23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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Gründerin Ines-Jeanne Paupié
Gründerin Ines-Jeanne Paupié | Foto: Flash Chance

Was kann man tun, wenn man Tickets für ein Konzert oder Theaterstück besitzt, aber spontan nicht hingehen kann? Oder wenn man einen Gutschein bis zum Ablaufdatum nicht einlösen kann? Diese Fragen hat sich Gründerin Ines-Jeanne Paupié gestellt und daraus die Idee für den Online-Marktplatz „Flash Chance“ entwickelt. Das Wiener Unternehmen Flash Chance ging final am 26. Juni 2023 online.

Flash Chance: “Gefällt mir statt verfällt Dir”

Auf dem Online-Marktplatz können ungenutzte Gutscheine, Tickets oder Reservierungen kurzfristig gekauft oder weiterverkauft werden. Da viele dieser Produkte und Dienstleistungen ein Verfallsdatum haben, soll Flash Chance helfen, eine Nicht-Nutzung zu vermeiden – ganz nach ihrem Unternehmensmotto: “Gefällt mir statt verfällt Dir”.

Das Unternehmen zielt darauf ab, den „Freizeitstress“ der Nutzer:innen zu verringern und Verkäufer:innen die Möglichkeit zu geben, einen Teil des gezahlten Betrags zurückzuerhalten. Laut eigenen Angaben unterstützt die Plattform die Kreislaufwirtschaft, indem sie die „Wiederverwendung von Ressourcen“ fördert. Zudem soll der ökologische Fußabdruck minimiert werden, indem die Produktion neuer Produkte reduziert wird.

Gleichzeitig soll Flash Chance Käufer:innen die Chance bieten, von vergünstigten Angeboten zu profitieren. Außerdem könne man auf der Plattform Inspiration finden, wenn man beispielsweise kurzfristig ein Geschenk benötigt.

Online-Marktplatz für “kurzfristige Gelegenheiten”

Der Online-Marktplatz Flash Chance ist in drei verschiedene Kategorien unterteilt. Die erste Kategorie umfasst Gutscheine, die kein festes Ablaufdatum haben und nicht an eine bestimmte Person gebunden sind. Aktuell sind hier zahlreiche Angebote für Luxusautomieten und Geschenkgutscheine zu finden. In der zweiten Kategorie werden Tickets und verfügbare Plätze mit einem festen Datum angeboten, ebenfalls ohne Namensbindung. Die dritte Kategorie trägt den Namen „2nd Chance“ und beinhaltet beispielsweise Blumenarrangements oder kurzfristig abgesagtes Catering.

Das Unternehmen bietet ein „sicheres und schnelles Zahlungssystem mit Geld-zurück-Garantie“ über den Anbieter Stripe sowie einen „zuverlässigen Lieferservice“. In Wien und Graz sollen die über Flash Chance erworbenen Karten innerhalb von 3 Stunden abgeholt und zugestellt werden. In anderen Teilen Österreichs erfolge die Lieferung innerhalb von 1-2 Werktagen.

Grundsätzlich ist die Plattform für alle Nutzer:innen kostenlos. Bei einem erfolgreichen Onlinekauf wird eine Serviceprovision von mindestens fünf Euro oder sieben Prozent einbehalten. Verkäufer:innen haben die Möglichkeit, durch kostenpflichtige Zusatzpakete ihre Produkte sichtbarer zu machen und gezielt an bestimmte Zielgruppen zu senden.

15 Prozent Firmenanteile für 120.000 Euro Investment

Am kommenden Montag wird sich Flash Chance bei der VOX-Sendung „Die Höhle der Löwen“ vorstellen. Gründerin Ines-Jeanne Paupié hofft auf ein Investment von 120.000 Euro, um die Plattform weiter auszubauen. Im Gegenzug erhalten die Investoren 15 Prozent der Firmenanteile an Flash Chance.

Erst kürzlich erhielt das Unternehmen ein Investment von Cyberhouse, eine Tochtergesellschaft der E-Conomix Group – brutkasten berichtet. Cyberhouse hält seither neun Prozent der Firmenanteile von Flash Chance.

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