23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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Der Venture Day von VERBUND X und xista fand am ISTA in Klosterneuburg statt | © Noah Neumair / VERBUND
Der Venture Day von VERBUND X und xista fand am ISTA in Klosterneuburg statt | © Noah Neumair / VERBUND

Es wird immer wieder konstatiert: Österreich bringt zwar herausragende Forschungsergebnisse hervor. Bei der Umsetzung dieser Ergebnisse in die Wirtschaft gibt es aber Luft nach oben. Ein entscheidender Faktor ist, wie überall im Startup-Bereich, auch hier die Finanzierung. Eine klare Strategie fährt in diesem Bereich Österreichs größter Energieanbieter VERBUND mit seinem Corporate Venture Capital-Arm VERBUND X Ventures. Das wurde nun auch beim von VERBUND X Ventures gemeinsam mit xista, der Risikokapital-Gesellschaft des Institute of Science and Technology Austria (ISTA), veranstalteten Venture Day bekräftigt.

VERBUND setzt auf zukunftsweisende Cleantech-Investments

Cleantech-Startups und -Spin-offs sind zentral in der Investment-Strategie von VERBUND X Ventures verankert. Dieses Engagement ist von großer strategischer Bedeutung für das Unternehmen, erläutert VERBUND-CEO Michael Strugl in der Podiumsdiskussion zum Thema “Europe‘s energy investment engine: The impact of digital business models”: “Unser Ziel ist es, aktiv die Innovationen zu fördern, die den Energiesektor von morgen prägen werden. Mit VERBUND X Ventures positionieren wir uns bewusst als Treiber disruptiver Technologien und setzen gezielt auf Partnerschaften mit visionären Talenten. Auf diese Weise gestalten wir die Energiezukunft proaktiv und bieten innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen.”

VERBUND-CEO Michael Strugl (ganz links) in der Podiumsdiskussion zum Thema “Europe‘s energy investment engine: The impact of digital business models | © Noah Neumair / VERBUND

Stärkung des Cleantech-Ökosystems

Entsprechend standen auch am Venture Day nicht nur die technologischen Entwicklungen im Cleantech-Bereich sondern auch die Möglichkeiten und Herausforderungen in der Finanzierung von Cleantech-Startups und -Spin-offs im Zentrum. Dabei kam auch ein Ziel ganz klar heraus: Die Stärkung des Cleantech-Ökosystems in Österreich, das diese Aspekte vereint. VERBUND und ISTA verbindet bereits eine mehrjährige Zusammenarbeit. 2022 spendete der Energieanbieter fünf Millionen Euro für die Forschung, die in der Widmungsprofessur “VERBUND Professor of Energy Science” am ISTA ihren Ausdruck finden. Es soll aber noch deutlich mehr entstehen.

“Wollen einen Impuls setzen, um das Ökosystem in Österreich zu stärken und als Hub für den CEE-Raum zu etablieren”

“Die europäischen Paradebeispiele dafür sind die TU München und die ETH Zürich, wo es gelungen ist, herausragende Ökosysteme zwischen Forschung und Wirtschaft aufzubauen. Hier am Venture Day wollen wir einen Impuls setzen, um auch das Ökosystem in Österreich zu stärken und als Hub für den gesamten CEE-Raum zu etablieren”, sagt Franz Zöchbauer, Managing Director VERBUND X Ventures. Vertreter:innen von TU München und die ETH Zürich diskutierten ihre Modelle später auch in einer Podiumsdiskussion zu Thema “Unlocking the power of ecosystems: Catalyzing spin-offs across Europe”.

Der Venture Day ließ auch Raum für intensives Networking | © Noah Neumair / VERBUND

“Letztlich geht es darum, Wissen rascher in die Implementierung, die wirtschaftliche Umsetzung und die erfolgreiche Skalierung zu bringen. Wir brauchen mehr Dynamik in der Umsetzung und damit mehr Unternehmertum für die Gestaltung der Energiezukunft. Das stärkt den Innovationsstandort Österreich und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Europas”, so Zöchbauer.

Interaktive Labs beim Venture Day

Wichtiger Bestandteil des halbtägigen Venture Day waren drei interaktive Labs zu den Themen Stromspeichertechnologien, Investments in Cleantech-Startups und Ökosysteme. “Speichertechnologien sind ein ganz essenzielles Thema in der Energiewende. In den Labs konnten wir aber auch Best Practices im Corporate-Venturing-Bereich aufzeigen, um andere Corporates zu ermutigen, solche Aktivitäten zu setzen”, erklärt Franz Zöchbauer.

Bei den interaktiven Labs wurden Themen in kleinen Gruppen intensiv bearbeitet | © Noah Neumair / VERBUND

Eine ganze Reihe hochkarätiger Speaker:innen diskutierte zudem am Venture Day in Keynotes und Panels Themen wie den europäischen VC-Markt im Cleantech-Bereich, europäische Spin-off-Ökosysteme und digitale Geschäftsmodelle im Energiebereich. Abgerundet wurde das Programm durch Startup-Pitches von Easelink, Ogre.ai, Reduxi, Spine, InfraredCity, ReCatalyst, Rivus und Subdron.

VERBUND CEO Michael Strugl (mitte) und VERBUND X Ventures Managing Partner Franz Zöchbauer (ganz rechts) mit den Gründern der pitchenden Startups | © Noah Neumair / VERBUND
VERBUND CEO Michael Strugl (mitte) und VERBUND X Ventures Managing Partner Franz Zöchbauer (ganz rechts) mit den Gründern aus dem VERBUND X Ventures-Startup-Portfolio | © Noah Neumair / VERBUND
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