23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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Im März 2022 ist Tigris Web3 gestartet – als Österreichs erster registrierter, alternativer Investment-Fonds (AIF) für digitale Assets. Verwaltet wurde der Fonds von Venture-Capital-Gesellschaft Venionaire (brutkasten berichtete). Anleger:innen mit mindestens 100.000 Euro Kapital erhielten über den Fonds, die Möglichkeit, in Projekte aus den Bereichen DeFi (Decentralized Finance) und Web3 zu investieren.

Hinter dem Krypto-Investment-Fonds standen damals Berthold Baurek-Karlic und Peter Augustin. Im brutkasten-Studio sprachen Baurek-Karlic und Augustin über Details zur FMA-Genehmigung, über Ziele und die nächsten Entwicklungsschritte.

Neuer “Tigris Web3”-Fonds mit eigenem Fondsmanager

Nach zweieinhalb Jahren kündigt Tigris nun den nächsten Schritt an, nämlich die Auflage eines neuen Fonds – und zwar diesmal im Alleingang. Denn nun übernimmt Tigris Web3 selbst die Verwaltung des Fonds. Geleitet wird Tigris Web3 jetzt von Peter Augustin und David Teufel. Die beiden fungieren als Cornerstone-Investoren und stecken selbst 850.000 Euro in den Fonds. am Fonds, dessen erstes Fundraising-Ziel bei 10 Millionen Euro liegt.

Der Tigris Web3 Fonds soll in digitale Web3-Assets und damit in “ein dezentrales Internet des digitalen Eigentums” investieren, heißt es per Aussendung. Der Fokus des Fonds liegt auf verschiedenen, technologischen Ökosystemen wie Ethereum, Cosmos oder Solana.

Rund 80 Prozent der Investments sollen in liquide Assets fließen. Breite Diversifikation sei gewährleistet, die “nicht nur etablierte, sondern auch aufstrebende, junge Projekte umfasst”. Außerdem gäbe es die Möglichkeit, “bis zu 20 Prozent in Seed-Phasen junger Projekte” zu investieren, bevor deren Produkte und damit deren Token öffentlich zugänglich seien.

Erträge über dem Niveau traditioneller Fonds angestrebt

Damit verfolgt Tigris Web3 große Ziele: Man will Erträge über dem Niveau traditioneller Venture-Capital-Fonds generieren. Dabei orientiere man sich an klassischen VC-Benchmarks – und zusätzlich an Bitcoin sowie dem BCI25-Index von Bitpanda. Dieser bildet die 25 größten Kryptowährungen gemessen an Marktkapitalisierung und Liquidität ab.

Ausstiegsoption nach fünf Jahren

Überdies will man mit dem eigenen Investment-Fonds-Manager (AIF) “signifikante Vorteile für Investoren” bringen. So werden das Senken der Kostenstruktur sowie eine höhere operative Flexibilität versprochen. Außerdem erwähnt Tigris Web3 per Aussendung, Investor:innen “nach einer Laufzeit von fünf Jahren eine monatliche Ausstiegsoption” zu ermöglichen

Reguliert wird der Fonds auch von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Tigris Web3 richtet sich an “professionelle Investoren und qualifizierte Privatinvestoren, die am Wachstum der Web3-Innovationen partizipieren möchten”. Als Zielgruppen listet man Family Offices, High Net Worth Individuals (HNWIs), Business Angels und Fund of Funds.

Cornerstone Investoren sind Augustin und Teufel

Der Fonds versteht sich als “Evergreen-Fonds”, in den laufend neue Investitionen möglich seien – ab November 2024 sei der Fonds für ein Mindestinvestment von 100.000 Euro pro Ticket offen. Der Vertrieb erfolge über die Tigris AIFM FlexCo.

Die beiden Investoren befinden sich auch in der Führungs- und Expertenebene des neuen AIF. David Teufel ist als Mitgründer und Co-Geschäftsführer an der Seite von Peter Augustin, der die Bereiche Technologie, Innovation und Marktstrategie verantwortet. Teufel hingegen wird sich mit der Portfolio-Allokation, dem Risikomanagement, der Compliance sowie der Geldwäscheprävention widmen.

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