23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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Das Team von No Border
Foto: Sven Thomann, 9.10.2024, Rapperswil (SG): Fabian Richter, Gilles Roulin, Ralph Weber und David Niederhofer haben zusammen die Firma No Border Schweiz gegruendet.

Fabian Richter und Daniel Niederhofer gründeten 2020 das Startup No Border E-Commerce und bieten seither Firmen ein Fulfillment-Service und die entsprechende Lagerlogistik an. In Ortenburg bei Passau betreiben sie ihr Logstikzentrum – brutkasten berichtete.

Wie das Startup nun bekannt gab, expandiert No Border in die Schweiz und gründete dafür eine eigene Gesellschaft. Im Zuge der Expansion konnte das Unternehmen die beiden ehemaligen Skiweltcup-Profis Gilles Roulin und Ralph Weber für sich gewinnen, die künftig operativ No Border Schweiz leiten werden. Roulin und Weber sind auch an der in der Schweiz ansässigen Gesellschaft beteiligt, wie No-Border-Gründer Fabian Richter gegenüber brutkasten bestätigt.

Von der Piste in die Wirtschaft

Ralph Weber, der im Februar 2024 vor der Weltcup-Abfahrt seinen Rücktritt bekannt gab, beschreibt seinen Übergang: „Der Abschied fiel mir schwer, denn mein bisheriges Leben war zu 100 Prozent auf den Sport ausgerichtet. Für die meisten Profi-Sportler ist es nicht leicht, sich neu zu orientieren. Umso mehr freut es mich, nun gemeinsam mit Gilles mit No Border ein neues Ziel vor Augen zu haben.” 

Gilles Roulin, der ebenfalls im letzten Frühling seinen Rücktritt vom Spitzensport bekannt gab, ist gespannt: „Der Einstieg in das Unternehmertum ist aufregend. Unser Konzept bietet zahlreiche Lösungen für bestehende Probleme im Handel und ich freue mich, gemeinsam mit Ralph diese neue Herausforderung anzunehmen.”

Cross-Border Fulfillment in die Schweiz

Mit der Expansion in die Schweiz bieten die Unternehmer ein Fulfillment, das sich auf die Lagerung und den Versand von Produkten aus dem Online-Handel spezialisiert. Das Angebot von No Border richtet sich an Händler aller Grössen und Tätigkeitsbereiche. Zu den Kunden zählen bekannte Unternehmen wie der österreichische Getränkehersteller Pfanner oder der deutsche Blumenhändler Blume2000.

Mit der Gründung der Schweizer Gesellschaft deckt No Border nun den gesamte DACH-Raum ab. Der Standort Schweiz soll es Händlern ermöglichen, Produkte zu Inlandskonditionen über Grenzen hinweg zu versenden. Für die Kunden soll dies Versandkosten und Lieferzeiten reduzieren.

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