23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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Christian Kern, Marie Ringler, Othmar Karas, Antonella Mei-Pochtler, Peter Oberlechner (v.l.n.r.) (c) Max Slovencik

Der ehemalige Erste Vizepräsident des Europäischen Parlaments, ÖVP-Politiker Othmar Karas, wurde am Montag zum neuen Präsidenten des European Forum Alpbach (EFA) gewählt. Damit folgt er auf Andreas Treichl, der nach vier Jahren im Amt zurücktritt. Treichl, der zuvor CEO der Erste Group war, möchte sich künftig auf die Weiterentwicklung der Erste Stiftung konzentrieren.

Nach seinem Rücktritt empfahl er Othmar Karas als seinen Nachfolger – brutkasten berichtete. Nun zeigt sich Treichl erfreut: „Mit Othmar Karas steht einer der am meisten überzeugten Europäer überhaupt an der Spitze des EFA“.

Auch der neue EFA-Präsident Karas drückt seine Freude über das neue Amt aus: „Es ist mir eine Ehre, gemeinsam mit einem sehr starken Team Verantwortung für das EFA zu übernehmen. Wir können auf einem guten Fundament aufbauen, möchten aber auch neue Impulse setzen. Der Anspruch, sich tiefgehend mit den komplexen Fragen unserer Zeit zu befassen, sind für mich Motivation, das EFA gemeinsam mit allen Beteiligten weiterzuentwickeln“.

Erfahrene Persönlichkeiten in der EFA-Führungsebene

Das sind nicht die einzigen Neuigkeiten aus dem European Forum Alpbach. Zukünftig wird das EFA auf eine erweiterte Führungsebene setzen. Der ehemalige österreichische Bundeskanzler und derzeitige CEO des Bahndienstleisters ELL, Christian Kern (SPÖ), wird seine Expertise einbringen. Zudem werden auch Sabine Herlitschka, CEO von Infineon Austria, und Peter Oberlechner, Partner bei Wolf Theiss, Teil des Teams sein. Antonella Mei-Pochtler und Marie Ringler bleiben dem EFA weiterhin erhalten.

Der Vorstand der EFA-Stiftung setzt sich künftig aus Caroline Hornstein-Tomić, Winfried Kneip und Klaus Welle zusammen. Der Strategic Advisory Council wird von Armin Laschet, dem ehemaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, geleitet.

Alpbach als “Treffpunkt für die besten Köpfe”

Das European Forum Alpbach setzt sich zum Ziel, Alpbach weiterhin „als einen Ort des Generationenaustausches und als Treffpunkt für die besten Köpfe aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft sowie Kunst und Kultur zu positionieren“. Die bereits bestehenden vier EFA-Schwerpunkte – Klima, Wirtschaft, Demokratie und Sicherheit – werden auch künftig im Mittelpunkt stehen.

Der ehemalige EFA-Präsident Treichl verfolgte mit „EFA365“ das Ziel, das European Forum Alpbach zu einer Institution zu entwickeln, die sich für die Zukunft Europas einsetzt und konkrete Ergebnisse erzielt. Karas wird dieses Ziel nun als Nachfolger Treichls weiterverfolgen.

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