23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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Wir legen wie immer los mit einem Blick auf die Marktentwicklung - und die war diese Woche richtig stark. Am Montag überschritt Bitcoin das erste Mal seit fünf Monaten die 70.000-Dollar-Marke. Zwischenzeitlich ging es bis auf knapp 73.600 nach oben. Das bedeutet auch: Das im März erreichte Bitcoin-Rekordhoch von rund 73.700 Dollar wurde nur geringfügig verfehlt.

Auch wenn es sich vielleicht nicht ganz so anfühlt: Weder gibt es Schlagzeilen in den etablierten Medien noch ist eine Goldgräberstimmung am Markt spürbar. Auch die breite Masse nimmt kaum Notiz davon. 

🇺🇸 US-Wahl aktuell dominierendes Thema am Markt

Das wahrscheinlich größte Thema am Markt ist die anstehende US-Wahl in der kommenden Woche. Die US-Krypto-Community hat sich bereits relativ früh im Wahlkampf überwiegend auf die Seite des republikanischen Kandidaten Donald Trump gestellt. Dieser hatte sich in seiner ersten Amtszeit als US-Präsident zwar mehrfach kritisch gegenüber Bitcoin und Kryptowährungen geäußert. Im Mai diesen Jahres positionierte sich Trump aber in mehreren Interviews klar als Pro-Krypto-Kandidat (siehe Crypto Weekly #142). 

In der US-Kryptobranche wurde das mit Freude aufgenommen. Denn die amtierende Biden-Regierung wurde in der Szene eher als feindlich gesinnt wahrgenommen. Dies vor allem aufgrund des Vorgehens der US-Börsenaufsicht rund um Behördenchef Gary Gensler gegenüber vielen Unternehmen aus der Branche. Eine neue US-Regierung würde dann auch den unliebsamen Gensler ersetzen und damit möglicherweise einen neue Herangehensweise gegenüber der Kryptobranche wählen, so die Hoffnung vieler in der Szene.

Seither ist einiges passiert. Amtsinhaber Joe Biden gab seine Kandidatur im Sommer auf. An seine Stelle trat Vizepräsidentin Kamala Harris. Vorschusslorbeeren wurden ihr in der Kryptoszene keine zuteil. In der Branche kursierte zwischenzeitlich sogar das Gerücht, dass Harris Gensler als möglichen Finanzminister in Betracht ziehe. Dann wäre er zwar von der Spitze der Börsenaufsicht verschwunden. Gleichzeitig käme der Wechsel aber einer Beförderung und somit auch einer Bestätigung seines Kurses gleich. Ob an dem Gerücht jemals was dran war, ist unklar. 

⛓️ Trump vs. Harris: Wer ist wirklich pro Krypto?

Dass Harris aber in der Szene von vielen sofort als Anti-Krypto-Kandidatin wahrgenommen wurde, war aber übertrieben. Tatsächlich bot der Kandidatenwechsel den Demokraten ja auch eine günstige Gelegenheit, ihre Ausrichtung gegenüber der Krypto-Branche mehr oder weniger unauffällig “nachzubessern”. Harris war klarerweise Teil der Biden-Regierung, sie selbst war jedoch ein eher unbeschriebenes Blatt, was Krypto angeht. 

Tatsächlich äußerte sich die Kandidatin der Demokraten dann einige Wochen nach Bekanntgabe ihrer Kandidatur mehrfach positiv über Blockchain und digitale Assets. Sehr konkret wurde sie dabei zwar nicht. Und dass die Aussagen primär aus wahltaktischen Gründen gefallen sind, liegt ebenfalls auf der Hand. Allerdings wird wohl auch niemand annehmen, dass Trumps Meinungsumschwung aus inhaltlichen Gründen unabhängig vom Wahlkampfgeschehen erfolgt ist.

Wobei: Trump hat in der Zwischenzeit sogar ein eigenes Kryptoprojekt namens World Liberty Financial gestartet. Dieses startete im Oktober sogar einen Token-Sale, der allerdings eher semi-erfolgreich über die Bühne ging. Der WLFI-Token ist, technisch gesehen, übrigens ein ERC-20-Token auf der Ethereum-Blockchain. Zuletzt wurde bekannt, dass World Liberty Financial offenbar auch einen eigenen Stablecoin plant. Wie seriös das gesamte Projekt überhaupt ist und ob die Medienaufmerksamkeit für World Liberty Financial für die Kryptobranche vielleicht sogar eher kontraproduktiv ist, sei dahingestellt. 

🤔 Preist der Bitcoin-Kurs einen Trump-Sieg ein?

Jedenfalls aber haben die meisten in der US-Kryptobranche nach wie vor die Erwartung, dass Trump der für sie günstigere Kandidat ist. Die Umfragen haben sich zuletzt für den Ex-Präsidenten durchaus vorteilhaft entwickelt, weshalb der Markt eine höhere Wahrscheinlichkeit eines Trump-Siegs eingepreist hat. 

Ob es kommende Woche dann tatsächlich dazu kommt, ist ebenso offen wie die Frage, wie lange es dauern wird, bis überhaupt klar feststeht, wer die Wahl gewonnen hat. Wie der Kryptomarkt reagieren wird, ist dann noch einmal eine ganz andere Frage. Klar ist aber: Zumindest kurzfristig sollte man auf hohe Volatilität eingestellt sein.


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