24.11.2023

Agentur gibt Mitarbeiter:innen je 500 Euro Budget pro Monat zur freien Verfügung

Die Agentur führte die Regel schon vor sechs Jahren ein. Nun erklärte einer der Gründer, warum er es auch anderen empfiehlt.
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(c) Ibrahim Boran via Unsplash

“Früher ist jede Ausgabe, ganz egal wie klein, über meinen Tisch gelaufen. Selbst wenn neues Kopierpapier gebraucht wurde, wurde ich um Erlaubnis gefragt”, schreibt Siegmund Mioduszewski in einem viralen LinkedIn-Posting. Doch vor sechs Jahren führten er und sein Co-Founder Fabian Meissner in ihrer Agentur “Kellerkinder” eine neue Regel ein: “Um diesen Wahnsinn zu beenden, haben wir jedem Mitarbeiter ein Budget von 500 Euro im Monat gegeben”, so Mioduszewski.

Nur zwei Regeln

Die Mitarbeiter:innen können damit machen, was sie wollen, wenn es ihrer Arbeit dient. Dabei gibt es nur zwei Regeln: “Die 500 Euro sind nicht auf eine andere Person übertragbar. Und sie gelten nicht für längerfristige Verträge”, erklärt der Gründer. Das habe dazu geführt, dass kaum noch eine Ausgabe auf den Tischen der Gründer lande und sie sich daher wichtigeren Dingen widmen können.

“In den letzten sechs Jahren wurde die 500 Euro-Regelung nicht ein einziges Mal missbraucht”

“Fangen aber nicht alle Mitarbeiter damit an, ihre 500 Euro restlos für irgendeinen Quatsch auszugeben, den die Firma gar nicht braucht?”, stellt Mioduszewski in den Raum. Und antwortet selber: “Da kann ich dich beruhigen. In den letzten sechs Jahren wurde die 500 Euro-Regelung nicht ein einziges Mal missbraucht. Im Schnitt geben unsere Mitarbeiter sogar nur zwölf Euro pro Monat aus.”

Größere Autonomie für Mitarbeiter:innen

Diese hätten dafür eine viel größere Autonomie in ihren Entscheidungen, ist der Gründer überzeugt. “Wir müssen keine Entscheidungen mehr darüber treffen, welches Headset oder welche Maus am besten für das Team ist. Das klären sie einfach selbst”, so der Agentur-Chef. Kellerkinder hat übrigens kein Büro. Das Team arbeitet komplett remote.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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