23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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„Unternehmen, die heute rekalibrieren statt pausieren, bauen sich einen Vorsprung auf, den andere in drei Jahren nicht mehr aufholen können.“ – mit diesen Worten ordnet Stefan Peintner, CEO von whataventure, die aktuelle Marktlage im Corporate Venturing ein. Die neue Studie „The state of new business building 2026“, für die 50 Führungskräfte und Innovationsverantwortliche aus dem DACH-Raum befragt wurden, zeichnet ein Bild der Konsolidierung. Restrukturierungen, strategische Kurswechsel und wirtschaftliche Unsicherheiten haben den Druck auf Innovationsabteilungen massiv erhöht und bei vielen Unternehmen zu Budgetkürzungen geführt.

Kapitalintensive Instrumente besonders von Kürzungen betroffen

Die finanzielle Zurückhaltung der Unternehmen trifft vor allem die kapitalintensiven Instrumente im Corporate Venturing. Laut der Studie berichten 40 Prozent der Befragten im Bereich Venture Acquisitions über verringerte Mittel im vergangenen Jahr. Im Corporate Venture Building (CVB) verzeichnen 39 Prozent Budgetrückgänge, im Corporate Venture Capital (CVC) sind es 26 Prozent. Venture Clienting zeigt sich in diesem Umfeld resilienter: Hier vermelden nur 17 Prozent der betroffenen Befragten finanzielle Einschnitte.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der subjektiven Erfolgsbewertung der verschiedenen Instrumente wider. Entsprechend bewerten 81 Prozent der Befragten aus CVC-Units und 74 Prozent jener im Venture Clienting diese Instrumente als zumindest „eher erfolgreich“, während Corporate Venture Building mit 62 Prozent etwas schwächer abschneidet.

Strategie-Kopplung als Überlebenskriterium

Eine zentrale Erkenntnis der Studienautor:innen ist, dass die Phase der „breiten Exploration“ vorbei ist – das war bereits in der Studie vergangenes Jahr deutlich herausgekommen, wie brutkasten berichtete. Inzwischen werde die klare Kopplung an die Unternehmensstrategie zum Überlebenskriterium. Die erhobenen Daten untermauern diese These: 77 Prozent der nach eigener Einschätzung erfolgreichen New Business Building Units leiten ihre Themen direkt aus der übergeordneten Unternehmensstrategie ab. Bei den weniger erfolgreichen Initiativen tun dies nur 18 Prozent.

Für Einheiten, die ihre Aktivitäten als weniger erfolgreich einstufen, kristallisieren sich drei Kernprobleme heraus: 64 Prozent kämpfen mit dem Governance-Modell, 55 Prozent mit fehlendem Top-Management-Commitment und weitere 55 Prozent bemängeln eine unklare strategische Ausrichtung. Wer diese strategische Verbindung hingegen konsequent herstellt, treffe bessere Entscheidungen bei der Wahl der Instrumente und riskiere nicht den Verlust des internen Mandats, so die Schlussfolgerung in der Studie.

Mit externer Hilfe „mehr mit weniger“ erreichen

Um den gestiegenen Erwartungen bei gleichzeitig sinkenden Budgets gerecht zu werden, müssen Teams schlanker und zielgerichteter agieren. Unternehmen berichten der Studie zufolge von schnellerer Entscheidungsfindung und höherer Resilienz, wenn sie in kleinen Teams arbeiten und externe Partner gezielt einbinden. Diese Praxis nimmt spürbar zu: Die Nutzung externer Unterstützung im Corporate Venture Building stieg von 41 Prozent im Jahr 2025 auf 59 Prozent im Jahr 2026 an.

Optimismus trotz „Venture-Building-Winter“

Trotz der angespannten Ressourcenlage ist die Stimmung unter den Innovationsverantwortlichen keineswegs pessimistisch. Rund zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass New Business Building in den nächsten fünf Jahren wesentlich zum Wachstum und zur Stabilität ihrer Unternehmen beitragen wird.

Dass antizyklisches Handeln in dieser Phase ein Vorteil sein kann, unterstreicht Axel Deniz, CEO der Venture-Building-Unit Bosch Business Innovations, der in der Studie zitiert wird: „In Europa und den USA sehen wir einen Venture-Building-Winter, aber Bosch Business Innovations verdoppelt seine Einsätze – und das ist ziemlich außergewöhnlich.“ Die Konsequenz für Verantwortliche im DACH-Raum ist laut whataventure deutlich: Wer seine Aktivitäten jetzt schärft und liefert, baut Vorsprung auf; wer die Druckphase lediglich aussitzt, riskiert Budget und Mandat.

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