu Gründerverträgen und Karrieremodellen über Business-Mentoring und Frühphasenfinanzierung bis hin zur Bereitstellung von Infrastruktur. Eine neue interaktive Landkarte soll künftig alle relevanten Unterstützungsangebote für Spin-offs in Österreich sichtbar machen – darunter jene von TU Graz, JKU, AIT, Uni Wien, WU, Fraunhofer und weiteren Partnern.

Gemeinsame Mission mit Noctua Science Ventures

Parallel zur Spinoff Factory wurde auch „Noctua Science Ventures“ vorgestellt – ein Joint Venture der TU Wien mit dem europäischen Seed-Investor Speedinvest. Noctua Science Ventures fokussiert sich auf die finanzielle und operative Unterstützung von Deep-Tech-Startups aus dem akademischen Umfeld – brutkasten berichtete bereits über den Launch im März.

„Unser Ziel ist einfach“, erklärte Philipp Stangl, Investment Lead bei Noctua. „Wir wollen Gründer:innen helfen, ihre IP-lastige Forschung in skalierbare Unternehmen zu verwandeln – schneller und mit den richtigen Ressourcen vom ersten Tag an.“

Podiumsdiskussion: Herausforderungen und Potenziale

Im Rahmen der Präsentation diskutierten Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis über die Bedingungen für erfolgreiche Ausgründungen. Dabei standen Themen wie geistiges Eigentum, fehlendes Risikokapital und der notwendige Kulturwandel an Universitäten im Mittelpunkt.

(c) martin pacher | brutkasten

Alexander Svejkovsky vom AIT forderte mehr Offenheit und Risikobereitschaft – etwa nach dem Vorbild Irlands. Josiane P. Lafleur, Gründerin von Invisible Light Labs, plädierte für einen Paradigmenwechsel: „Unternehmertum sollte nicht als Ablenkung von der Wissenschaft gesehen werden, sondern als ihre logische Fortsetzung.“

Ziel: Verdoppelung der Spinoffs bis 2030

Mit Blick auf die FTI-Initiative 2030 der Bundesregierung herrschte Konsens: Die angestrebte Verdoppelung der erfolgreichen Ausgründungen bis 2030 ist ambitioniert, aber erreichbar – wenn Universitäten, Gründer:innen und Investor:innen enger zusammenarbeiten. Die Spinoff Factory und Noctua Science Ventures sehen sich als zentrale Treiber dieser Entwicklung und laden zur Mitgestaltung eines vernetzten, praxisorientierten Spinoff-Ökosystems ein.

„Österreich hinkt bei der Umwandlung wissenschaftlicher Durchbrüche in erfolgreiche Startups um 50 % hinterher. Wir haben die Forschung, aber wir brauchen stärkere Investitionen, bessere Unterstützungssysteme und ein zusammenhängendes Ökosystem“, so Antonia Rinesch, Partnerships & Communications Lead für beide Initiativen.

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